Hallo,
ich bin seit 01.04 selbstständig und bekomme Gründerzuschuss. Ich liege zusammen mit meinem Verdienst und dem Gründerzuschuss über der Mindesteinkommen und müsste über 360EUR monatlich in die GKV bezahlen.
Nun habe ich folgende 3 Angebote für die PKVs:
1.HanseMerkur – StartFit (KVE3)
Hier würde ich ca. 170EUR bezahlen incl. Krankenhaustagegeld T43/100EUR, SB 600EUR (ASZ), im Zahnbereich 100%/50%/50%
2.Deutscher Ring Klassik Plus
Hier würde ich ca. 270EUR bezahlen bei 0 EUR SB(!!!), incl. Krankenhaustagegeld T43/100EUR (ASZ)
Diesen Tarif gibt es auch mit 650EUR SB, da würde er ca. 220EUR kosten, hätte im Zahnbereich allerdings nur 100%/50%/50%
3.Deutscher Ring Esprit X
Hier würde ich 320EUR bezahlen bei 900EUR SB, TOP Tarif, allerdings mit 2Bettzimmer und Chefarztbehandlung, Zahnbereich 100%/80%/80%, Gebührenordnung ohne Begrenzung
alternativ
Deutscher Ring Esprit MX
Wie „X“ nur 270EUR, Mehrbettzimmer, kein Chefarzt
Nur bei dem Esprit X Chefarztbehandlung = freie Krankenhauswahl
Upgrateoption ist überall dabei, Pflegeversicherung ist dabei
FRAGEN:
1.Ich fühle mich überfordert und weiß nun gar nicht, soll ich den Leuten der PKV-/oder GKV glauben? Beide machen mir angst!
-stimmt es, dass es durch gesetzliche Änderungen passieren kann, dass ich nicht mehr aus der PKV herauskomme oder dass wir unsere Kinder in der PKV versichern müssen, obwohl ich unterhalb der Bemessungsgrenze liege?
2.Wie komme ich wieder aus der PKV raus? Ich hätte erst mal vorgehabt, während des Zeitraums meines Gründerzuschusses den günstigsten (HanseMerkur) zu nehmen und anschließend wieder in die GKV zu wechseln.
3.Welcher der oben genannten Tarife ist am sinnvollsten? Auf was muss ich achten? Was wäre z.B. zu beachten, wenn ich in ein paar Monaten eine klein OP hätte?
4.Rein von den Bilanzkennzahlen (incl Schadensquote, Rückstellquote etc. ) wäre der Deutsche Ring die beste PKV! Bringt mir die Ersparnis z.B. bei HanseMerkur (in jungen Jahren) mehr, als ein guter teurer Tarif wie der Esprit X, der ja vermutlich mehr Rückstellungen bildet? Lohnt es, diesen Preisvorteil ein Jahr auszunutzen, um dann erst in 2 Jahren zu wechseln (nach der Mindestlaufzeit)?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir kurz die Fallstricke mitteilen würdet!
PKV und verschiedene Tarife
Moderator: Czauderna
Nach dem derzeitigen Recht können Kinder solange in der GKV familienversichert bleiben, solange du unter der Bemessungsgrenze liegst. Ob sich dies in Zukunft ändert kann wohl niemand sagen, derzeit sieht´s nicht danach aus.
Eine Rückkehr nach Ende des Gründungszuschusses ist nicht möglich, die PKV bleibt, solange die Selbstständigkeit besteht.
Welche der Tarife ist sinnvoll ? Diese Frage wirst du erst im Laufe der Zeit beantwortet bekommen. Wenn du keine Leistungen braucht ist dies wohl der Günstigste. Wenn ja ist grundsätzlich mal eine Selbstbeteiligung sinnvoll. Bei Wechsel innerhalb der PKV ist die Mitnahme der Rückstellung meist nicht möglich, d.h. der Beitrag wird nach dem entsprechendem Alter neu berechnet.
Eine Rückkehr nach Ende des Gründungszuschusses ist nicht möglich, die PKV bleibt, solange die Selbstständigkeit besteht.
Welche der Tarife ist sinnvoll ? Diese Frage wirst du erst im Laufe der Zeit beantwortet bekommen. Wenn du keine Leistungen braucht ist dies wohl der Günstigste. Wenn ja ist grundsätzlich mal eine Selbstbeteiligung sinnvoll. Bei Wechsel innerhalb der PKV ist die Mitnahme der Rückstellung meist nicht möglich, d.h. der Beitrag wird nach dem entsprechendem Alter neu berechnet.
Hallo,
die Entscheidung GKV oder PKV ist keine einfache Entscheidung:
- die aktuellen Regelungen zur Familienversicherung sind in § 10 beschrieben:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
- eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt: Arbeitnehmertätigkeit über 400 Euro mit Beginn vor dem 55. Geburtstag (Änderungen sind möglich)
( oder ggf. Familienversicherung über den GKV-Ehegatten)
- weitere Punkte, die wichtig sein können:
Familienplanung (Heirat, Kinder, Scheidungsrisiko, Stiefkinder ...), wirtschaftliche Entwicklung der Selbständigkeit (Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze, Insolvenzrisiko), Leistungen (Kuren, Hilfsmittel, Psychotherapie, ...)
- Auch bei Arbeitslosigkeit kann man nur zurück in die GKV, wenn Arbeitslosengeld bezieht (nicht bei Arbeitslosengeld II!!!)
Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/pri ... 80837.html
Eine unabhängige Beratung gibt es bei der Verbraucherzentrale.
Viel Glück bei der richtigen Entscheidung
Gruß
RHW
die Entscheidung GKV oder PKV ist keine einfache Entscheidung:
- die aktuellen Regelungen zur Familienversicherung sind in § 10 beschrieben:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
- eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt: Arbeitnehmertätigkeit über 400 Euro mit Beginn vor dem 55. Geburtstag (Änderungen sind möglich)
( oder ggf. Familienversicherung über den GKV-Ehegatten)
- weitere Punkte, die wichtig sein können:
Familienplanung (Heirat, Kinder, Scheidungsrisiko, Stiefkinder ...), wirtschaftliche Entwicklung der Selbständigkeit (Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze, Insolvenzrisiko), Leistungen (Kuren, Hilfsmittel, Psychotherapie, ...)
- Auch bei Arbeitslosigkeit kann man nur zurück in die GKV, wenn Arbeitslosengeld bezieht (nicht bei Arbeitslosengeld II!!!)
Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/pri ... 80837.html
Eine unabhängige Beratung gibt es bei der Verbraucherzentrale.
Viel Glück bei der richtigen Entscheidung
Gruß
RHW