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Selbstständig und Studententarif

Verfasst: 07.04.2010, 20:45
von ioantudor
Hallo,

ich bin seit Anfang 2008 bei der TK als Student versichert und habe von meiner Kasse nun einen Brief erhalten indem ich durch Ankreuzen aussagen soll, ob ich zu Beginn meiner Versicherung:
- Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht hatte
- selbstständig tätig war
- als Arbeitnehmer mehr als 20h wöchentlich beschäftigt war
- Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder Rentenversicherung bezogen hab.


Nun ich war selbstständig, habe jedoch die letzten Monate vor dem Beginn der Versicherung keinerlei Einkünfte mehr gehabt und auch danach nur noch einen Monat lang einen Betrag unter 100 €.
Später so ab Sep 08 war ich normal als Werkstudent angestellt mit 20h die Woche, habe jedoch mein Gewerbeschein behalten, ohne aber zu arbeiten oder Einkünfte zu haben.

Womit kann ich jetzt rechnen? Was wollen die wirklich wissen?

Danke, Grüße

Verfasst: 11.04.2010, 19:55
von Hucky
Hallo,

das fällt der TK aber sehr zeitnah ein. Wir fragen dies bereits bei der Antragstellung.

Konzentrieren wir uns auf Deine selbstständige Tätigkeit. Nach § 5 Abs. 5 SGB V ist nicht versicherungspflichtig u. a. als Student nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V wer eine hauptberufliche selbstsst. Erwerbstätigkeit im Sinne der SV ausübt. Diese Beurteilung kann von der Beurteilung des zuständiges FA abweichen, weil andere Gesetze gelten.

Was wollen die wirklich wissen? ALLES --> Beginn des Gewerbes und Einkünfte. Da du geringe bis keine Einkünfte hattest / hast und zudem noch andere Einnahmen neben dem Gewerbe vorliegen, hat dies aus meiner Fernsicht keine Auswirkungen. Das Gewerbe ist von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung.

Im Grunde schreibst du inhaltlich das Gleiche wie hier im Forum.

Ich hoffe es hilft Dir weiter.

VG
Hucky

Verfasst: 12.04.2010, 20:59
von Ian
Womit du voraussichtlich rechnen kannst: Alles bleibt wie gehabt

Womit du SCHLIMMSTENFALLS rechnen musst: Dass du rückwirkend aus der Studentenversicherung raus musst und ggf. Beiträge für eine freiwillige Versicherung nachzahlen musst. Aber wenn du eigentlich nur noch das Gewerbe aufrecht erhältst, ohne da wirklich tätig gewesen zu sein, dürfte nichts passieren

Verfasst: 13.04.2010, 21:09
von ioantudor
Danke für eure Antworten!

Ich werde das jetzt einfach mal so zurückschicken. Momentan geht es wohl erst nur darum zu bestätigen ob ich selbstständig gewesen bin. Alles weitere, mit Einnahmennachweis etc. kommt wohl später.

Verfasst: 13.04.2010, 21:36
von heinrich
mal ein Sache die ich hier immer wieder schreibe,



REDET mal mit Eurer Krankenkasse.

Die meisten Sachbearbeiter wollen (Dir und anderen) überhaupt keine Probleme machen. Das Paoier muss einfach nur bearbeitet werden.

ALSO: mein Tipp. Wenn Du Sorgen hast; nicht einfach zurück schicken.
Wenn Du etwas schreibst und unsicher bist und dadurch eine Lawine ins Rollen bringst, dann ist so etwas manchmal nicht mehr aufzuhalten.

Ruf den Sachbearbeiter an, der das Schreiben geschickt hat.

Erkläre ihm die Sache , wie sie war. Sag ihm: Ich brauch Ihren Rat und Ihre Hilfe (da fährt jeder drauf ab).

Und dann: wird er Dir erklären, wie Du am besten das Formular ausfüllst
ohne dass Du Ärger (und er viel Arbeit bekommt).

Auch gut ist der Spruch: Was muss ich tun, um Ihnen so wenig wie möglich Arbeit zu machen.

Zum Schluss meine rechtliche Beurteilung: bei 100 EUR aus selbstständiger Tätigkeit würde ich keinesfalls auf Hauptberuflichkeit entscheiden. ALSO: keine Sorge