Betreuung nach § 264 SGBV
Verfasst: 07.04.2010, 14:54
Hallo,
folgender Fall: Grundsicherungsempfänger nach SGB XII angemeldet als Betreuungsfall nach § 264 SGBV fährt über Weihnachten nach Polen zur Familie der Ehefrau. Bekommt einen Schlaganfall wird in polnischem Krankenhaus behandelt. KK zahlt die Kosten nicht, da im Ausland. Argument "Sozialhilfeempfänger dürfen die BRD nicht verlassen" Nun dürfen aber Grundsicherungsempfänger das, weil die Leistung ja am gewöhnlichen Aufenthalt gewährt wird und ein Urlaubsbesuch auch im Ausland unschädlich ist. Hat jemand gute Tipps???
Gruss Kyia
folgender Fall: Grundsicherungsempfänger nach SGB XII angemeldet als Betreuungsfall nach § 264 SGBV fährt über Weihnachten nach Polen zur Familie der Ehefrau. Bekommt einen Schlaganfall wird in polnischem Krankenhaus behandelt. KK zahlt die Kosten nicht, da im Ausland. Argument "Sozialhilfeempfänger dürfen die BRD nicht verlassen" Nun dürfen aber Grundsicherungsempfänger das, weil die Leistung ja am gewöhnlichen Aufenthalt gewährt wird und ein Urlaubsbesuch auch im Ausland unschädlich ist. Hat jemand gute Tipps???
Gruss Kyia