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Krankengeld/Übergangsgeld/Arbeitslosengeld

Verfasst: 26.03.2010, 11:24
von mucel
Guten Morgen!

Ich habe folgendes Problem. Seit Februar 2009 bin ich durchgehend krank geschrieben und beziehe seit ca. Mitte März 2009 (16. oder 17.) durchgehend Krankengeld durch die Krankenkasse. Zum 30. Juni 2009 endete mein letztes Arbeitsverhältnis aufgrund vorab vereinbarter Befristung. Einen Arbeitsplatz habe ich also zur Zeit nicht.

Nach meinen Berechnungen müßte ich noch bis Mitte/Ende Juli Krankengeld durch die Krankenkasse bekommen.

Nun ist es so, dass mir durch die Rentenversicherung eine Reha genehmigt wurde, die aber aufgrund der hohen Auslastung des „Reha-Krankenhaus“, voraussichtlich erst im August 2010 starten wird. Bis dahin wäre ich ja aus der Krankengeldzahlung raus.

Wäre es nun ratsam, dass ich mich kurz vor Ende des Krankengeldbezuges (etwa 2 Wochen?) durch meinen Arzt arbeitsfähig schreiben lasse, um dann zumindest für die Zeit bis die Reha beginnt, Arbeitslosengeld zu beziehen oder aber, würde ich auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn ich weiterhin krank geschrieben wäre? Würde ich, wenn ich dann die Reha antrete, 6 Wochen durch die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld als „Lohnfortzahlung“ erhalten oder würde in jedem Fall, die Rentenversicherung für diesen Zeitraum Übergangsgeld bezahlen und mir die Zeit nicht auf den Arbeitslosengeldbezug angerechnet werden?

Gibt es eventuell irgendwas, was ich noch dringend beachten sollte/muss?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Verfasst: 26.03.2010, 23:40
von RHW
Nach meinem Kenntnisstand gibt es hier eine Sonderregelung:
Arbeitslosengeld wird auch an Arbeitsunfähige gezahlt, wenn ein Reha- oder Rentenantrag der Rentenversicherung läuft (längstens bis zum Rehabeginn oder Rentenbeginn).

Während der Reha ist das Übergangsgeld der Rentenversicherung vorrangig vor dem Arbeitslosengeld.
Zur Beschleunigung des Kurbeginns würde ich mit der Krankenkasse, Kurklinik und/oder Rentenversicherung Kontakt aufnehmen. Krankengeldbezieher werden i.d.R. bevorzugt aufgenommen.

Wenn man aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wird, erfolgt normalerweise automatisch eine Prüfung, ob ein Rentenverfahren eingeleitet werden soll. Ggf. kann in dieser Zeit wieder Arbeitslosengeld bezogen werden.

Verfasst: 27.03.2010, 16:13
von ratte1
RHW hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand gibt es hier eine Sonderregelung:
Arbeitslosengeld wird auch an Arbeitsunfähige gezahlt, wenn ein Reha- oder Rentenantrag der Rentenversicherung läuft (längstens bis zum Rehabeginn oder Rentenbeginn).
Richtig, REchtsgrundlage s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html

MfG
ratte1