Reha-Antrag nach Paragraf 51 SGB V
Verfasst: 30.04.2010, 12:33
Ich erhalte seit 6 Monaten Krankengeld wegen Depressionen und nun hat mich die KK aufgefordert, innerhalb von 10 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen.
-lt. aerztlichem Gutachten-
Ich gehe davon aus, dass dies das Gutachten meines behandelnden Psychiaters ist( ich kann z.Zt. wegen dessen Urlaub nicht nachfragen)
Nun halte ich mich-ebenso mein Arzt- auf Grund meiner Erkrankung derzeit nicht faehig fuer eine Reha-aber ich habe ja diese 10 Wochen und dann werd ich ja auch nicht gleich am naechsten Tag zur Reha gehen.
Fragen dazu:
Ich habe mir zusammen mit meinem Arzt fuer eine moegliche Reha eine bestimmte Klinik ausgesucht-man hat da ja glaub ich ein bestimmtes Mitspracherecht.
Nun weiss ich von einer frueheren Reha, dass so ein Wunsch in der Regel erst einmal nicht beachtet wird.
Damals wurde dann nach einem Widerspruch doch meinem Klinikwunsch entsprochen.
Wenn es jetzt wieder so waere, wuerde ich dann auf Grund dieses Paragrafen 51 SGB Probleme mit der KK, bzw. Zahlung von KG bekommen, weil sich ja durch einen Widerspruch gegen den Ort der Reha diese verzoegern wuerde?
Vielleicht werde ich auch gleich einen Antrag auf eine EU-Rente stellen.
Kann ich dies anstelle des Rehaantrags tun-ohne Schwierigkeiten zu bekommen-oder ist das eigentlich egal, da eine evtl. Rente dann sowieso geprueft wird( immer erst in oder nach einer Reha?).
Kann ich jetzt bis zum Ablauf dieser 10 Wochen darauf hoffen, von der KK ( MDK) "in Ruhe gelassen zu werden"?
Und letzte Frage:
Kann sich ein evtl. Arzt-Psychiaterwechsel negativ auf das Ganze auswirken?
Viele Fragen, aber vielleicht gibts ja doch n paar Infos und Meinungen!!
-lt. aerztlichem Gutachten-
Ich gehe davon aus, dass dies das Gutachten meines behandelnden Psychiaters ist( ich kann z.Zt. wegen dessen Urlaub nicht nachfragen)
Nun halte ich mich-ebenso mein Arzt- auf Grund meiner Erkrankung derzeit nicht faehig fuer eine Reha-aber ich habe ja diese 10 Wochen und dann werd ich ja auch nicht gleich am naechsten Tag zur Reha gehen.
Fragen dazu:
Ich habe mir zusammen mit meinem Arzt fuer eine moegliche Reha eine bestimmte Klinik ausgesucht-man hat da ja glaub ich ein bestimmtes Mitspracherecht.
Nun weiss ich von einer frueheren Reha, dass so ein Wunsch in der Regel erst einmal nicht beachtet wird.
Damals wurde dann nach einem Widerspruch doch meinem Klinikwunsch entsprochen.
Wenn es jetzt wieder so waere, wuerde ich dann auf Grund dieses Paragrafen 51 SGB Probleme mit der KK, bzw. Zahlung von KG bekommen, weil sich ja durch einen Widerspruch gegen den Ort der Reha diese verzoegern wuerde?
Vielleicht werde ich auch gleich einen Antrag auf eine EU-Rente stellen.
Kann ich dies anstelle des Rehaantrags tun-ohne Schwierigkeiten zu bekommen-oder ist das eigentlich egal, da eine evtl. Rente dann sowieso geprueft wird( immer erst in oder nach einer Reha?).
Kann ich jetzt bis zum Ablauf dieser 10 Wochen darauf hoffen, von der KK ( MDK) "in Ruhe gelassen zu werden"?
Und letzte Frage:
Kann sich ein evtl. Arzt-Psychiaterwechsel negativ auf das Ganze auswirken?
Viele Fragen, aber vielleicht gibts ja doch n paar Infos und Meinungen!!