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Hausfrau - welches Einkommen für freiwillige Versicherung

Verfasst: 16.12.2006, 22:34
von suzl
Hallo, Ich bin Hausfrau und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Mein Mann ist brit. Soldat und in der britischen Armee versichert. Nun möchte ich gern wissen welches Einkommen zur Berechnung meines freiwilligen Beitrages zugrunde gelegt wird. Muß ich das Einkommen meines Mannes angeben? Und vermindert sich das zugrunde gelegte Einkommen durch Kinder?

Würde mich über Antworten sehr freuen.
Gruß, Susanna

Verfasst: 17.12.2006, 17:38
von miss-sixtie
Grundsätzlich wird das Einkommen vom Ehemann angerechnet wenn er nicht gesetzlich krankenversichert ist.

Das zugrunde gelegte einkommen verringert sich nur wenn die Kinder nicht bei dir familienversichert werden. (Verringerung pro Kind um 816,67 EUR) Beiträge müssen auch nur höchstens bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze bezahlt werden.

Soweit ich weiss ist das aber alles in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt, daher kann es sein das deine Kasse den Beitrag vielleicht anders berechnet als die Kasse XY.

Erkundige dich am besten mal bei deiner Kasse ob sie deinen Mann als gesetzlich oder Privat versicherten ansehen.

Verfasst: 28.12.2006, 19:48
von mik.l
Wie bereits beantwortet von Kasse zu Kasse je nach Satzung und deren Interpretation verschieden und muss immer individuell angefragt werden. Verdient der Mann mehr als 3562 EUR brutto, wird davon die Hälfte für die Beitragsbemessung (evtl. vermindert um Kinderfreibeträge) angesetzt.

Und d.h. bei den meisten Kassen 220-260 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung im Monat. Positive Ausnahme bislang nur die BKK Philips mit 151 EUR Beitrag für Hausfrau ohne Einkommen (falls Kind und Mann in PKV).

Verfasst: 28.12.2006, 20:14
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich würde in dem Fall auf jeden Fall per Mail mal ein paar Kassen kontaktieren. England hat ja ein staatliches Gesundheitssystem - quasi eine gesetzliche Krankenversicherung. Im Rahmen der EU-Angleichung könnte man ja argumentieren, dass es einer gesetzlichen Versicherung vergleichbar ist. Ist zwar etwas weit hergeholt - aber vielleicht erbarmt sich ja jemand *g

LG, Fee