IKK Classic - Kassen-Chefs bekommen zu hohe Abfindungen

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Gast

IKK Classic - Kassen-Chefs bekommen zu hohe Abfindungen

Beitrag von Gast » 15.04.2010, 15:16

Der Bundesrechnungshof rügt die Krankenkassen: Trotz finanzieller Probleme seien die Abfindungszahlungen oft zu großzügig.

-http://www.focus.de/finanzen/news/rechn ... 98866.html

Bully
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Beitrag von Bully » 15.04.2010, 15:59

Da ich ja immer zuerst an das Gute im Menschen glaube, denke ich mal
das die Herren sich freiwillig weiter versichern werden in Ihrer GKV
O D E R


Vorsorge / Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse Finanztip.de
Krankenkassen-Beiträge auf Abfindungen

Abfindungen zählen bei freiwillig gesetzlich Versicherten zum versicherungspflichtigen Einkommen. Daher sind Nachforderungen von Krankenkassenbeiträgen bei Zahlung einer Abfindung möglich. Bei betriebsbedingten Kündigungen erhalten Arbeitnehmer in der Regel eine Abfindung. Wird diese Abfindung ausschließlich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, ist sie nicht sozialversicherungspflichtig.

Ausnahme: Man versichert sich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Dann - und nur dann - werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Eine Regelung, die durch die Gesundheitsreform einheitlich für alle Krankenkassen gilt.

-http://www.finanztip.de/recht/versicher ... dungen.htm

Gruß Bully

silverblue
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Beitrag von silverblue » 16.04.2010, 09:53

IKK classic? Es wird im Bericht doch keine Krankkenkasse mit Namen benannt. Bei AOK und IKK sind doch alle DO (Dienstordnungsangestellte).

Diese arbeitsrechtlichen Sondervereinbarungen sind doch eher bei einer BKK zu finden.

Bitte folgendes dazu lesen:
http://bundesrechnungshof.de/veroeffent ... bnisse.pdf (Seite 36)

Auszug:

"... Der Vorstand der Krankenkasse 1 leitete eine Krankenkasse mit rund 6 500 Versicherten und vier Mitarbeitern. ..."
"... Der Vorstand der Krankenkasse 2 leitete eine Krankenkasse mit rund 4 700 Versicherten und acht Mitarbeitern. ..."
"... Der Vorstand der Krankenkasse 3 leitete eine Krankenkasse mit rund 3 800 Versicherten und zwei Mitarbeitern. ..."

"... Die neue Krankenkasse hat die Forderung des Bundesrechnungshofes, keine weiteren Zahlungen an die drei ehemaligen Vorstände zu leisten, zurückgewiesen. ..."

Findet bitte selbst raus welche BKK´n das sind. 8)

@krümel2007
Bitte teile mit uns dein Wissen aus dem BKK-Lager. :wink:

9%
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Beitrag von 9% » 16.04.2010, 12:48

@ silverblue: Danke für diesen Link. Einfach unglaublich. Kennt die Zeitung mit den vier großen Buchstaben dieses Prüfergebnis schon? Auch wenn alles rechtlich korrekt abgelaufen ist, bekommt für mich die Bezeichnung "Asozial" eine neue Zielgruppe. :twisted:
Im übrigen, nur noch die wenigsten sind bei der AOK oder IKK DO, nach meinem Kenntnisstand der Vorstand ganz selten. Und selbst wenn ein Vorstand zuvor DO war, sehen die Vorstandverträge Vergütungen vor, die mit dem Beamtenrecht nicht das geringste zu tun haben. Grade in höheren Positionen werden gerne Externe eingestellt.
Manchmal werden ja sogar Fotografen Kassenvorstand.... :lol:

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 08.05.2010, 09:34

-http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... =260588202

Ab es ist ja nicht nur mit den Vorständen getan un deren Vergütungen , nee es geht ja auch um das Recht.

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