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KV für Rentnerehepaar (freiwillig bzw. privat versichert)

Verfasst: 26.04.2010, 08:28
von Wutz04
Hallo zusammen,

ich habe das Forum bereits durchsucht, aber leider keinen Beitrag zu meinem speziellen Problem gefunden.

Deshalb schildere ich es nun hier:

Ich selbst bin zurzeit angestellt und privat versichert. Meine Frau ist selbständig und in der GKV freiwillig versichert. Ich habe mich nun gefragt, nach welchen Kriterien unsere KV als Rentner bemessen wird, wenn meine Frau keine Einkünfte mehr hat und alle Renten usw., die wir erhalten, auf meinen Namen laufen.
Bei der Krankenkasse wurde mir gesagt, daß dann für die gesetzliche KV meiner Frau, die Hälfte meines Renteneinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrneze herangezogen wird. Scheint auch richtig zu sein!?

Alternative:
Was wäre denn, wenn meine Frau als Arbeitnehmerin pflichtversichert wäre und eine eigene (gering, ca. 500-800 Euro) gesetzliche Rente bekommt. Würde dann ihr gesetzlicher KV-Beitrag nur von ihrem Renteneinkommen berechnet und mein Einkommen wäre außen vor?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße
Frank

Re: KV für Rentnerehepaar (freiwillig bzw. privat versichert

Verfasst: 26.04.2010, 15:03
von Czauderna
Wutz04 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe das Forum bereits durchsucht, aber leider keinen Beitrag zu meinem speziellen Problem gefunden.

Deshalb schildere ich es nun hier:

Ich selbst bin zurzeit angestellt und privat versichert. Meine Frau ist selbständig und in der GKV freiwillig versichert. Ich habe mich nun gefragt, nach welchen Kriterien unsere KV als Rentner bemessen wird, wenn meine Frau keine Einkünfte mehr hat und alle Renten usw., die wir erhalten, auf meinen Namen laufen.
Bei der Krankenkasse wurde mir gesagt, daß dann für die gesetzliche KV meiner Frau, die Hälfte meines Renteneinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrneze herangezogen wird. Scheint auch richtig zu sein!?

Alternative:
Was wäre denn, wenn meine Frau als Arbeitnehmerin pflichtversichert wäre und eine eigene (gering, ca. 500-800 Euro) gesetzliche Rente bekommt. Würde dann ihr gesetzlicher KV-Beitrag nur von ihrem Renteneinkommen berechnet und mein Einkommen wäre außen vor?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße
Frank
Hallo,
nur wenn die Ehefrau aufgrund ihrter eigenen Rente in der GKV als Rentnerin pflichtversichert wird fällt das Einkommen des PKV-versicherten Ehemannes unter den Tisch. Auch ihre eigenen zusätzlichen Einkünfte wie. Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aber Versorgungsbezüge, würden nicht berücksichtigt.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 26.04.2010, 22:12
von RHW
Hallo,
die andere Alternative wäre eine Beschäftigung über 400 Euro. Das Ehegatteneinkommen ist dann ohne Bedeutung. In der Regel ist diese Variante aufgrund des Alters und Gesundheitszustandes (70, 80 Jahre?) irgendwann nicht mehr vorstellbar.
Alle denkbaren Konstellationen sind in § 5 Absatz 1 Nr. 1-12 SGB V beschrieben:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
Gruß
RHW

Verfasst: 27.04.2010, 07:16
von Joachim Röhl
Wie RHW schreibt, irgendwann nicht mehr vorstellbar, aber auch dies wird sich durch die gesellschaftliche Vergreisung noch gewaltig ändern, wenn viele aufgrund karger Rentenzahlungen wie japanische oder nordamerikanische Senioren heute schon einfach weiter Zuverdienen müssen, ist aber ein anderes Thema .. bei 401€ Einkommen als jungebliebene Büroaushilfskraft halbtags würden Sozialabgaben von insgesamt rund 127€ ausgelöst werden. Das wird preiswerter, als im Extremfall mit über 300€ Beitrag aus Deinem hälftig angerechneten Einkommen. Bezöge sie dagegen eine Altersrente von angenommenen 800€ würde ein Beitrag von knapp 63€ in der Krankenversicherung der Rentner* (KVdR) ausgelöst werden. Fragen? ePost

* http://www.tk-online.de/tk/bei-der-tk-v ... ner/149558

Verfasst: 27.04.2010, 08:18
von Wutz04
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben.
Eine ergänzende Frage habe ich noch:
Wenn meine Frau - wie in der Alternative beschrieben - eine eigene gesetzliche Rente bekommt und hieraus die KV gezahlt wird, wie ist es, wenn sie zusätzlich weiterhin Einkommen als Arbeitnehmerin (richtiger Job, keine 400-Euro) erhält. Zahlt sie dann KV aus dem Gehalt und der Rente?
Danke noch mal an die Fachkundigen!
Grüße
Frank

Verfasst: 27.04.2010, 11:49
von jumpingpoint
Wutz04 hat geschrieben:Hallo zusammen,
.. Einkommen als Arbeitnehmerin (richtiger Job, keine 400-Euro) erhält. Zahlt sie dann KV aus dem Gehalt und der Rente?
So ist es.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst: 27.04.2010, 19:38
von RHW
Hallo,
Beiträge sind aus der Beschäftigung (über 400 Euro) und der Rente zu zahlen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__226.html
Aus der Rente werden die Krankenversicherungsbeiträge - wie bei Arbeitnehmern - bis auf 0,9% vom Rentner und der Rentenversicherung je zur Hälfte getragen. Die Pflegeversicherung ist allein vom Rentner zu zahlen.
Gruß
RHW