Seite 1 von 1

GKV verschleppt Antrag auf Statusfestellungsverfahren

Verfasst: 01.04.2010, 09:20
von Peacemaker
Hallo,

Anfang Dezember stellte mein Anwalt einen Antrag bei meiner GKV auf ein Statusfestellungsverfahren meines sozialversicherungsrechlichen Status (Scheinselbständigkeit).
Der Antrag war klar und deutlich formuliert und
es ist kaum zu glauben mit welchen Ausreden mir das richtige Formular verweigert wird.

Der erste Satz im Antrag lautet:Mein Mandant war bei Fa.XY als Dienstleister beschäftigt...
Antwort GKV:Sie waren bei Fa.XY als Geschäftsführer tätig...

Es begann eine Odysee die jetzt 4 Monate andauert,
-Mal bekomme ich falsche Formulare
-Eine zeitlang war die Ausrede des Sachbearbeiters "seine Leitung zum versenden von Formularen wäre defekt" :D
-Dann hat der Sachbearbeiter gewechselt,wer diese jetzt bearbeitet konnte man mir nicht sagen :roll: :shock: :D
-Anwalt hat angerufen,ihm wurde dass sofortige zusenden versprochen,
passiert ist nichts
-Besuchte eine Aussenstelle der GKV bei mir in der Nähe und
wurde wieder an einen anderen Sachbearbeiter verwiesen,
man tat wichtig,wollte meine Handynummer und ich werden umgehend vom Sachbearbeiter angerufen...warte heute noch auf einen Anruf :evil:

Bisher X Schreiben,X Telefonate,die GKV stellt sich dumm...


Überlege gerade die nächsten Schritte
-Sachbearbeiter anrufen und dann direkt hinfahren(250km)
-Öffentlichkeit einschalten,Wiso,Akte10,oä.,
(Zeige einen Straftatbestand an und die GKV verschleppt es!)

Es geht hier um Beiträge zur GKV und Rentenversicherung in beträchtlicher Höhe,auf der einen Seite "nötigt" die GKV Ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge ab und jammern rum wie schlecht es Ihnen doch gehe,auf der anderen Seite tun Sie nichts zum betreiben der hier ausstehenden Forderungen...

Weis mir jemand einen Rat...?

LG

Verfasst: 01.04.2010, 11:10
von Bully
hallo,

ist es denn nicht so, das für die Statusfeststellung im Wege des Anfrageverfahrens in erster Linie die DRV zuständig ist.

Gruß Bully

Verfasst: 01.04.2010, 12:09
von Peacemaker
Bully hat geschrieben:hallo,

ist es denn nicht so, das für die Statusfeststellung im Wege des Anfrageverfahrens in erster Linie die DRV zuständig ist.

Gruß Bully

Stimmt,
da jedoch Arbeitsbeginn vor dem 01.01.1999 war erklärt die DRV die GKV als Einzugsstelle für zuständig.
Kopie des Schreibens liegt meiner GKV vor.

Grüße Peacemaker

Verfasst: 01.04.2010, 13:01
von CiceroOWL
normalerweise , müßte das ganze Prozedere innerhalb v. 8 Wochen bis 12 Wochen erledigt sein, soweit ich den Ablauf kenne. Aber eine Fusionskasse ist das zufälligerweise nicht, so das dein Vorgang dort untergegangen ist?
Im Prinzip würde ich deinen Anwalt bitten eine Vorstandsbeschwerde zu schreiben, das hilft meistens.

Gruß
Cicero

Verfasst: 01.04.2010, 16:47
von Peacemaker
Danke für die schnelle Antwort Cicero,
hast recht die haben gerade fusioniert,
glaube aber nicht dass es untergegangen ist,
im versenden von falschen Formularen sind Sie doch ganz gut...

Ist halt einfacher Zusatzbeiträge zu erheben als sich auf eine Klage wegen Scheinselbständigkeit einzulassen,bedeutet ja Arbeit. An eine Beschwerde beim Vorstand hab ich auch schon gedacht,werd mich mal mit meinem Anwalt beraten...

Für mich geht es hier nicht um Recht haben oder nicht Recht haben sondern um meine komplette Existenz...

Grüße Peacemaker