Seite 1 von 1

Grosses Problem!

Verfasst: 09.04.2010, 15:12
von Aradim
Ich schildere mal meinen Fall:

Ich habe zum 30.08.2008 mein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis beendet. Es folgte eine 3-monatige Freistellung bei gleicher Bezahlung. Zum 01.12.2008 machte ich mich selbstständig
(Ich bin Werber). Ich erhielt einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit. Dieser begann am 01.12.2008 und ging bis zum 31.08.2009. Ich bin nach wie vor als selbstständiger Werber tätig.

Nun zum eigentlichen Problem:
Ich war nach dem Beenden des Angestelltenverhältnisses nicht mehr krankenversichert. Schlampigkeit, Dummheit, Ignoranz, mea culpa etc. Das ist aber nicht das Thema. Ich weiss selbst, dass ich da Mist gebaut habe. Jetzt wollte ich mich wieder versichern und wurde mit der Tatsache des Beschlusses von 2007 konfrontiert, dem der Pflichtversicherung. Ehrlich gesagt, ging diese Entscheidung komplett an mir vorbei. Keine Entschuldigung, ist aber Fakt. Die DAK hat mir nun gesagt, dass ich als Selbstständiger ganz oben eingestuft werde, und nun rückwirkend mit Zahlungen rechnen muss. Ausserdem gabs einen Fragebogen zum Thema "Prüfung der Versicherungspflicht".

Meine Fragen:
1. Ab dem 30.08.2008 war ich nicht mehr im Angestelltenverhältnis. Welche Monate müsste ich theoretisch rückwirkend bis zum heutigen Zeitpunkt bezahlen?

2. Mir ist, wie schon erwähnt, bewußt, dass dies alles meine eigene Schuld ist. Doch gibt es eine Form von finanzieller Unterstützung von Seiten des Staates?

3. Welche Möglichkeiten bleiben mir grundsätzlich, um dieses Fiasko in einem ertragbaren Rahmen zu halten?

Bin für jeden Tipp sehr dankbar.

mfg

Verfasst: 09.04.2010, 16:34
von Gast
Aradim hat geschrieben:1. Ab dem 30.08.2008 war ich nicht mehr im Angestelltenverhältnis. Welche Monate müsste ich theoretisch rückwirkend bis zum heutigen Zeitpunkt bezahlen?
Ist die Frage zu wann dein Arbeitgeber dich abgemeldet hat. Du müsstest nach Austritt eine Abmeldung zur Sozialversicherung als Kopie von deinem Arbeitgeber erhalten haben. Was steht dort als "Ende-Datum"? Grundsätzlich musst du dann ab den Tag nach dem "Ende-Datum" rückwirkend Beiträge nachzahlen.
Aradim hat geschrieben:2. Mir ist, wie schon erwähnt, bewußt, dass dies alles meine eigene Schuld ist. Doch gibt es eine Form von finanzieller Unterstützung von Seiten des Staates?
Da gibt es soweit mir bekannt ist absolut keine Hilfen vom Staat.
Aradim hat geschrieben:3. Welche Möglichkeiten bleiben mir grundsätzlich, um dieses Fiasko in einem ertragbaren Rahmen zu halten?
auf die Krankenkasse zugehen und für die bisher angefallene Beiträge eine Ratenzahlung abschließen. damit beugst du einem Leistungsausschluss vor, und verhinderst, dass Vollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieher, Schufa, Kontenpfändung usw.) eingeleitet werden. außerdem kommen während einer Ratenzahlung idR keine Säumniszuschläge mehr dazu, sondern nur am Ende der Laufzeit Verzugszinsen.
Aradim hat geschrieben:Die DAK hat mir nun gesagt, dass ich als Selbstständiger ganz oben eingestuft werde...
hast du schon einen Beitragsbescheid erhalten? wie hoch sind deine Einnahmen, die für die Einstufung angerechnet werden?

Verfasst: 09.04.2010, 18:29
von Aradim
Erst mal Danke, für die Antwort. Ok, das mit dem Zeitraum hat sich geklärt. Jetzt habe ich eine weitere Frage. Leistungsausschluss: Inwiefern? Ich hab ja keinerlei Leistung von Seiten der Krankenkasse erhalten. Ich war nicht krank etc. Eine Leistung in dem Sinne, hätte ich ja im Krankheitsfall auch gar nicht bekommen, da ich ja nicht versichert war.

Was würde denn passieren, wenn ich mich jetzt einfach privat versicher?


Danke im voraus
mfg