Seite 1 von 1
BVA rüffelt DAK - Nix mit Erlass des Zusatzbeitrages
Verfasst: 04.04.2010, 17:33
von Gast
finanzzeug.de/archives/wechselwillige-dak-mitglieder-muessen-aufschlag-nicht-zahlen-11991
"Wieder einmal hat es die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) in die Schlagzeilen geschafft. Allerdings sind die keine positiven Meldungen. Im Februar wurden bei der DAK die ersten gesetzlich erlaubten Zusatzbeiträge eingeführt. Wie jetzt bekannt wurde hat die DAK wechselwilligen Mitgliedern angeboten den Zusatzbeitrag zurückzuzahlen.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) urteilte, dass solche Prämien, zum Halten der Mitglieder unzulässig seien. Antje Domscheit, Referatsleiterin für Ersatzkassen des Bundesversicherungsamts, sagte dazu, dass die Krankenkassen die Beitragshöhe der Zusatzprämien nach dem jeweiligen Bedarf haben genehmigen lassen müssen. Mit solchen Versuchen Mitglieder zurück zu werben würden die Krankenkassen demnach ihr finanzielles Leistungsvermögen überschreiten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit ihren Mitgliedern Bonusprogramme, wie Punkte im Bonusheft oder Vergünstigungen sowie einen Wahltarif für Arztbesuche, die selten sind, anzubieten. Welche Angebote sie letztendendlich weitergeben dürfen muss das BVA vorher genehmigen. Über diese Wege dürfen neue Mitglieder geworben werden. Allerdings ist es den gesetzlichen Krankenkassen untersagt mit Bonuszahlungen für den Beitritt, Erstattungen von Mitgliedsbeiträgen oder eben auch mit der Rückerstattung von den genannten Zusatzprämien zu werben, bzw. diese tatsächlich auszuzahlen. Es würde auch wenig Sinn machen, solche Maßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erlauben, da es ohnehin den Strukturausgleich unter den Krankenkassen gibt.
Von Seiten der DAK wurden hier ganz klar die Grenzen überschritten. Unterdessen hat die DAK diese Aktion gestoppt. Folgen oder Konsequenzen wird es keine für die Deutsche-Angestellten Krankenkasse aus der Aktion geben."
Re: BVA rüffelt DAK - Nix mit Erlass des Zusatzbeitrages
Verfasst: 04.04.2010, 17:58
von Bully
krümel2007 hat geschrieben: Welche Angebote sie letztendendlich weitergeben dürfen muss das BVA vorher genehmigen.
Oh, da sind wir aber von den freien Wettbewerb, wie wir VS-Nehmer
uns den wünschen aber meilenweit weg.
Gruß Bully
Re: BVA rüffelt DAK - Nix mit Erlass des Zusatzbeitrages
Verfasst: 04.04.2010, 18:08
von Czauderna
krümel2007 hat geschrieben:http://www.finanzzeug.de/archives/wechs ... hlen-11991
"Wieder einmal hat es die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) in die Schlagzeilen geschafft. Allerdings sind die keine positiven Meldungen. Im Februar wurden bei der DAK die ersten gesetzlich erlaubten Zusatzbeiträge eingeführt. Wie jetzt bekannt wurde hat die DAK wechselwilligen Mitgliedern angeboten den Zusatzbeitrag zurückzuzahlen.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) urteilte, dass solche Prämien, zum Halten der Mitglieder unzulässig seien. Antje Domscheit, Referatsleiterin für Ersatzkassen des Bundesversicherungsamts, sagte dazu, dass die Krankenkassen die Beitragshöhe der Zusatzprämien nach dem jeweiligen Bedarf haben genehmigen lassen müssen. Mit solchen Versuchen Mitglieder zurück zu werben würden die Krankenkassen demnach ihr finanzielles Leistungsvermögen überschreiten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit ihren Mitgliedern Bonusprogramme, wie Punkte im Bonusheft oder Vergünstigungen sowie einen Wahltarif für Arztbesuche, die selten sind, anzubieten. Welche Angebote sie letztendendlich weitergeben dürfen muss das BVA vorher genehmigen. Über diese Wege dürfen neue Mitglieder geworben werden. Allerdings ist es den gesetzlichen Krankenkassen untersagt mit Bonuszahlungen für den Beitritt, Erstattungen von Mitgliedsbeiträgen oder eben auch mit der Rückerstattung von den genannten Zusatzprämien zu werben, bzw. diese tatsächlich auszuzahlen. Es würde auch wenig Sinn machen, solche Maßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erlauben, da es ohnehin den Strukturausgleich unter den Krankenkassen gibt.
Von Seiten der DAK wurden hier ganz klar die Grenzen überschritten. Unterdessen hat die DAK diese Aktion gestoppt. Folgen oder Konsequenzen wird es keine für die Deutsche-Angestellten Krankenkasse aus der Aktion geben."
Hallo,
was Du da schreibst bzw. zitierst ist nun wirklich nix Neues , von wegen wie erst jetzt bekannt wurde- da wurde bereits ausreichend beschrieben und auch kommentiert.
Der Sachverhalt war folgender - es tauchte ein Brief im Internet auf, in dem einem DAK-Kündiger unter der Überschrift "Wir zahlen Ihnen den Zusatzbeitrag zurück" diese Angebot gemacht wurde. Es handelte sich hier nachweislich um den Versuch eines einzelenen Mitarbeiters so den Kunden von seiner Kündigung abzuhalten bzw. zu veranlassen dass dieser seine Kündigung zurückzog. Dieser Brief schlug natürlich eine wie eine Bombe, sogar der NDR befasste sich damit und er gelangte auch zum BVA. Die DAK hat festgestellt dass dies keine gezielte Aktion auf breiter Fläche gewesen ist und hat auch innerbetrieblich nochmals eindringlich alle davon in Kenntnis gesetzt dass solche unzulässige Massnahmen zu unterbleiben haben. In diesem Forum wurde sogar eine offizielle Stellungnahme der DAK veröffentlicht.
Der "Rüffel" seitens des BVA erfolgte formal zu Recht - so etwas gehört sich nicht, auch wenn es von einem einzelnen Mitarbeiter in Namen der Kasse erfolgte.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 05.04.2010, 00:36
von CiceroOWL
Siehe Rundschreiben BVA v 15.03.2010 und v. 29.03.10 alles schon ausgelutscht, das Thema ist eh passe.
Re: BVA rüffelt DAK - Nix mit Erlass des Zusatzbeitrages
Verfasst: 08.04.2010, 10:06
von Bully
Czauderna hat geschrieben:
Das Bundesversicherungsamt (BVA) urteilte, dass solche Prämien, zum Halten der Mitglieder unzulässig seien.
Es würde auch wenig Sinn machen, solche Maßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erlauben,
Von Seiten der DAK wurden hier ganz klar die Grenzen überschritten.
Der "Rüffel" seitens des BVA erfolgte formal zu Recht - so etwas gehört sich nicht, auch wenn es von einem einzelnen Mitarbeiter in Namen der Kasse erfolgte.
Gruß
Czauderna
Wie steht das denn im Einklang
oder seh ich da was verkehrt
Eine Krankenkasse ist zur Erhebung eines Zusatzbeitrages gesetzlich verpflichtet, wenn sie ihren Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht decken kann. Durch die Aufsichtsmaßnahme werden diese Kassen nun zusätzlich abgestraft
Zweifel an der Einschätzung des BVA dürfte jedoch nicht nur die mangelnde Transparenz schüren. Indirekt steht sie auch im Widerspruch zu anderen Entscheidungen der Aufsichtsbehörde.
Hohe Rabatte beim Zusatzbeitrag möglich
So teilte das BVA kürzlich und im Kontext des Zuständigkeitsstreits mit dem Kartellamt mit, dass es die Zusatzbeiträge der Kassen auf ihre Notwendigkeit und Höhe hin überprüfen würde. Eingerechnet werden hierbei auch die Kosten für den Einzug des Beitrags direkt beim Mitglied. Wie auch bei der Halteprämie, prüfen die ersten Kassen nun, wie sie
beim Einzug des Zusatzbeitrags am wirtschaftlichsten vorgehen. So erlassen manche Kassen ihren vorauszahlenden Mitgliedern gleich einen
ganzen Zusatzbeitrag pro Jahr. Ähnliche Vorteile werden auch beim Einzug per Last Jahrschrift gewährt.
Die Abwägung von Kosten und Nutzen ist hierbei für das BVA rechtmäßig, auch wenn die Kassen laut Gesetz zur rechtzeitigen und "vollständigen" Erhebung ihrer Einnahmen verpflichtet sind.
Gerichtliche Klärung nicht unwahrscheinlich
Warum die Wirtschaftlichkeitserwägungen notleidender Kassen mit Zusatzbeitrag durch deren Aufsichtsbehörde im einen Fall untersagt und im anderen geduldet werden, bleibt offen.
Die Rechtmäßigkeit von Halteprämien ist dabei nicht im Visier der Kassenaufseher. Die Kassen müssen nun entscheiden, ob sie ihrer grundsätzlichen Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit oder der Aufforderung des BVA nachkommen wollen.
Nicht unwahrscheinlich ist deshalb der Fall, dass entsprechende Prüfbeanstandungen gerichtlich geklärt werden. Spätestens dann müsste das BVA neben der ideologischen auch seine rechtliche Argumentation transparent machen.
krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1270712186&news=257125736
Gruß Bully
Verfasst: 08.04.2010, 13:42
von Lady Butterfly
ich könnte mir vorstellen, dass die Unterscheiung daran liegt, dass das eine Angebot (Ermässigung des Zusatzbeitrages bei Erteilung einer Einzugsermächtigung bzw. bei Zahlung des Zusatzbeitrages im Voraus) transparent ist, alle Mitglieder davon profitieren können und jeder kann nachvollziehen, dass es wirtschaftlich ist.
Beim anderen Angebot (Halteprämien für Kündiger) können nicht alle Mitglieder profitieren (wer entscheidet nach welchen Kriterien, wer die Halteprämien bekommt?), daher kann auch niemand nachvollziehen, ob es denn wirklich wirtschaftlich ist. Zum anderen behindert es den Wettbewerb zwischen den Kassen, der ja politisch so gewollt ist (verl.auch die Äußerungen von verschiedenen Politikern im Zusammenhang mit dem Zusatzbeitrag).
Und last but not least: was wären denn die Folgen, wenn solche Angebote erlaubert werden würden?
- eine Kasse erhebt Zusatzbeiträge in Höhe von 8 € monatlich/96 € jährlich
- daraufhin kündigt eine große Anzahl von Mitgliedern
- diejenigen, die kündigen bekommen 60 € zurück und verursachen mit ihrer Kündigung zusätzlich hohe Verwaltungskosten (Bearbeitung der Kündigung, Rückwerbeaktionen, Bearbeitung des Widerrufs, Auzahlung der Halteprämie)
- diejenigen, die nicht kündigen sondern brav den Zusatzbeitrag bezahlen, erparen ihrer Kasse nicht nur eine Menge Arbeit, sondern zahlen auch noch mehr - d. h. sie sind die Dummen
- das spricht sich herum - durch Mundpropaganda, Medien, Internet
=> noch mehr Menschen kündigen => die Kasse hat noch mehr Verwaltungsaufwand => die 8 € reichen nicht mehr aus, weil sie eh niemand mehr bezahlt (wieso auch?) => der Zusatzbeitrag muss erhöht werden............
wer will das schon? ich nehme an, nicht einmal die betroffene Kasse....
insofern ist die Entscheidung des BVA schon nachvollziehbar
Gruß Lady Butterfly