Gerichte entscheiden über Zusatzbeiträge der Kassen
Verfasst: 29.03.2010, 17:13
Gerichte entscheiden über Zusatzbeiträge der Kassen
Der Streit um die Zusatzbeiträge, die von zahlreichen Krankenkassen gefordert werden, geht jetzt offenbar vor Gericht.
"Eine Reihe von Kassen" klage vor den Landessozialgerichten gegen das Bundeskartellamt, sagte Kay Weidner, Sprecher des Bundeskartellamts, dem Berliner "Tagesspiegel" (Montagausgabe). Die Wettbewerbsbehörde hatte ein Verfahren gegen die Kassen eingeleitet und sie per Auskunftsbeschluss aufgefordert, Stellung zu den von ihnen erhobenen Zusatzbeiträgen zu nehmen.
Nach Ablauf der vom Kartellamt gesetzten Frist stehe fest:
"Keine Kasse ist dem Auskunftsbeschluss des Kartellamts uneingeschränkt gefolgt", berichtete Weidner.
Stattdessen wollten die Kassen mit förmlichen Beschwerden oder Klagen feststellen lassen, dass die Wettbewerbsbehörde kein Recht habe, die Zusatzbeiträge zu überprüfen. Die Kassen seien der Meinung, dass allein das Bundesversicherungsamt, das die Zusatzbeiträge bereits genehmigt hat, zuständig sei.
29.03.2010
Quelle:
dowjones.de/site/2010/03/gerichte-entscheiden-%C3%BCber-zusatzbeitr%C3%A4ge-der-kassen-presse.html
Der Streit um die Zusatzbeiträge, die von zahlreichen Krankenkassen gefordert werden, geht jetzt offenbar vor Gericht.
"Eine Reihe von Kassen" klage vor den Landessozialgerichten gegen das Bundeskartellamt, sagte Kay Weidner, Sprecher des Bundeskartellamts, dem Berliner "Tagesspiegel" (Montagausgabe). Die Wettbewerbsbehörde hatte ein Verfahren gegen die Kassen eingeleitet und sie per Auskunftsbeschluss aufgefordert, Stellung zu den von ihnen erhobenen Zusatzbeiträgen zu nehmen.
Nach Ablauf der vom Kartellamt gesetzten Frist stehe fest:
"Keine Kasse ist dem Auskunftsbeschluss des Kartellamts uneingeschränkt gefolgt", berichtete Weidner.
Stattdessen wollten die Kassen mit förmlichen Beschwerden oder Klagen feststellen lassen, dass die Wettbewerbsbehörde kein Recht habe, die Zusatzbeiträge zu überprüfen. Die Kassen seien der Meinung, dass allein das Bundesversicherungsamt, das die Zusatzbeiträge bereits genehmigt hat, zuständig sei.
29.03.2010
Quelle:
dowjones.de/site/2010/03/gerichte-entscheiden-%C3%BCber-zusatzbeitr%C3%A4ge-der-kassen-presse.html