Seite 1 von 1

Kurz vor fertig, Nebenjobs, evtl Selbständigkeit - SOS ;)

Verfasst: 26.04.2010, 12:22
von lungomare
Hallo, ich befinde mich gerade im Paragrafendschungel der Krankenversicherungen und bin mir nicht gar so sicher, wie ich da wieder rauskommen soll =/

Habe Anfang Mai meine letzte Diplomprüfungen, bin aber noch für das komplette Semester an der Uni eingeschrieben, Gebühren sind bezahlt, habe auch die Imma-Bescheinigung bis zum 30.09.10 und besuche in diesem Semester noch zwei Kurse, weil ich evtl noch meine Doktorarbeit dort schreiben will. Versichert bin ich seit Dez 2005 in der GKV, zum Studententarif.

Nun habe ich einen Job gefunden, zunächst auf 12h/Woche und 400€ Basis. wenn ich dort bleiben möchte und die mit mir zufrieden sind, ließe sich der auch ausdehnen. das duerfte sich vor September entscheiden.

Wie sieht das nun aus, wenn ich dort nun eher in die Gleitzone rutsche, muss ich die studentische dann noch kündigen oder wird die automatisch durch die sich aus der Gleitzonen-Beschäftigung ergebenden Versicherung "ersetzt"?

---------------------------------

Da das ja alles ncoh recht einfach wäre, kommt erschwerend hinzu, dass ich ein weiteres Jobangebot habe, ebenfalls 400€ Basis (mit beiden zusammen käme ich zwar nicht auf mehr als 20h/Woche, aber auf jeden Fall über 400€), nur schließen die AG dort von vornherein eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus. Um auch diesen Job machen zu können (beide würden sich super für die Forschung für die evtl Doktorarbeit eignen!), müsste sich also AG1 darauf einlassen, mich möglichst bald zumindest mit 401€ einzustellen.

Nun die Frage: habe das mal in einen Brutto-Netto-Rechner eingetippt; beim 400€ Job zahlt AG1 anscheinend gut 120€ Pauschale für mich, weswegen es für ihn günstiger sein dürfte, mich mit 401€ anzustellen. Wenn ich aber mit beiden Jobs insgesamt 790€ verdiene, muss dann AG1 von dem Gesamtpaket (also nicht nur 401, sondern 790€) die Abgaben zahlen? damit käm er ja auch ca. 150-160€ und mir kommen diverse Zweifel, ob er sich darauf wohl einließe...

---------------------------------------------------

rein theoretisch noch folgende Annahme: in Job2 gibt es die Möglichkeit, in Projekten mitzuarbeiten, sodass der Verdienst auch monateweise über 400€ liegen würde. dann müssten mich aber vermutlich beide AG jeweils versichern, oder? aber wie regelt man sowas, denn es macht ja wenig sinn, wenn ich zweimal KV Beiträge bezahle...?

AG2, den ich darauf ansprach, meinte, ich könne ja bei ihm als Freier MA arbeiten - da ich dann aber bei ihm mehr verdiene, als in Job 1, würde ich ja als Hauptberuflich Selbständig eingestuft werden und bei der GKV mindestens mit den ca 1900€ Bemessungsgrundlage angesetzt... dann bleibt mir nur nichts mehr zum Leben übrig ;)...
Meine Familie ist seit Jahren in der PKV und kräht kontinuierlich, ich solle mich einfach auch da versichern, dann sei ich alle Probleme los und es sei ohnehin alles besser. Möchte ich aber nach Möglichkeit vermeiden.
Bzw, wenn ich denn ne Vollzeitstelle finde, bei der ich entsprechend gut verdiene und meine Selbständigkeit wieder abmelde, müsste ich doch eigentlich wieder in die GKV zurückkommen, oder?

War nun schonmal zur Beratung bei der KV, aber der gute Mann meinte am Ende, das meiste hätte ich ja ohnehin schon selbst recherchiert und er wüsste nun auch nciht so recht, was er mir nohc empfehlen könne. Käme halt drauf an, welcher AG nun wozu bereit sei usw...

Kann mir hier noch jemand helfen, Licht ins Dunkel zu bringen?
Vielen Dank!!

Verfasst: 26.04.2010, 15:31
von Hucky
Hallo,

du hast hier viele Fragen auf einmal gestellt. Versuchen wir etwas Odrnung ins Chaos zu bringen.

Derzeit bist du noch in der KVdS versichert. Diese wird auf Grundlage Deiner Ausführungen spätestens zum 30.09.2010 kraft Gesetz enden.

Ab dem 09/2010 wird Dich der AG 1 mit einem AE von > 400 EUR beschäftigen wollen. Daraus ergibt sich, dass du versicherungspflichtig als AN wirst. Damit ergibt sich auch Lösung für das Problem mit dem AG 2. Sofern es nur um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Besch. handelt, bleibt diese sv-frei. Der AG 1 zahlt nur aus dem AE was du bei diesem Verdienst die SV-Beiträge. AG 2 die vorgschr. Pauschalbeiträge.

Sofern du zu Beginn der Tätigkeit bei AG 2 bereits weißt, dass du regelmäßig mehr als 400 EUR verdienst (Projekte), dann tritt mit hoher Wharscheinlichkeit auch hier Versicherungspflicht als AN ein. In diesem Fall teilen sich die beiden AGs die SV-Beiträge.

ACHTUNG:
Als Promotionsstudent gilst du nicht mehr als ordentlicher Student im Sinne der SV --> es greift keine Werkstudentenregelung mehr!!

Zu der Möglichkeit der selbstst. T. hast selbst bereits ausreichende Ausführungen gemacht. --> nichts mehr von mir

Ich hoffe es hilft Dir erstmal ein wenig weiter.

VG
Hucky

Verfasst: 27.04.2010, 08:56
von lungomare
Hej, super, danke!
Dass man als Promotionsstudi gar nicht mehr als Student in dem Sinne gilt, war mir neu, gut zu wissen!! und die Tatsache, dass mein AG1 die Sozialabgaben nur von seinem Anteil bezahlen muss, ist natuerlich auch praktisch, dann kann ich ja relativ ruhig mal mit ihm darueber reden, er hat dann ja, soweit ich das sehe, keine Nachteile aus einer Beschaeftigung am unteren Ende der Gleitzone!!
Demnach muss ich nur Job2 erstmal bis September auf Eis legen und sehen, dass ich vorerst nur mit Job1 ueber die Runden komme, richtig? naja, fuer den Notfall haett ich ja auch noch ein bissl was gespart.. und gottseidank ne guenstige Wohnung. und vielleicht treff ich in der Zwischenzeit ja auch einfach auf nen anderen, von vornherein gut bezahlten, JOb =)
Nochmals vielen Dank.

Verfasst: 27.04.2010, 09:14
von Hucky
Job 2 wäre möglich:

Entweder die Projekte weglassen

oder

das Grundgehalt verringern und mit dem Geld aus den Projektzeiträumen im Jahresdurchschnitt trotzdem die 400 EUR pro Monat einhalten. --> Mit AG " reden und RECHNEN :D

Viel Erfolg

Hucky

Verfasst: 27.04.2010, 19:46
von RHW
Hallo,
ein Problem könnte evtl. noch auftreten:
Die Sonderregelungen für beschäftigte Studenten gelten m.E. nur bis zu der das Studium abschließenden Prüfung. Ab Folgetag tritt dann für Beschäftigungen über 400 EUR (einzeln oder zusammen) Versicherungspflicht ein. Ich finde im Moment aber leider dazu keine passende Quelle.
Inwieweit diese Feinheit in Personalabteilungen (und bei Betriebsprüfungen) umgesetzt wird, kann ich nicht beurteilen.
Gruß
RHW