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Zuzahlung für bewilligte Kur

Verfasst: 20.04.2010, 13:30
von Friedel
Halle liebe Forum-Freunde, wir sind bei der TK versichert und haben als Ehepaar eine Kur als ambulante Vorsorgeleistung genehmigt bekommen.
Nun gibt es unterschiedliche Meinungen zur Zuzahlung: Unser Hausarzt sagt, dass es einen im Sozialgesetz verankerten Anspruch auf 13,- € pro Tag gibt, unsere TK (Baden-Würthenberg) bewilligt nur einen Einmal-zuschuß von 100,- €.
Wie ist die Rechtslage und können wir die 13,- € pro Tag einfordern ?
Vielen Dank an alle, die uns anworten.

Verfasst: 20.04.2010, 16:22
von ratte1
Hallo,

leider ist Ihr Arzt schlecht informiert (und gibt dann auch noch falsche Informationen weiter :roll: ). Es gibt keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf 13,- Euro pro Tag! Vielmehr hat das jede KK für sich geregelt. Die TK hat den Zuschuss für Erwachsenen auf 100 Euro festgesetzt. Einfach mal "Satzung Techniker KK" googlen. Im § 20 findet man das Gesuchte.

MfG
ratte1

Verfasst: 21.04.2010, 14:06
von jumpingpoint
Im Sozialgesetzbuch ist lediglich die Möglichkeit für einen Zuschuss von bis zu 13 EUR täglich vorgesehen:

§ 23 Abs. 2 Satz 2 SGB V
Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten[,] die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen, einen Zuschuss von bis zu 13 EUR täglich vorsehen.


Die tatsächliche Höhe regelt dann jede Krankenkasse individuell in ihrer Satzung. Bei der TK ist der Zuschuss auf 100 EUR beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst: 21.04.2010, 15:21
von Christoph1976
Wie schon erwähnt, handelt es sich hierbei um eine "Kann"-Leistung.
Manche KK zahlen gar keinen KK, manche zahlen eine Pauschale, manche zahlen bis zu 13 EUR täglich. Dies kann jede KK individuell in ihrer Satzung regeln.