Kündigung seitens der KK während Bezug von Krankengeld
Verfasst: 13.04.2010, 18:19
Hallo,
eine Bekannte von mir hat ein riesiges Problem. Ihre KK hat ihr die Mitgliedschaft gekündigt mit der Begründung der Auszahlungsschein sei zu spät eingereicht worden.Ja, das ist ein Kündigungsgrund bei Bezug von Krankengeld, ist mir bekannt. Aber die Story ist ein wenig komplizierter.
Hier die Chronologie der Ereignisse:
26.10.2009 Frau D wird arbeitsunfähig,
es folgen Entgeltfortzahlung und Krankengeld (KG),
ein befristeter Arbeitsvertrag läuft 01/2010 aus u. wird nicht verlängert,
weiterhin KG, MD bestätigt zwischenzeitlich AU,
04.03.2010 KK informiert in einem Schreiben, dass Auszahlungsschein 14-tägig eingereicht werden muss (was bislang sowieso gemacht wurde),
Ende 03/2010 Frau D bespricht telefonisch mit der KK, dass Auszahlungsscheine zukünftig für 3 Wochen eingereicht werden können, da ein Ende der AU nicht absehbar ist,
12.03.2010 Frau D bekommt von Ihrem Hausartzt einen Auszahlungsschein für 3 Wochen,
da am 02.04.2010 Karfreitag war, geht Frau D bereits am 30.03.2010 erneut zum Arzt, Folgebescheinigung,
am 07.04.2010 erhält sie dann eine Kündigung von der KK mit der Begründung, dass die 14-tägige Frist überschritten wurde und der Anspruch auf KG somit erlischt, denn sie hätte bereits am 26.03.2010 eine neue Bescheinigung holen müssen,
die Mitarbeiterin mit der die 3-wöchige Frist besprochen wurde, befindet sich aktuell im Erziehungsurlaub.
Kann die KK in diesem Fall so einfach kündigen? Ich sehe kein Verschulden seitens der Patientin, weil ihre AU ja lückenlos dokumentiert wurde und die neue Frist abgesprochen war. Beim Arbeitsamt kann sie sich auch nicht melden, da sie ja AU ist. Wir haben erst 'mal Widerspruch eingelegt.
Wer hat einen guten Rat für uns????
eine Bekannte von mir hat ein riesiges Problem. Ihre KK hat ihr die Mitgliedschaft gekündigt mit der Begründung der Auszahlungsschein sei zu spät eingereicht worden.Ja, das ist ein Kündigungsgrund bei Bezug von Krankengeld, ist mir bekannt. Aber die Story ist ein wenig komplizierter.
Hier die Chronologie der Ereignisse:
26.10.2009 Frau D wird arbeitsunfähig,
es folgen Entgeltfortzahlung und Krankengeld (KG),
ein befristeter Arbeitsvertrag läuft 01/2010 aus u. wird nicht verlängert,
weiterhin KG, MD bestätigt zwischenzeitlich AU,
04.03.2010 KK informiert in einem Schreiben, dass Auszahlungsschein 14-tägig eingereicht werden muss (was bislang sowieso gemacht wurde),
Ende 03/2010 Frau D bespricht telefonisch mit der KK, dass Auszahlungsscheine zukünftig für 3 Wochen eingereicht werden können, da ein Ende der AU nicht absehbar ist,
12.03.2010 Frau D bekommt von Ihrem Hausartzt einen Auszahlungsschein für 3 Wochen,
da am 02.04.2010 Karfreitag war, geht Frau D bereits am 30.03.2010 erneut zum Arzt, Folgebescheinigung,
am 07.04.2010 erhält sie dann eine Kündigung von der KK mit der Begründung, dass die 14-tägige Frist überschritten wurde und der Anspruch auf KG somit erlischt, denn sie hätte bereits am 26.03.2010 eine neue Bescheinigung holen müssen,
die Mitarbeiterin mit der die 3-wöchige Frist besprochen wurde, befindet sich aktuell im Erziehungsurlaub.
Kann die KK in diesem Fall so einfach kündigen? Ich sehe kein Verschulden seitens der Patientin, weil ihre AU ja lückenlos dokumentiert wurde und die neue Frist abgesprochen war. Beim Arbeitsamt kann sie sich auch nicht melden, da sie ja AU ist. Wir haben erst 'mal Widerspruch eingelegt.
Wer hat einen guten Rat für uns????