DRINGEN!! ALTSCHULDEN BEI PRIVATER KRANKENKASSE UND ALG2!!!
Moderator: Czauderna
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DRINGEN!! ALTSCHULDEN BEI PRIVATER KRANKENKASSE UND ALG2!!!
hallo, ich war selbständig und bekomme nun alg2. bin privatversichert und die übernehmen auch die leistungen der privaten krankenkasse. nun habe ich aber durch meine gescheiterte selbständigkeit noch altschulden dort und das sozialamt übernimmt diese schulden nicht. aber solange diese 1400 eur nicht bezahlt sind ruhen die leistungen der privaten krankenkasse und ich kann nicht zum arzt. ich brauche dringend eine lösung da ich wirklich zum zahnarzt muss, meine krankenkasse meint nur ich soll das amt fragen, aber die übernehmen die kosten nicht. bitte dringend um hilfe.
Hallo,
die PKV hat für eine Schmerzbehandlung auch bei Beitragsrückstand die Kosten zu übernehmen: § 193 Absatz 6 VVG
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__193.html
Diese Regelung ist für alle PKV verbindlich.
Bei Problemen evtl. UPD einschalten:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/
Viel Erfolg!
RHW
PS: Für Zahnersatz besteht kein Leistungsanspruch.
die PKV hat für eine Schmerzbehandlung auch bei Beitragsrückstand die Kosten zu übernehmen: § 193 Absatz 6 VVG
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__193.html
Diese Regelung ist für alle PKV verbindlich.
Bei Problemen evtl. UPD einschalten:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/
Viel Erfolg!
RHW
PS: Für Zahnersatz besteht kein Leistungsanspruch.
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Leute, Ihr müsst den Gesetzestext immer ganz lesen.
Wir halten nämlich fest:
Zitat aus § 193 Abs. 6 VVG:
..... Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinn des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird.
Das ist das Ergebnis des GKV-WSG! Wir leben in einem moderen Sozialstaat!
Wir halten nämlich fest:
Damit bekommt der Poster - obwohl er Beitragsrückstände hat - die vollen Leistungen von der PKV. Da wird nix irgendwo bzw. irgendwie eingeschränkt:hallo, ich war selbständig und bekomme nun alg2.
Zitat aus § 193 Abs. 6 VVG:
..... Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinn des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird.
Das ist das Ergebnis des GKV-WSG! Wir leben in einem moderen Sozialstaat!