Studentische KV irgendwie kündbar?
Verfasst: 05.05.2010, 14:53
Hallo miteinander,
ich habe mit meiner Krankenkasse, der BKK Gesundheit schon längere Zeit ziemlich Probleme.
Ich bin dort als Student seit 2008 versichert, habe aber in 2009 ein Praktikum im Rahmen Oktober gearbeitet. Dadurch war ich dann nicht mehr studentisch bei der Versicherung versichert, sondern als Arbeitnehmer.
Jetzt, ein halbes Jahr später, schickt mir die KK einen Fragebogen "Ihre Weiterversicherung ab Oktober 2009". Den habe ich vor einer Woche ausgefüllt und unterschrieben an die KK geschickt.
Heute kommt ein Brief, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich "...als Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten bei der BKK Gesundheit" versichert bin.
Als Betrag wird 53,40 Euro für die KV und 11,26 Euro für die Pfl.V ausgewiesen. Am gleichen Tag heute erhalte ich aber noch einen Brief, in dem ich gebeten werde, "die beiliegende Mitgliedschaftserklärung vollständig ausgefüllt zurück" zu senden. Beiden Briefen liegt auch eine Einzugsermächtigung bei.
Daraufhin hab ich dort angerufen und nachgefragt, warum zwei Briefe gekommen sind. Antwort war, dass die Mitgliedschaftserklärung noch benötigt wird - mmmhh. Auf die Frage, ob denn keine Zusatzbeiträge in Höhe von 8 Euro/Monat erhoben werden, wurde mir gesagt, dass mir dazu noch Informationen zugeschickt werden.
Da ich am liebsten schnellstmöglich von dieser Krankenkasse weg möchte, habe ich folgende Fragen:
Ist eine Kündigung aufgrund der 18-monats-Frist möglich? Zwischendurch war ich ja als Arbeitnehmer bei denen versichert. Aber insgesamt bin ich schon länger als 18 Monate bei denen.
Kann eine Kündigung mit Hilfe des Sonderkündigungsrecht erfolgen, sobald ich die Informationen zum Zusatzbeitrag erhalte?
Reicht das Formblatt des Versicherers "Ihre Weiterversicherung", dass ich unterschrieben zurückgeschickt habe, als Vertragsgrundlage aus oder gilt der Versicherungsvertrag zur Krankenversicherung erst mit Einsendung des unterschriebenen Fragebogens "Mitgliedschaft zur Krankenversicherung"?
Hat vielleicht sopnst jemand eine Idee, wie ich dort wegkomme? Meine Freundin ist ebenfalls studentisch bei der GEK versichert und die hat ein einziges Blatt ausfüllen müssen. Ich hingegen bekomme bestimmt 6 Briefe pro Jahr von meiner Versicherung.. und alles doppelt und dreifach!
Würde mich sehr über eure Hilfe freuen.
Grüße
Micha
ich habe mit meiner Krankenkasse, der BKK Gesundheit schon längere Zeit ziemlich Probleme.
Ich bin dort als Student seit 2008 versichert, habe aber in 2009 ein Praktikum im Rahmen Oktober gearbeitet. Dadurch war ich dann nicht mehr studentisch bei der Versicherung versichert, sondern als Arbeitnehmer.
Jetzt, ein halbes Jahr später, schickt mir die KK einen Fragebogen "Ihre Weiterversicherung ab Oktober 2009". Den habe ich vor einer Woche ausgefüllt und unterschrieben an die KK geschickt.
Heute kommt ein Brief, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich "...als Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten bei der BKK Gesundheit" versichert bin.
Als Betrag wird 53,40 Euro für die KV und 11,26 Euro für die Pfl.V ausgewiesen. Am gleichen Tag heute erhalte ich aber noch einen Brief, in dem ich gebeten werde, "die beiliegende Mitgliedschaftserklärung vollständig ausgefüllt zurück" zu senden. Beiden Briefen liegt auch eine Einzugsermächtigung bei.
Daraufhin hab ich dort angerufen und nachgefragt, warum zwei Briefe gekommen sind. Antwort war, dass die Mitgliedschaftserklärung noch benötigt wird - mmmhh. Auf die Frage, ob denn keine Zusatzbeiträge in Höhe von 8 Euro/Monat erhoben werden, wurde mir gesagt, dass mir dazu noch Informationen zugeschickt werden.
Da ich am liebsten schnellstmöglich von dieser Krankenkasse weg möchte, habe ich folgende Fragen:
Ist eine Kündigung aufgrund der 18-monats-Frist möglich? Zwischendurch war ich ja als Arbeitnehmer bei denen versichert. Aber insgesamt bin ich schon länger als 18 Monate bei denen.
Kann eine Kündigung mit Hilfe des Sonderkündigungsrecht erfolgen, sobald ich die Informationen zum Zusatzbeitrag erhalte?
Reicht das Formblatt des Versicherers "Ihre Weiterversicherung", dass ich unterschrieben zurückgeschickt habe, als Vertragsgrundlage aus oder gilt der Versicherungsvertrag zur Krankenversicherung erst mit Einsendung des unterschriebenen Fragebogens "Mitgliedschaft zur Krankenversicherung"?
Hat vielleicht sopnst jemand eine Idee, wie ich dort wegkomme? Meine Freundin ist ebenfalls studentisch bei der GEK versichert und die hat ein einziges Blatt ausfüllen müssen. Ich hingegen bekomme bestimmt 6 Briefe pro Jahr von meiner Versicherung.. und alles doppelt und dreifach!
Würde mich sehr über eure Hilfe freuen.
Grüße
Micha