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Was tun ???? Bitte um Hilfe
Verfasst: 19.04.2010, 14:42
von Ratlose2010
Hallo zusammen
Ich hoffe ihr könnt mir helfen .
Meine Geschichte :
Versichert bis März 2007 bei der AOK Rheinland , dann hab ich meine Ausbildung abgebrochen , war auch einige Zeit ohne festen Wohnsitz , habe hier und da bei Freunden gewohnt .
Jetzt hab ich mein Leben wider im Griff und will mich zum nächsten Monat Selbststtändig machen .
Seid 2007 bin ich allerdings unversichert . Was soll ich jetzt tun ?
Wenn ich wieder in die GKV gehe muss ich Nachzahlen , was kommt da etwa auf mich zu , muss ja wissen ob ich das überhaupt stemmen kann . Und wie sieht es aus wenn ich in die PKV gehe ? Muss ich dann auch Nachzahlen ?
Was soll ich am besten tun ?
Kann verstehen das ihr jetzt alle erstmal den Kopf schüttelt , aber ich war jung und hab mir über solche Sachen garkeine Gedanken gemacht , da gab es wichtigeres
Bin jetzt übrigens 26 und will in den Einzelhandel
Danke
Verfasst: 19.04.2010, 19:27
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Du wieder in die Gesetzliche (AOK) willst, dann wirst Du kräftig nachzahlen dürfen - zurück bis 2007.
Bei der Privaten könntest Du Glück haben, dass sie keine oder nur eine geringe Nachzahlung verlangen.
Es ist eine schwere Entscheidung, was du machst. In den sicheren Schoß der GKV, die auch später mal einkommensabhängige Beiträge garantiert. Auch im Falle einer Familienplanng gut.
Oder in die PKV - mit allen Risiken. Ob sie Dich überhaupt nehmen, dass Beiträge steigen, auch wenn Du nichts verdienst ...
Stell mal einen Probeantrag in der PKV und entscheide dann.
LG, Fee
Verfasst: 19.04.2010, 21:02
von CiceroOWL
Was mich jetzt eher intressieren würde ist ob sich die aOK schon mal wieder gemeldet hat. sollte dies nict sein ist es tatsächlich so das es dir Moglichkeit besteht das es zu Nachforderungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 kommt. Die weitere Problematik ist den das man wenn man das alles geregelt hat die Freiwillige KV für selbständige der Mindestbeitrag liegt bei rund 275 € , dazu kommt noch die Pflegeversicherung also rund 300 €
Es besteht die Möglich der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Verfasst: 19.04.2010, 22:35
von arme Sau
es ist so, dass die private natürlich nichts nachfordert... wofür auch. (stand oben, ist aber falsch).
da du 26 bist kostet die auch nicht viel (sag ich jetzt einfach mal so)... probeantrag stellen? wozu, kannst nen richtigen antrag stellen.
allerdings wird man dich fragen, wo du denn bisher so versichert warst... schon wegen der pflege. aufgrund der langen zeit ohne vorversicherung gibt es mehrere gesellschaften die grundsätzlich ausscheiden. und: zum arzt wirste auch mal gehen müssen.
also ich würde mir jemanden suchen, der sich damit auskennt...
in diesem sinne,
viel erfolg!
Verfasst: 20.04.2010, 11:36
von Peacemaker
Hast Du nicht bei Freunden im Ausland gewohnt...?
Verfasst: 20.04.2010, 18:16
von Ratlose2010
Danke erstmal für eure Antworten .
Von der AOK kam bisher überhaupt nichts , mag wohl daran liegen das ich einige Zeit ohne Postadresse war .
Und Peacemaker , ich hab wirklich einige Zeit im Ausland verbracht , kannst mir nen Tipp geben ?
Verfasst: 20.04.2010, 21:19
von arme Sau
scherzkecks... das hat er doch schon gemacht. ^ ^
Verfasst: 21.04.2010, 08:08
von Peacemaker
Ratlose2010 hat geschrieben:Danke erstmal für eure Antworten .
Von der AOK kam bisher überhaupt nichts , mag wohl daran liegen das ich einige Zeit ohne Postadresse war .
Und Peacemaker , ich hab wirklich einige Zeit im Ausland verbracht , kannst mir nen Tipp geben ?
Wenn Du im Ausland gelebt hast besteht keine Versicherungspflicht,
melde Dich bei der Arge und beantrage Hartz IV,
die melden Dich dann bei der letzten Krankenversicherung an,
erwähne hier erstmal nicht Deine geplante Selbständigkeit.
Besser gestern als heute...
Verfasst: 24.04.2010, 13:57
von Joachim Röhl
@Ratlose2010, da Du die Selbständigkeit offensichtlich beginnen willst, sind die Geschichten mit dem Auslandsaufenthalt nicht ganz wasserdicht. Du kannst Dich für 197€ erstmal bei der hanse-merkur privat versichern ohne! Strafzuschläge* zahlen zu müssen. Der Tarif selbst sieht zwar 600€ jährliche maximale Selbstbeteiligung vor, aber bei preiswerteren Anbietern wie lkh mit 146€ oder central mit 151€ werden Strafzahlungen ab Februar letzten Jahres rückwirkend erhoben und ebenso Selbstbeteiligungen von 900€ bzw. 750€ ..
*hanse-merkur argumentiert zurecht, daß für Rückstände in der Vergangenheit die letzte Krankenkasse zuständig ist und verlangt lediglich ein einfaches ärztliches Attest. Fragen? ePost
Verfasst: 26.04.2010, 16:32
von Peacemaker
Joachim Röhl hat geschrieben:@Ratlose2010, da Du die Selbständigkeit offensichtlich beginnen willst, sind die Geschichten mit dem Auslandsaufenthalt nicht ganz wasserdicht. Du kannst Dich für 197€ erstmal bei der hanse-merkur privat versichern ohne! Strafzuschläge* zahlen zu müssen. Der Tarif selbst sieht zwar 600€ jährliche maximale Selbstbeteiligung vor, aber bei preiswerteren Anbietern wie lkh mit 146€ oder central mit 151€ werden Strafzahlungen ab Februar letzten Jahres rückwirkend erhoben und ebenso Selbstbeteiligungen von 900€ bzw. 750€ ..
*hanse-merkur argumentiert zurecht, daß für Rückstände in der Vergangenheit die letzte Krankenkasse zuständig ist und verlangt lediglich ein einfaches ärztliches Attest. Fragen? ePost
Was bitte soll der Auslandsaufenthalt mit einer geplanten Selbständigkeit in der Zukunft zu tun haben
Verfasst: 26.04.2010, 17:10
von Joachim Röhl
Die Kassen sind nicht mit dem Klammerbeutel gepudert. Ein möglicherweise nur vorgeschobener Auslandsaufenthalt mit dem Ziel Beiträge wegen Abwesenheit nicht nachzahlen zu müssen und Deine ermunternde Frage vom 20. April gehen in die Hose. Um einen Auslandsaufenthalt glaubwürdig darzustellen brauchts einer Abmeldung bei der Kasse vor Ausreise und in vielen Fällen wird fälschlicherweise sogar noch eine Abmeldebescheinigung verlangt, obwohl gewöhnlicher Aufenthalt und Wohnsitz ja garnicht identisch sein müssen ..
Verfasst: 26.04.2010, 18:23
von CiceroOWL
Jm tja wie soll ich sagen, am besten erstmal zu einer unabhängigen Versichertenbeatung gehen, Bund der Versicherten , Verbraucherzentrale, etc. Auch wenn die AOK sich nicht melden sollte, kann es passieren das Kollegen aufeinmal scih melden ud fragen was denn so in den letzen Jahren war.
Meines Erachtens solltest du dich bei einer ARGE melden, denn eine KK angeben wo du versichert werden willst.
Meist melden scih denn die Kassen und schicken dir einen Aufnahmeantrag zu. In der Zeit wo du nicht in Deutschland warst reicht meist die Anmeldung oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt aus.
Es vieleicht denn noch nützlich, soweit vorhanden, die letzten Mitgliedsbescheinigung der AOK vorlzuegen.
Verfasst: 30.04.2010, 15:19
von Peacemaker
Joachim Röhl hat geschrieben:Die Kassen sind nicht mit dem Klammerbeutel gepudert. Ein möglicherweise nur vorgeschobener Auslandsaufenthalt mit dem Ziel Beiträge wegen Abwesenheit nicht nachzahlen zu müssen und Deine ermunternde Frage vom 20. April gehen in die Hose. Um einen Auslandsaufenthalt glaubwürdig darzustellen brauchts einer Abmeldung bei der Kasse vor Ausreise und in vielen Fällen wird fälschlicherweise sogar noch eine Abmeldebescheinigung verlangt, obwohl gewöhnlicher Aufenthalt und Wohnsitz ja garnicht identisch sein müssen ..
Abmelden bei der Kasse?
Vielleicht auch noch die Abmeldung vom Gesangsverein?
Verfasst: 01.05.2010, 06:40
von Joachim Röhl
Ob Du bei Deinem Gesangsverein die 0,50ct monatliche Mitgliedschaft nachzahlst möchtest bleibt meist Dein Bier. Die GKV dagegen fordert beinhart und wie oft hier beschrieben bis zu maximal fünf möglichen Jahren Beiträge plus Strafzahlungen verzinst nach, wenn Du Deine "Landesabwesenheit" sprich den gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik nicht glaubwürdig nachweisen kannst. Die vorherige Abmeldung ist zwar
vorauseilender Gehorsam aber unstrittig.
http://www.securvita.de/fileadmin/user_ ... e-2007.pdf