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Medikamente aus dem Ausland.
Verfasst: 15.04.2010, 16:44
von mister t
Ich nehme seit ca 1,5 Jahren den Cholesterinsenker Crestor.
Da ich die anderen Statine nicht vertrage (Nebenwirkungen) und auch optimale Wirkung sowie nebenwirkungsfrei ist bei mir.
Jetzt wurde im Februar darauf ein Festbetrag eingeführt so daß ich pro Quartal 91 € zuzahlen müßte.
Ich habe mich jetzt in Frankreich erkundigt (wohne in Grenznähe).
Dort kostet das identische Medikament gleiche Firma 71 € auf Privatzahlung.also fast die Hälfte wie in D hier ist der Verkaufspreis so um die 130€.(N3 100 Stück)
Ich habe jetzt bei der Aok nachgefragt ob,ich auch den Festbetrag erstattet bekäme wenn ich das Medikament in F kaufen würde.
Wären ja die selben Kosten für die AOK,der Festbetrag,für mich aber nur
ca 30 € Kosten pro Quartal statt knapp 92€ wie hier.
Aber es hieß nur lapidar,das wäre dann ein Reimport und das wäre vom Gesetzgeber verboten.
Ich bin chronisch krank und im DMP Programm hier munter aus dem Fond kassieren,aber kein entgegenkommen in Lapalien zeigen.
Gibt es keine Möglichkeit doch noch was zu erreichen??
Verfasst: 15.04.2010, 17:41
von RHW
Hallo,
vielleicht persönlich oder schriftlich mit Bezug auf § 13 Absatz 4 SGB V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__13.html
an die KK wenden. Die Regelung beruht auf EU-Recht und ist für alle KK in Deutschland verbindlich.
Vielleicht enthält die Satzung der KK schon genauere Informationen.
Bei der Erstattung gibt es aber einen Abschlag für Verwaltungskosten.
Gruß
RHW
Verfasst: 15.04.2010, 20:24
von mister t
Danke für die hilfreiche Antwort,aber wie ich das verstanden habe müßte ich dann mindestens ein Jahr Kostenerstattung wählen.
Wollte es eigentlich nur für das spezielle Medikament da ja in F keine Kassenrezepte aus D mit unseren Krankenkassen verrechnet werden.
Verfasst: 15.04.2010, 21:03
von RHW
Die Bindungsfrist von 1 Jahr gilt nur für den Absatz 2.
Bei Absatz ist keine Jahresbindung vorgesehen.
Die Einzelheiten nach Absatz 4 regelt aber die Satzung.
Verfasst: 16.04.2010, 09:22
von mister t
Habe jetzt mich mit der Sachbearbeiterin per EMail in Verbindung gesetzt und auf § 13 Absatz 4 SGB V
hingewiesen und falls abschlägig entschieden wird auf einen schritlichen Bescheid gebeten.
Danke
Verfasst: 16.04.2010, 13:00
von mister t
Hatte einen anruf der KK daß ich schriftlich Bescheid bekomme!!
Ich gehe mal davon aus daß es eine ablehnende Antwort sein wird.
Danke für den Tip werde weiter berichten.
Schönes Wochenende
Verfasst: 07.07.2010, 10:20
von mister t
Habe am 21.5.2010 eine Antwort von der AOK bekommen.
2 Seiten Belehrungen und es ist möglich dort zu beziehen nach Abzug der Rabatte Zuzahlungen (die fällt weg wegen Befreiung) und Verwaltungskosten
in Höhe von 25,92 € eventuell plus der Zuzahlung.?
Zitat: Erforderlich für den Fall der Kostenerstattung bei Bezug im Ausand ist die quittierte und spezifierte Vorlage von Rechnungen...Zitatende
Was heißt das jetzt für Otto Normalversicherten.
Quittung und Rechnung wo das Produkt draufsteht,muß auch mein Name draufstehen?
Bei der Apotheke Theke in F läuft das so Rezept wird gestempelt dann gibts einen Kassenausdruck mit Name des Produktes wieviel Tabletten Preis Datum etc.Ich denke das langt da ja mein Rezept abgestempelt wird wo mein Name draufsteht! Oder brauche ich für deutschen Michel noch ne Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Mairie?? LoL
Für meine Ironie bitte ich um Verständnis!
Diese Woche habe ich bei der AOK RP Befreiungsantrag gestellt.(chronisch krank)
Da waren Quittungen von einer Versandapo dabei,Sachbearbeiter Quittung zählt nicht Kontoauszug oder Rechnung!!
Nächsten Tag Kontoauszug hingebracht,da wollte er plötzlich doch noch Quittungen.Ich fragte ihn ob er Sie noch ganz dicht sei!!
Verfasst: 07.07.2010, 18:45
von RHW
Was heißt das jetzt für Otto Normalversicherten.
Quittung und Rechnung wo das Produkt draufsteht,muß auch mein Name draufstehen?
ja. Wenn die Apotheke auf der namentlichen Verordnung des Arztes quittiert, reicht das aus.
Die Kasse
darf keine Kassenbons ohne Namen akzeptieren (sonst gibt es bald neben Pfandflaschensammlern auch Arzneimittelzuzahlungskassenbonssammler
)
Verfasst: 07.07.2010, 18:54
von mister t
Also, das abgestempelte Rezept mit Kassenquittung ohne meinen Namen genügt??
Danke für die Info!!