Rehabilitationssport
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Rehabilitationssport
Hallo
ich habe nun zum zweiten mal einen Antrag auf Kostenübernahme/Ärztliche Verordnung, für "Gymnastik".
Ich habe die letzten 6 Monate mit dieser Verordnung im Fitnessstudio trainiert, ganz normal an den Geräten, die mir zum Muskelaufbau dienen.
Ich musste aber trotzdem etwas dazuzahlen, sprich 15 Euro pro Monat. Der Normalpreis ohne Rezept beträge doppelt soviel. Ohne Zuzahlung, also nur mit Rezept, könnte ich nicht an den Geräten trainieren, und hätte nur Anspruch auf Rückenschule etc.
Wieso werden durch das Rezept nicht alle Kosten übernommen? Die Behandlung ist medizinisch notwendig.
ich habe nun zum zweiten mal einen Antrag auf Kostenübernahme/Ärztliche Verordnung, für "Gymnastik".
Ich habe die letzten 6 Monate mit dieser Verordnung im Fitnessstudio trainiert, ganz normal an den Geräten, die mir zum Muskelaufbau dienen.
Ich musste aber trotzdem etwas dazuzahlen, sprich 15 Euro pro Monat. Der Normalpreis ohne Rezept beträge doppelt soviel. Ohne Zuzahlung, also nur mit Rezept, könnte ich nicht an den Geräten trainieren, und hätte nur Anspruch auf Rückenschule etc.
Wieso werden durch das Rezept nicht alle Kosten übernommen? Die Behandlung ist medizinisch notwendig.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
für alles Schickimicki drumrum (Duschen, Sauna, Umkleide ect.) nehmen viele Fitness-Studios einen Betrag.
Rechtlich eine Grauzone, aber machen kann man da nichts.
Das nächste Rezept kannst Du ja bei einem Sportverein durchführen, die nehmen meistens nichts. Adressen findest du unter dem Landessportbund deines Bundeslandes.
LG, Fee
P.S. Könnte aber sein, dass es eine unschmucke Turnhalle ist, und du den Altersschnitt der Gruppe beträchtlich senkst
für alles Schickimicki drumrum (Duschen, Sauna, Umkleide ect.) nehmen viele Fitness-Studios einen Betrag.
Rechtlich eine Grauzone, aber machen kann man da nichts.
Das nächste Rezept kannst Du ja bei einem Sportverein durchführen, die nehmen meistens nichts. Adressen findest du unter dem Landessportbund deines Bundeslandes.
LG, Fee
P.S. Könnte aber sein, dass es eine unschmucke Turnhalle ist, und du den Altersschnitt der Gruppe beträchtlich senkst
Weil Krankenkassen keine Fitnessstudios finanzieren dürfen.
Der eigentliche Gedanke des Rehabilitationssport ist in der "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport
und das Funktionstraining" finden:
2 Ziel, Zweck und Inhalt des Rehabilitationssports
2.1 Rehabilitationssport kommt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um sie unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.
2.2 Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.
2.4 Rehabilitationssport umfasst Übungen, die in der Gruppe im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Auch Maßnahmen, die einem behinderungsgerechten Verhalten und der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen (z.B. Entspannungsübungen), sowie die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen können Bestandteil des Rehabilitationssports sein.
4.7 Vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig oder ausschließlich• auf Beratung und Einübung von Hilfsmitteln abzielen (z.B. Rollstuhlkurse),
• Übungen an technischen Geräten, z.B. Sequenztrainingsgeräten, beinhalten,
• Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich umfassen
Fakt ist, dass mittlerweile die Verordnung haufenweise völligst unabhängig von den o.g. Kritieren ausgestellt wird.
Physiotherapeuten, Fitnessstudios etc. gründen also Vereine um den Rehabilitationssport abzurechnen zu können. Gegen ein Entgelt entfällt das Gruppentraining und die regulären Geräte werden zur Verfügung gestellt.
Da dieses Vorgehen alleine schon ein Verstoß gegen die Rahmenbedingung ist, dürfen die Krankenkassen (meines Erachtens gottseidank) das Zusatzentgelt nicht erstatten.
Der eigentliche Gedanke des Rehabilitationssport ist in der "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport
und das Funktionstraining" finden:
2 Ziel, Zweck und Inhalt des Rehabilitationssports
2.1 Rehabilitationssport kommt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um sie unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.
2.2 Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.
2.4 Rehabilitationssport umfasst Übungen, die in der Gruppe im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Auch Maßnahmen, die einem behinderungsgerechten Verhalten und der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen (z.B. Entspannungsübungen), sowie die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen können Bestandteil des Rehabilitationssports sein.
4.7 Vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig oder ausschließlich• auf Beratung und Einübung von Hilfsmitteln abzielen (z.B. Rollstuhlkurse),
• Übungen an technischen Geräten, z.B. Sequenztrainingsgeräten, beinhalten,
• Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich umfassen
Fakt ist, dass mittlerweile die Verordnung haufenweise völligst unabhängig von den o.g. Kritieren ausgestellt wird.
Physiotherapeuten, Fitnessstudios etc. gründen also Vereine um den Rehabilitationssport abzurechnen zu können. Gegen ein Entgelt entfällt das Gruppentraining und die regulären Geräte werden zur Verfügung gestellt.
Da dieses Vorgehen alleine schon ein Verstoß gegen die Rahmenbedingung ist, dürfen die Krankenkassen (meines Erachtens gottseidank) das Zusatzentgelt nicht erstatten.
Danke für die Antwort. Ist leider ein sehr kleiner Ort und das einzige Fitnesstudio hier. Es ist auch ein Verein "GSV", und wie ich gerade sehe, sind die auch im Landessportbund eingetragen. Man sagte mir dort dass ich mit dem Rezept nicht an den Geräten trainieren dürfte. Das ist mir das wichtigste. Dusche, Sauna benutze ich eh nicht.
Ich sehe jetzt erst Bjoerns post...
Das ist ja zutiefst merkwürdig. Das Fitnesstudio (bzw dessen Verein) bietet mir einen vergünstigten Preis an, da sie den Rest der Summe von der Kasse wiederkriegt. Eigentlich dürfte die Kasse aber gar nichts zahlen weil "das Training an Geräten" ausdrücklich, "verboten" oder ausgenommen ist?
Ich sehe jetzt erst Bjoerns post...
Das ist ja zutiefst merkwürdig. Das Fitnesstudio (bzw dessen Verein) bietet mir einen vergünstigten Preis an, da sie den Rest der Summe von der Kasse wiederkriegt. Eigentlich dürfte die Kasse aber gar nichts zahlen weil "das Training an Geräten" ausdrücklich, "verboten" oder ausgenommen ist?
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- Registriert: 22.11.2012, 12:23