Millionen von Zusatzbeiträgen in der GKV sind rechtswidrig
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Millionen von Zusatzbeiträgen in der GKV sind rechtswidrig
Hallo,
Millionen von Zusatzbeiträgen in der GKV sind rechtswidrig
http://www.wolfganghoehl.eu/44056/142901.html
http://www.politik.de/forum/wirtschaft- ... idrig.html
tja von der Seite hatte ich es noch garnicht betrachtet
Gruß Bully
Millionen von Zusatzbeiträgen in der GKV sind rechtswidrig
http://www.wolfganghoehl.eu/44056/142901.html
http://www.politik.de/forum/wirtschaft- ... idrig.html
tja von der Seite hatte ich es noch garnicht betrachtet
Gruß Bully
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- Registriert: 19.08.2009, 20:28
Hmmm - da stellt sich mir die Frage, warum der oberschlaue Herr Wolfgang Höhl nur einen Beitrag in ein Forum schreibt, statt gegen die (seiner Meinung nach!) unrechtmäßige Fusion von Krankenkassen zu klagen.
Nur weil eine Person ihre persönliche Auslegung von Gesetzen in ein Forum schreibt, ist ein Sachverhalt noch lange nicht rechtswidrig.
Wenn ich mir den zitierten §203 StGB durchlese, sehe ich jedenfalls keinen Anhaltspunkt, der die Argumentation von Herrn Höhl unterstützen könnte. In Absatz 1 ist ausschließlich von privaten Krankenversicherungen die Rede - in Absatz 2 geht es um Einzelpersonen.
Ich würde sehr gerne wissen, ob besagter Herr Höhl auch noch diverse andere Verschwörungstheorien ins Internet gepostet hat...
Nur weil eine Person ihre persönliche Auslegung von Gesetzen in ein Forum schreibt, ist ein Sachverhalt noch lange nicht rechtswidrig.
Wenn ich mir den zitierten §203 StGB durchlese, sehe ich jedenfalls keinen Anhaltspunkt, der die Argumentation von Herrn Höhl unterstützen könnte. In Absatz 1 ist ausschließlich von privaten Krankenversicherungen die Rede - in Absatz 2 geht es um Einzelpersonen.
Ich würde sehr gerne wissen, ob besagter Herr Höhl auch noch diverse andere Verschwörungstheorien ins Internet gepostet hat...
Hallo,KassenKenner hat geschrieben:Absatz 1 ist ausschließlich von privaten Krankenversicherungen die Rede -
Die Frage ist doch, ist hier ein Unterschied zwischen PKV und GKV
überhaupt rechtsmäßig, oder hat man bis dato den Fusionswillen der GKVen übersehen und dieses somit in § 203 STGB nicht aufgenommen
http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
so wie er das hier schreibt ist es auf jedenfall mal Diskussions würdig
Die Rechtslage zu § 203 StGB ist eindeutig und seit vielen Jahren in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gefestigt. „Übersehen“ wurde eben „nur“, dass auch Fusionen in der gesetzlichen Krankenversicherung davon erfasst werden bzw. unter diese Vorschrift fallen. Unter der Geltung des § 203 StGB dürfen z. B. medizinische Daten als vom Gesetz so genannte Privatgeheimnisse nicht unbefugt offenbart werden.
Gruß Bully
ja der Herr Höhl. ich hatte auch schon mal was von ihm hier eingebracht. er vertritt wie ich finde etwas seltsame Ansichten...
http://www.krankenkassenforum.de/millio ... highlight=
http://www.krankenkassenforum.de/millio ... highlight=
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Du meinst also, es würde etwas gelten, was gar nicht im Gesetzestext steht? Interessante Rechtsauffassung.Bully hat geschrieben: Die Frage ist doch, ist hier ein Unterschied zwischen PKV und GKV
überhaupt rechtsmäßig, oder hat man bis dato den Fusionswillen der GKVen übersehen und dieses somit in § 203 STGB nicht aufgenommen
Da fällt mir ein, dass mir grundsätzlich eine Million Euro für ein würdevolles Leben zur Verfügung stehen sollte. Der Gesetzgeber hat diesen Passus im Grundgesetz leider vergessen - aber Artikel 1 ist so gemeint.
Also - wo ist nun meine Million?
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Werden sie doch überhaupt nicht. Ich habe vor Jahrenden eine Verpflichtungserklärung zum Datenschutz, Sozialgeheimnis etc. unterschrieben, in der explizit auf die Folgen und den § 203 STGB hingewiesen wurde.Bully hat geschrieben: Warum sollen Mitarbeiter einer PKV diesbezüglich im STGB anders gestellt sein, als die der GKV.
Die Frage ist doch eher, werden bei einer Fusion von Krankenkassen überhaupt Datenschutz und Sozialgeheimnis verletzt? Der Spitzenverband sagt nein und begründet dies mit dem § 144 Abs. SGB V:
Wenn ich jetzt der "Argumentation" des Herrn Hoehl folge, begehe ich bereits einen Straftatbestand, wenn ich mich mit einem Kollegen über einen Versicherten unterhalte.§ 144
Freiwillige Vereinigung
(4) Mit diesem Zeitpunkt sind die bisherigen Krankenkassen geschlossen. Die neue Krankenkasse tritt in die Rechte und Pflichten der bisherigen Krankenkassen ein.
Interessant in diesem Zusammenhang sind noch die §§ 35 SGB I und 67 bis 85 SGB X. Anders als von Herrn Hoehl behauptet, ist die Zustimmung des Betroffenen im Gegensatz zur Datenübermittlung an die PKV nicht in jedem Fall erforderlich.
GKV
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