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Betreuung nach § 264 SGBV

Verfasst: 07.04.2010, 14:54
von Kyia
Hallo,

folgender Fall: Grundsicherungsempfänger nach SGB XII angemeldet als Betreuungsfall nach § 264 SGBV fährt über Weihnachten nach Polen zur Familie der Ehefrau. Bekommt einen Schlaganfall wird in polnischem Krankenhaus behandelt. KK zahlt die Kosten nicht, da im Ausland. Argument "Sozialhilfeempfänger dürfen die BRD nicht verlassen" Nun dürfen aber Grundsicherungsempfänger das, weil die Leistung ja am gewöhnlichen Aufenthalt gewährt wird und ein Urlaubsbesuch auch im Ausland unschädlich ist. Hat jemand gute Tipps???


Gruss Kyia

Verfasst: 07.04.2010, 16:09
von RHW
Hallo,

der Betreuungsauftrag des Sozialamtes an die Krankenkasse umfasst nur die Sachleistungsaushilfe in Deutschland. Daher wird für diesen Personenkreis nie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausgestellt. Hier hilft nur eine private Auslandsreisekrankenversicherung oder vor der Reise evtl. das Gespräch mit dem Sozialamt.
Nach der Reise sehe ich keine Chance, Kosten erstattet zu bekommen.
Gruß
RHW

Verfasst: 07.04.2010, 16:11
von Kyia
Hallo,

danke für die schnelle Antwort

Gruss