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Verlängerung d. Studententarifs n. 14.FS/pflegebedft. Ange.

Verfasst: 28.03.2010, 22:04
von gegen-windmühlen
Hallo –

ich habe folgendes Problem. Ich bin bis 31.03. noch im Studententarif meiner gesetzlichen KK (DAK) und komme ab 1.4. ins 15. FS und falle damit erstmal aus dem Studententarif raus.
Nun habe ich aber bereits vor einigen Wochen einen Antrag auf Verlängerung des Studententarifs um max. 2 Semester gestellt, da ich eine pflegebedürftige Mutter habe, die ich seit Beginn meines Studiums mit betreue und pflege.
Alle Daten sprich Pflegegutachten, Krankheitsverlauf etc. liegen der Kasse vor, da meine Mutter ebenfalls bei der gleichen Kasse versichert ist.
Mein Antrag wurde nun aber prompt abgelehnt und nach längeren Telefongesprächen und Rückfragen kam raus, dass ich ein ärztliches Attest benötige, dass mir die „Studierunfähigkeit“ nachweisen muss.

Nach Aussage der KK müsste das theoretisch der behandelnde (Haus)arzt meiner Mutter ausstellen. Der fühlt sich dazu allerdings nicht authorisiert, da ich selbst nicht bei ihm Patient bin und er natürlich nicht in der Krankenakte von meiner Mutter vorliegen hat, wann und über welchen Zeitraum ich in den letzten sieben Jahren für die Pflege und Betreuung aufkam und somit Vorlesungen/Seminare/Prüfungen verpasst habe.

Deshalb meine dringende Frage: Von wem kann ich mir dieses Attest über die zurückliegende Studierunfähigkeit ausstellen lassen? Was muss genau drin stehen (dunkel klang in den Telefonaten mit der KK an, dass die Chancen bei einem Widerspruch nicht besonders groß wären), damit ich die Verlängerung bekomme?
Für Eure Hilfe und Antworten wäre ich sehr dankbar, da die Auskunftslage leider ziemlich dünn ist. Es wäre auch schon hilfreich, wie die Verfahrensweise bei anderen Gesetzlichen KK abläuft und ob das Nachweisprozedere genauso schwierig ist.
Vielen Dank.

Verfasst: 28.03.2010, 22:24
von dresdner
ich glaube nicht, dass dir irgendwer dieses attest ausstellen wird. sachlich richtig ist das ja auch nicht. vielmehr lese ich aus deiner frage heraus, dass du wegen der pflege deiner mutter parallel zum studium länger zum abschluss brauchst.

mitnichten lese ich, dass du wegen der pflege nicht in der lage warst, zu studieren.

vielleicht hat deine mutter pflegegeld erhalten und du bist als betreuer eingetragen? ich denke, dass du einzig und allein die pflege belegen solltest und dadurch nachweisen kannst, dass du nicht studierst hast.

Verfasst: 28.03.2010, 22:45
von gegen-windmühlen
Hallo –

vielen Dank für die schnelle Antwort!
„vielmehr lese ich aus deiner frage heraus, dass du wegen der pflege deiner mutter parallel zum studium länger zum abschluss brauchst.“

Das ist korrekt, da mir während des Semesters immer wieder Fehlzeiten entstanden ist (durch den Krankheitsverlauf meiner Mutter war/ist mein `Pflegeanteil` nur bedingt langfristig planbar). Ich also nie ein komplettes Semester am Stück verpasst habe, sondern immer (nur) wochenweise, das aber über Jahre hinweg, sich also hochgerechnet schon knapp zwei Semester an `Pflegezeit`, die ich nicht am Studienort während des Semesters sein konnte, ausmachen.

Kann ich also Deiner Ansicht nach diese Pflegezeit nur über die Eintragung als Betreuer geltend machen? Hier sehe ich das Problem, dass ich erstens nicht eingetragen bin, da sich mehrere Personen, als auch ein Pflegedienst die Betreuung/Pflege teilen und sich das sicherlich auch nicht rückwirkend, gerade bei so einem langen Zeitraum, geltend machen kann. Der Pflegedienst würde mir die Betreuung bescheinigen, genauso wie meine Mutter.
Nach Aussage der DAK, insofern ich das richtig verstanden habe, ich aber nur Chancen mit eben jenem ärztlichen Attest habe, das mir diesen Pflegeaufwand bestätigt.

Verfasst: 29.03.2010, 19:35
von dresdner
dein fall ist insofern speziell, dass dir geeignete nachweise fehlen. darüber hinaus müssen deine verhinderungsgründe natürlich auch in einem angemessenen verhältnis zur sache stehen. ich denke, du solltest das persönlich mit deiner kasse klären. das du kein betreuer bist, ist nun auch nicht weiter schlimm. gib der kasse die chance, dich zu verstehen.