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Darf man als Familienversicherte 2x im Jahr mehr verdienen?
Verfasst: 01.05.2010, 18:36
von nadezhda
Hallo! Ich bin familienversichert und nebenberuflich selbständig. Allerdings ist es seit 2 Jahren so, dass ich Ende des Jahres (im Dezember) grössere Einnhamen hatte. Ich hatte mich vorher erkundigt und war ganz sicher, dass es eine Regelung gibt, die erlaubt, 2 Mal im Jahr mehr zu verdienen. Jetzt vor der KK-prüfung habe ich nochmal nachgefragt und mir wurde das Gegenteilge berichtet... kann jetzt kaum noch schlafen bei dem Gedanken, dass ich für 2 jahre evtl. nachzahlen müsste.
Konkrett: 2008 wurden gesamt ca. 6200 euro verdient, davon 2400 Euro im Dezember (nachweisbar). Was erwartet mich?
Verfasst: 01.05.2010, 18:59
von Joachim Röhl
Im sogenannten Rundschreiben des VDEK vom 24.10.2008 findest Du die für Dich negative Begründung auf Seite 19 ganz unten, wo kurz erklärt wird, daß die sonst zweifach unschädlichen Schwankungen bei selbständiger Tätigkeit leider nicht gelten. Fragen? ePost
Verfasst: 01.05.2010, 19:11
von arme Sau
fragen? ePost?
was meinst du damit... das hier ist ein forum, warum nicht hier fragen?
Verfasst: 01.05.2010, 19:59
von nadezhda
Also, muss ich für 2 jahre nachzahlen ?
oder gibt es irgendwelche Alternativen (nur für die jeweils dezember nachzahlen)? Und werden sie mich für 138 Euro im Monat rückwirkend einstufen? Interessiert sie, dass ich in Moment kein Geld habe und nicht alles auf einmal zahlen kann? Kann ich trotzdem ab 2010 familienversichert bleiben (kann nachweisen, dass dieses Jahr kaum Geld eingegangen ist) oder werden sie mich eins für alle male aus der Familienversicherung raus schmeisen?
Fragen über Fragen...
Was ich in diesem Forum nicht gefunden habe, dass man die Werbekosten zum Jahresverdienst dazu rechnen kann (920,- pauschal oder eben individuell). Stimmt das denn zumindest? Wobei es mir ja in diesem Fall nichts hilft...
((
Verfasst: 01.05.2010, 20:16
von nadezhda
Was mir noch auffiel: dieses Rundschreiben des VDEK ist vom 24.10.2008 Gilt bis 24.10.2008 evtl. eine andere Regelung? Es geht ja eben um 2008...
Verfasst: 02.05.2010, 07:11
von Joachim Röhl
Wenn die Krankenkasse den Bescheid für 2008 erst jetzt einsehen will und Du mit einem Beitrag für nebenberuflich Selbständige von rund 139€ eingestuft wirst, hast Du ab Feststellungstag auch rückwirkend zu zahlen, denn Du hast ja in der Vergangenheit entsprechendes Einkommen bezogen. Die Einkommensermittlung aus selbständiger Tätigkeit ist auf Seite 15 oben genannter Quelle unter Punkt 2.2 beschrieben. Die Rechtsgrundlage für den für Dich so ernüchternden Zugriff findest Du unter
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html und somit bleibt die Möglichkeit um
Zahlungsstundung zu bitten. Poka?
Anm. da es nicht jedermanns Sache ist über Ausweichstrategien im Kampf um Leistung und Beitrag mit GKV oder PKV, aber auch individuelle Vorerkrankungen von An*lfisteln bis Zysten zu sprechen, gibts für alle private Fragen die ePost
Verfasst: 02.05.2010, 10:33
von CiceroOWL
Die Krankenkasse wird dich nicht mit 138 € einstufen sondern mit den Mindestbeitrag für selbst. Tätige. desweiteren wird Sie rückwirkend die hauptberuflich selbst. Tätigkeit abprüfen, das heißt also es werden alle Steuerbescheide angefordert, Stundenzahl usw ab geprüft, allerdings beim Steuerbescheid kommt es darauf an wann er stellt wurde wenn er erst im Jahr 2009 erstellt wurde und die Anfrage erst jetzt läuft wird die Familienversicherung erst im Jahr 2009 dicht gemacht.
Verfasst: 02.05.2010, 11:07
von Joachim Röhl
Da die Krankenkassen sehr "hungrig" sind und erst bei einem Höchstbeitrag von gezahlten 630€ dem Selbständigen seine Ruhe lassen, ist der Hinweis von CiceroOWL ein wichtiger, um die Einstufung der nebenberuflichen Selbständigkeit nicht zu gefährden. Hierfür solltest Du unter 18h* pro Woche für Dein Geschäft aufwenden, weniger als 851,67€** monatliches steuerliches Einkommen haben und auch keinen abhängig Beschäftigten*** besitzen - dann klappts auch mit der Kasse. Den demnächst zu erwartenden Fragebogen, hier mal in der Version der
* Achtung Fallstrick: hast Du ein Ladengschäft mit regulären Öffnungszeiten mißt die Kasse gern auch diese Zeiten mit ein
** akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/krankenversicherung-gruender-familienversicherung.html
*** Bruttoeinkommen maximal 400,00€
Verfasst: 02.05.2010, 11:19
von CiceroOWL
Nicht nur das, wenn die Kasse einigermaßen fit sit wird das ganze auch noch Typsiert was die selbst. Tätigkeit ausmacht und denn wird es schwierig.
Verfasst: 02.05.2010, 12:45
von Hucky
Genau. Die 18 h und die Einkommensgrenze lt. Rdschr. sind nur eine Orientierungsgröße für die KK. Insgesamt betrachtet darf die selbstst. Tätigkeit nicht von übergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sein.
Verfasst: 02.05.2010, 15:10
von Lady Butterfly
falls die Steuererklärung noch nicht gemacht wurde, würde ich einfach mal einen Steuerberater bemühen um Möglichkeiten auszuloten, Einnahmen vom Dezember ins neue Jahr zu ziehen oder vielleicht Abschreibungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass das steuerpflichtige Einkommen reduziert wird...
Verfasst: 02.05.2010, 18:18
von nadezhda
O je, o je! Ich habe gar nicht mit solchen ernsten Folgen gerechnet! Vor allem muss ich damit allein zu recht kommen, da mein mann damit nichts zu tun haben will. Können sie ihn zwingen zu zahlen?
Steuerbescheid wurde im November 2009 erstellt... darf ich hoffen, dass ich nur für 2009 nachzahlen muss? Und wenn ich denen verspreche, dass ich im Jahr 2010 nicht über die erlaubte Grenze gehe, darf ich weiterhin familienversichert bleiben? Wenn sie mich für die 300 euro einstufen - sehe ich schwarz. Ich habe doch durchschnittlich 500 euro im Monat verdient, 100 euro davon ging an das Finanzamt, dann 300 euro an die KK und bleibt 100 euro für mich?
na ja, interessiert sie ja wenig...
was heisst denn genau "wenn die Kasse einigermaßen fit ist wird das ganze auch noch Typsiert was die selbst. Tätigkeit ausmacht und denn wird es schwierig"?
ich arbeite am PC von zu Hause aus. Wie wollen sie prüfen wie viele Stunden ich da sitze? Wobei ich beweisen kann, dass es weniger als 18 in der Woche sind (kleines Kind, was ständig zu Therapien muss usw.) Wollen sie dann monatliche Einnahmen sehen?[/quote]
Verfasst: 02.05.2010, 18:33
von Joachim Röhl
Wenn Du jetzt den Bescheid von 2008 vorlegst, wirst Du zur Zahlung laut hier gemachter Ansagen verpflichtet. Erst mit Vorlage eines neuen Steuerbescheides für 2009 und hilfsweise einer am besten von Deinem Steuerberater abgestempelten Einnahme-/Überschussrechnung kannst Du den Zahlbetrag eventuell korrigieren. Wobei die GKV ja meist wie eine Katze reagiert: Fleisch was die einmal im Maul hat, gibt sie kaum wieder her. Im Notfall und dies ist leider BRD 2010 mit aktueller "Griechenlandhilfe" mußt Du Dein Gewerbe eben abmelden.
Verfasst: 02.05.2010, 18:45
von nadezhda
Ich habe kein Gewerbe (bin aber als Kleinunternehmer tätig...) ist es dasselbe?
CiceroOWL schrieb "allerdings beim Steuerbescheid kommt es darauf an wann er stellt wurde wenn er erst im Jahr 2009 erstellt wurde und die Anfrage erst jetzt läuft wird die Familienversicherung erst im Jahr 2009 dicht gemacht."
Und du schreibst, dass es nicht möglich ist und ich muss 2008 komplett zahlen, habe ich richtig verstanden?
Verfasst: 02.05.2010, 19:26
von CiceroOWL
Baja wennder Bescheid 11/08 erstellt wurde bist du ab 11/08 drauseen, wenn du 2009 weniger eingenommen hast bist du wieder in der Familienversicherung deines Mannes.