auslauf. Gründungszuschuss u. Aufgabe des Status Selbständig

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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nachtdenkerin
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auslauf. Gründungszuschuss u. Aufgabe des Status Selbständig

Beitrag von nachtdenkerin » 26.04.2010, 13:49

Hallo :)
hab ein paar Stunden im Forum geblättert und eine Anregung gefunden, die ich gerne mit eurer/ihrer Hilfe verifizieren möchte.

Ich bin selbständig mit Existenzgründerzuschuss. Der läuft diesen Monat aus und mein Kassenbeitrag wird sich um über 100 EUR erhöhen.

Ich mache mit meiner Selbständigkeit noch keine Gewinne und das wird sich in der nächsten Zeit (leider) auch nicht ändern. Ich hab deshalb einen Antrag auf verminderten Beitrag gestellt, der aber abgelehnt wurde.

Ich habe Zinseinkünfte (deshalb die Ablehnung), ein bisschen Reserven (von denen ich lebe) und ein eigenes Haus, das ich selbst bewohne.

Nun hatte ich die Idee (dank des Forums), meine Selbständigkeit (teilweise) aufzugeben, um somit in diesen günstigen "130 EUR"- Tarif wechseln zu können.

Wäre das rechtens? Möglich? Und könnte ich weiterhin nebenberuflich tätig sein, sprich mein Gewerbe von haupt auf nebenberuflich ummelden?
Was meint die KK zu einem solchen Wechsel?

Danke für eure/ihre Hilfe!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.04.2010, 14:16

Grundsätzlich ist das möglcih, stellt sich nur die Frage was die AfA dazu sagt, im Prinzip wurde der Zuschuss ja gezahlt für selbt. Täigkeit.
Das würde denn im Prinzip darauf hinauslaufen ob denn die Kasse die hauptberuflich selbst. Tätigkeit im Rahmen der Beitragseinstufung prüft.

Teilzeitleser
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Beitrag von Teilzeitleser » 30.04.2010, 20:00

Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit brauchste dein Unternehmen nicht zwingend ummelden und wenn der Gründungszuschuss komplett ausgelaufen ist (sprich die Weiterbewilligung der 300€ soziale Pauschale) ist es der AfA vollkommen egal, was du meldest. Du müsstest bloß einen entsprechenden Antrag auf nebenberufliche Selbstständigkeit Stellen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Selbstständigkeit nicht die Haupteinnahmequelle ist, deine Stundenzahl keine Grenze übersteigt und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer angestellt sind. Dann sollte der Umstufung soweit nix im Weg stehen.
Jedoch ist bei sowas immer eile geboten, da die Entscheidung in der Regel immer erst ab Folgemonat der Antragstellung erfolgt.

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