Beitragsnachforderung bei Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse in private Krankenversicherung
Guten Tag,
ich habe eine dringende Frage: Im Februar 2009 bin ich als Freiberuflerin von einer gesetzlichen Krankenkasse (BKK) in eine private Krankenversicherung gewechselt. Einige Monate danach hat meine alte BKK Steuerbescheide nachgefordert der 2 Jahre bis zum Wechsel. In dieser Zeit hatte sich meine Einkommenssituation deutlich verbessert. Die Steuerbescheide waren zum Zeitpunkt des Wechsels noch nicht vorliegend. Jetzt kam eine weitere Aufforderung, diese nachzureichen, so daß mit einer größeren Beitragsnachzahlung meinerseits zu rechnen ist.
Kann ich mich davor schützen? Bringt es etwas Gutes, wenn ich nicht reagiere auf die Anfrage?
Ich hörte, daß gesetzliche Krankenkassen das Recht haben sollen, 5 % Zinsen auf zu spät eingehende Beitragszahlungen pro Monat zu berechnen. Das sind pro Jahr 60 %! Trifft dies auch in meinem Fall zu?
Für Vorschläge und Aufklärung wäre ich sehr dankbar!
Beitragsnachforderung bei Wechsel von GKV in PKV
Moderator: Czauderna
Hallo,
entscheidend ist hierbei, ob die Einstufung als Selbstständige unter Vorbehalt erfolgte oder nicht:
unter Vorbehalt:
Der 1. Steuerbescheid als Selbständiger ist der Krankenkasse nachzureichen und wird dann für die gesamte Zeit der Selbständigkeit zugrunde gelegt.
nicht unter Vorbehalt:
Die Steuerbescheide sind für die Einstufung ohne Bedeutung und daher nicht mehr einzureichen.
Die Höhe der Säumniszuschläge ist hier geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__24.html
Gruß
RHW
entscheidend ist hierbei, ob die Einstufung als Selbstständige unter Vorbehalt erfolgte oder nicht:
unter Vorbehalt:
Der 1. Steuerbescheid als Selbständiger ist der Krankenkasse nachzureichen und wird dann für die gesamte Zeit der Selbständigkeit zugrunde gelegt.
nicht unter Vorbehalt:
Die Steuerbescheide sind für die Einstufung ohne Bedeutung und daher nicht mehr einzureichen.
Die Höhe der Säumniszuschläge ist hier geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__24.html
Gruß
RHW
reichst du es trotzdem nicht ein, hat die Krankenkasse das Recht, wegen fehlender Mitwirkung, deine Beitragseinstufung in die Hoechststufe zu setzen.RHW hat geschrieben:unter Vorbehalt:
Der 1. Steuerbescheid als Selbständiger ist der Krankenkasse nachzureichen und wird dann für die gesamte Zeit der Selbständigkeit zugrunde gelegt.
dann summieren sich die Zinsen um ein vielfaches. den Gerichtsvollzieher sieht man dann umso schneller...
die meisten Krankenkassen stellen grundsätzlich Bescheide unter Vorbehalt aus. es steht aber meistens nicht direkt "unter Vorbehalt" im Bescheid, sondern verklausuliert.