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Krankenversicherung für Existenzgründer
Verfasst: 28.03.2010, 21:29
von HP1949
Hallo,
ich wurde mit Erreichen des 60. arbeitslos, beziehe seit einem Jahr ALG 1 und bin nach wie vor privat krankenversichert (ca. 750 € mtl.).
Ich will mich mit einem Taxi selbständig machen und denke, dass ich zumindest in der Anfangszeit nicht so viel erwirtschaften werde, dass ich mir die Krankenversicherung wie bisher werde leisten können.
Könnt Ihr mir raten wie ich an eine bezahlbare KV komme? Auch im Hinblick auf mein Rentnerdasein mit 65?
Vielen Dank für Eure Tipps!
HP
Verfasst: 28.03.2010, 21:54
von Rentner
Ich nehme an, du bist seit Jahren privat versichert.
Wenn du mit einer bezahlbaren KV eine gesetzliche meist, wird diese dir wohl verschlossen bleiben. Eine Mitgliedschaft ist ab dem 55. Lj. ausgeschlossen.
Der Beginn einer selbstständigen Tätigkeit ändert hieran nichts. Auch mit Rentenbeginn wird´s so bleiben, da du hierbei in die erforderliche Vorversicherungszeit von ca. 22 Jahren in der GKV nicht verfüllen kannst.
Verfasst: 28.03.2010, 22:41
von HP1949
Irgendwo hier im Internet habe ich gelesen:
"Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige nicht mehr möglich, wenn Sie zu Beginn oder während ihrer Selbstständigkeit die private Krankenversicherung gewählt haben."
Daraus habe ich geschlossen, dass ich in die GKV zurückkehren kann weil ich schon VOR Beginn der Selbständigkeit die private KV gewählt hatte.
Ist das ein Trugschluss?
Danke schon mal für die erste Antwort!
HP
Verfasst: 28.03.2010, 22:59
von Rentner
HP1949 hat geschrieben:Irgendwo hier im Internet habe ich gelesen:
"Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige nicht mehr möglich, wenn Sie zu Beginn oder während ihrer Selbstständigkeit die private Krankenversicherung gewählt haben."
Daraus habe ich geschlossen, dass ich in die GKV zurückkehren kann weil ich schon VOR Beginn der Selbständigkeit die private KV gewählt hatte.
Ist das ein Trugschluss?
Danke schon mal für die erste Antwort!
HP
ist ein Trugschluss, weil´s nämlich egal ist, unter welchen Voraussetzungen man in die PKV geht. Der Rückweg ist nach dem 55 Lj. versperrt.