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Zurück in die GKV nach Ausland, Wie?

Verfasst: 20.04.2010, 13:01
von freal
Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin neu hier und weiß auch nicht so genau, ob mein Beitrag in diesem Unterforum richtig ist. Also liebe Mods verschiebt ruhig wenn ihr anderer Meinung seid ;-) Bin auch nicht in der SuFu glücklich geworden, weshalb ich neu poste.

Nun zu meinem Anliegen. Ich bin noch Student und schreibe gerade meine Diplomarbeit. Nach der Diplomarbeit (dann wahrscheinlich kein Student mehr) möchte ich eine ca. einjährige Rucksacktour durch die Welt machen. (Asien, Asutralien, Nord- + Südamerika)

Seid ca. einem Monat bin ich bei der TK versichert, vorher war ich über meine Eltern bei der DAK Familienversichert. Da ich natürlich für den Trip jeden erdenklichen Euro benötige, würde ich gerne so wenig wie nötig, aber so viel notwendig für eine gute Krankenversicherung bezahlen. (Hab die AXA entdeckt, die vom Tarif her auf mich ganz gut passt, keine extra Kosten wegen USA) Wichtig ist auch noch, dass ich nach dem Trip wieder nach Deutschland kommen will und auch hier wieder in die TK eintreten will.

Das TK-Servicecenter sagte mir, dass ich zwei möglichkeiten habe. Ich könnte eine Anwartschaft (40,69€ pro Monat) abschließen oder bei der TK kündigen. Wenn ich kündige (im Ausland wäre ich Privatversichert) müsste ich mich bei der Rückankunft in Deutschland auf jeden Fall Privatversichern, da "einmal Privat, immer Privat". Jetzt habe ich diesen Artikel bei Google gefunden (http://www.krankenversicherung.net/grun ... zliche.htm) wonach ich ja nur nachweisen müsste, dass ich im Ausland nicht gearbeitet habe bzw.weniger als 3900€/Monat verdient habe. Ist dies richtig? Reicht das aus? Und wie sieht das mit dem Gesetz aus, welches besagt, dass mich meine Versicherung bei der ich einmal Kunde war mich wieder aufnehmen muss? Was für Rahmenbedingungen müssen hier gelten, damit ich ein Anrecht darauf habe?

Weiterhin stellt sich mir die Frage, kann ich bei der TK jetzt (nach ca. einmonatiger Mitgliedschaft) schon wieder kündigen?

Vielen Dank im voraus und ich hoffe mein ehlendig langer Text hat niemanden verschreckt.

Viele Grüße, freal

Verfasst: 20.04.2010, 13:38
von CiceroOWL
Also erstmal wäre grundsätzlich so eine Antwartschaftversicherung nicht schlecht.
Aber sie kostet Geld.
Wenn du denn die Mitgleidschaft bei der TK kündigst gibt es das Problem du mußt einen Versicherugnsnachweis führen. Also das heißt dein Auslandkrankenvollversicherung nachweisen usw.
Aber grundsätzlich gilt dennd er § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und das Tertitorialprinzip, also du schlägst in Deutschland wiederauf, kein KV Schutz mehr letzte Krankenkasse TK.
Ergo muss die TK dich denn wieder aufnehmen, da der Versichrungsschutz des SGB V sich nur auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht.
Der von der TK zitierte § 5 Abs. 9 und s. 5a SGB V bezieht sich nur auf Privatkrankenversicherte die sich von Ihrer Versicherungspflicht haben befreien lassen, bzw für die keine Versicherungspflicht besteht, hast du aber nicht.
Ergo kommt der Versicherugnsschutz mit dem Betreten des Bodens der Bundesrepublik zum tragen.
Am besten das Ganze nochmal mit der TK abkaspern und persönlich regeln.

Verfasst: 20.04.2010, 15:10
von freal
Hey super, danke für die schnelle Antwort.

Also wenn ich dich richtig verstehe, würde kündigen, Ausland (PKV), zurück nach Deutschland wieder TK funktionieren aufgrund des Tertitorialprinzip. Da ich nur im Ausland PKV war, ich es aber in Deutschland gewesen sein müsste um nicht mehr in die GKV zu kommen. Der Nachweis über eine Auslandkrankenvollversicherung wäre denke ich mal leicht zu beschaffen, da ich so einen Schrieb doch von der AXA (mein momentaner Favorit für die Auslandskrankenversicherung) bekommen könnte, oder nicht? oder ist eine Auslandkrankenvollversicherung etwas spezielles, was ich bei der AXA noch erfragen müsste?

Weiterhin ist mir aber noch ein Punkt eingefallen. Kann ich überhaupt jetzt schon wieder bei der TK kündigen? Bin da erst seit einem Monat. Wäre dann am voraussichtlichen Ende meiner Diplomarbeit ca. 4-5 Monate bei der TK. Habe irgendwo gelesen, dass ich erst 18 Monate bei einer Versicherung sein muss um kündigen zu können. Oder greift bei mir (Student) eine andere Regelung?

Viele Grüße, freal

Verfasst: 20.04.2010, 15:40
von CiceroOWL
in dem Fall ist eine Kündigung nach § 175 SGB V nicht möglich, sondern du müßtest dich denn bitte direkt mit der TK in Verbindung setzten, um die Modalitäten zu klären.