Deutscher als Arbeitnehmer im Ausland
Verfasst: 08.04.2010, 11:16
Guten Tag,
ich hoffe, dass mir hier jemand meine Frage beantworten kann.
Die Situation ist folgende: mein Mann zahlt z.zt. als Selbständiger freiwillige Beiträge in eine gesetzliche KK. Ich habe eine Reha-Maßnahme über die KK beantragt, welche abgelehnt wurde. Auf Anraten meines Arztes werde ich Widerspruch einlegen. Nächsten Monat beginnt mein Mann eine Tätigkeit als Arbeitnehmer im Ausland. Er bleibt hier in Deutschland wohnen und bekommt somit den Grenzgängerstatus. Die Mitgliedschaft in der hiesigen KK soll auf jeden Fall fortgeführt werden (dies ist mit Formular E106 möglich, wie man mir bei der KK mitteilte).
Nun meine Frage: wenn die KK den Widerspruch bewilligt, übernimmt die ausländische KK auf jeden Fall die Kosten, die die deutsche KK bewilligt hat? Oder müsste ich sowieso einen neuen Antrag stellen? Dann wäre ja der Widerspruch hinfällig und unnötig.
Vielen Dank im voraus.
gerbera
ich hoffe, dass mir hier jemand meine Frage beantworten kann.
Die Situation ist folgende: mein Mann zahlt z.zt. als Selbständiger freiwillige Beiträge in eine gesetzliche KK. Ich habe eine Reha-Maßnahme über die KK beantragt, welche abgelehnt wurde. Auf Anraten meines Arztes werde ich Widerspruch einlegen. Nächsten Monat beginnt mein Mann eine Tätigkeit als Arbeitnehmer im Ausland. Er bleibt hier in Deutschland wohnen und bekommt somit den Grenzgängerstatus. Die Mitgliedschaft in der hiesigen KK soll auf jeden Fall fortgeführt werden (dies ist mit Formular E106 möglich, wie man mir bei der KK mitteilte).
Nun meine Frage: wenn die KK den Widerspruch bewilligt, übernimmt die ausländische KK auf jeden Fall die Kosten, die die deutsche KK bewilligt hat? Oder müsste ich sowieso einen neuen Antrag stellen? Dann wäre ja der Widerspruch hinfällig und unnötig.
Vielen Dank im voraus.
gerbera