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AOK Student, Fam.Versichert -> Arbeit -> Kündigung abg

Verfasst: 28.04.2010, 21:36
von juji82
Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Ich bin bei der AOK PV, Student und war die letzten 8 Monate über meine Frau (H4 bezieherin) versichert. Seit 3 Monate bin ich im öffentlichen Dienst tätig (halbtags)(dennoch Student). Für die Stelle hatte ich die Bescheinigung von der AOK geholt und dem Arbeitgeber weitergereicht.
Nun wollte ich die PV kündigen und in die BKK wechseln. Die AOK meint jetzt die haben erstens keine Kündigung erhalten und zweitens ich kann sowieso nicht kündigen, da ich mich an die 18 monatigen Bindungsfrist halten muss. Ein Jahr vorher hatte ich gekündigt, da die AOK bereit war mich über meine Frau zu versichern und die Beiträge der Studentenversicherung rückwirkend zurückzuerstatten, hatte ich eingewilligt und mich weiter über die AOK versichern lassen.
Ist das so rechtens, dass ich die 18 Monate Bindungsfrist abwarten muss, obwohl ich noch Student bin?
Danke schon mal.

mfg

Verfasst: 28.04.2010, 22:14
von drg-fuzzi
ja, du hast 18 monate bindungswirkung seit beginn deines jobs, das studium rückt in den hintergrund, zumindest versicherungsrechtlich, mit beginn des jobs wurdest du wieder versicherungspflichtig und hast dich für die aok entschieden, ggf. über passives wahlrecht des arbeitgebers, aber dem hast du ja sicherlich die aok genannt, als der dies wissen wollte....

gruss

Verfasst: 05.05.2010, 14:34
von juji82
Danke für die schnelle Antwort.
Leider muss ich mich wohl an die Bindungsfrist halten, selbst schuld :x .

Jetzt wollte ich mal was anderes fragen:
Ich bin mit meiner Frau getrennt lebend seit einer Weile.
Bis zur Tätigkeitsaufnahme war ich über sie versichert, da sie ALG II hatte.
Nun hat die AOK meine Frau über mich versichert ohne das Einverständnis beider Parteien. Ich habe zwar ein Formular ausgefüllt und an die KK zurückgeschickt aber da habe ich nirgends mein Einverständnis gegeben.
Kann ich eine Widerspruch gegen die Familienversicherung schreiben, gibt es da irgendwelche Fristen?
Ich habe irgendwo gelesen, dass bei der Familienversicherung die Bindungsfrist wegfällt. Ist das so korrekt? Kann ich dann nach 2 Monaten kündigen oder gilt das nur für meine Frau?
Meine Frau hatte die AOK zum 31.05 gekündigt (dann wäre ihre Bindungsfrist abgelaufen, das Kündigungsschreiben ist vom 2009) und nun sagte ihr der Sachbearbeiter sie könne nicht kündigen, da sie familienversichert wurde und außerdem muss sie sich an die Bindungsfrist des Ehemannes halten. Wie kann das sein das man einfach so familienversichert wird ohne das Einverständnis. Ist das richtig was die Mitarbeiter bei der AOK machen?

mfg

Verfasst: 05.05.2010, 15:31
von Hucky
Hallo,

du hast vermutlich einen Feststellungsbogen zur Familienversicherung zurückgeschickt. Auf dieser Grundlage haben sie die FAMi eröffnet. Was genau alles drauf stand, weißt nur du. Wenn ihr noch nicht geschieden seit, dann könnte Deine zukünftige Ex auch ohne Deine Zustimmung die FAMi über Dich durchführen lassen.

Ein Widerspruch macht also nicht wirklich einen Sinn.

Ein Familienversicherter kann nicht kündigen. Weil er über das Mitglied versichert ist, ist er auch an dessen Wahl gebunden.

Du selbst bist an die 18 Monate gebunden.

Also ist das alles soweit korrekt aus meiner Sicht.

Verfasst: 05.05.2010, 19:33
von juji82
Ich hatte vor etwa 2 Wochen mit dem Sachbearbeiter tel. gesprochen und mit ihm vereinbart nicht in die Fam.-versicherung zu wechseln da mein befristeter Arbeitsvertrag bald enden würde. Er meinte dann dass ich in die Fam.-versicherung meiner Frau wechseln kann oder mich selbst studentisch versichern lassen kann was ich auch zusagte, da ich eine studentische Versicherung für die neue Tätigkeit brauchte.
Das ist für mich nicht ok, was die da machen.
Kann ich denn trotzdem die Fam.-versicherung meiner Frau widerrufen?

mfg

Verfasst: 05.05.2010, 19:44
von Hucky
Jetzt wird es interessant.

Eine aktive Ablehnung der FAMi um die KVdS zu wählen, schließt normalerweise die KVdS aus. Die FAMi hat Vorang vor der KVdS, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Die FAMi kannst du Deiner Frau nicht verwähren. Sie hat einen Rechtsanspruch darauf. Erst mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil endet die FAMi kraft Gesetz, weil ja dann die Voraussetzungen wegfallen.

Warum brauchst die KVdS zwingend für Deine Tätigkeit?

Vg
hucky

Verfasst: 05.05.2010, 20:01
von Gast
und was ist so schlimm daran, dass sie bei dir familienversichert ist? es entstehen doch keine Nachteile/Kosten für dich.

Verfasst: 05.05.2010, 21:03
von Czauderna
Hallo,
eine Familienversicherung ist eine eigenständige Versicherung !!
Das bedeutet, dass es nicht einer Zustimmung des Hauptversicherten bedarf um eine solche Versicherung zu begründen.
Wenn also die "Noch-Ehefrau" diesen gesetzlichen Anspruch hat, dann kann sie ihn geltend machen auch ohne Zustimmung des Hauptversicherten.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 05.05.2010, 21:25
von juji82
Danke erstmal an alle für die schnellen Antworten.

Die KVdS verlangt der Arbeitgeber, da es eine studentische Tätigkeit bis 20 h/Wo ist. Anders will er mich nicht einstellen.

Ich hatte das Problem mit der Kündigung, da ich nicht wusste, dass beim Wechsel von der FAMi in die KVdS und umgekehrt die Bindungsfrist neu anfängt. Ich kann momentan nichts anderes tun außer mind. 18 Monate abwarten.
Das Problem mit der Bindungsfrist hat jetzt auch die Ehefrau, denn sie hatte zum 31.05 gekündigt und jetzt kurz vor Ablauf der Frist wurde sie in die FamVers. bei mir aufgenommen. Nun muss sie auch noch die Bindungsfrist von mind. 18 Monaten abwarten.

mfg
juji

Verfasst: 06.05.2010, 10:57
von Hucky
Seit wann bestimmt der AG über die FAMi bzw. eine KVdS. Die Stundengrenze ist für die FAMi nicht relevant. Du musst nur die Einkommensgrenze einhalten. Wenn du natürlich über die maßgebl. E-grenze kommst, dann besteht bei Dir V-pflicht in der KVdS.

Naja, die übervorsichtigen AG (man könnte ja auch die KK fragen wie es richtig wäre - ohnen Worte).

Deine Frau muss nach aktuellem KK-Wahlrecht keine Bindefrist abwarten. Sie ist nur an Deine Bindefrist gebunden. Die ARGE wählt die für sich günstigste Variante --> FAMi über den Ehegatten.

VG
Hucky

Verfasst: 07.05.2010, 15:54
von juji82
Wie sieht es denn aus, wenn mich der AG abmeldet? Habe heute ein Schreiben der AOK bekommen, ich soll ein Formullar ausfüllen, wo ich meine Situation angeben soll, ob ich noch arbeite, studiere, usw. Der AG hatte mich zum 14.04 abgemeldet. Am 15.04 habe ich schon wieder gearbeitet. Kann ich ab dem 15.04 direkt bei einer anderen KK wechseln oder gibt es da Kündigungsfristen? Da der AG der gleiche ist nur ich bin in eine andere Abteilung gekommen, wird er mich vermutlich wieder bei der AOK anmelden. Falls der AG mich noch nicht angemeldet hat, kann ich dann wechseln?

gruß
juji

Verfasst: 07.05.2010, 17:40
von Hucky
Nein, Deine Mitgliedschaft setzt sich normal in der KVdS fort. Der AG macht nur eine Meldung über eine rv-pflichtige Besch. wenn das AE über 400 EUR liegt. Du müsstest ganz normal bei Einhaltung der Bindefrist kündigen.