Seite 1 von 1

Eingeschriebener Student und Pflichtpraktikum

Verfasst: 25.03.2010, 16:58
von mikado
Guten Tag,

entschuldigt bitte schon mal vorab, falls dieses Thema bereits existieren sollte- ich habe leider keine passende Antwort finden können. Die Situation ist folgende:

Ich absolviere im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum, bin also die ganze Zeit an meiner Universität eingeschrieben. Versichert bin ich bei der Barmer EK im Rahmen einer Familienversicherung.
Ich verdiene für den Zeitraum der 4 Monate etwas unter 800€ monatlich. Jetzt will meine Krankenkasse, dass ich mich für den unschlagbaren Preis von 67€ selber versicher, da meine Familienversicherung eben nicht mehr greift.

Ich verstehe das nicht, da ich immer noch Student bin(!). Wollen die mich nun auf's Glatteis führen oder bin ich nun wirklich dazu verpflichtet?

Mfg,
Michael

Verfasst: 25.03.2010, 21:16
von Lord Dragon
Kasse hat richtig entschieden. Familienversicherung greift nur, wenn man bis ca. 360 EUR verdient.

Verfasst: 25.03.2010, 21:18
von Hucky
Hallo,

die Familienversicherung (FAMI) setzt die Einhaltung der Einkommensgrenzen voraus. Mit einem Verdienst um die 800 EUR ist diese eindeutig überschritten. Die FAMI interessiert nicht, dass es sich um eine Pflichtpraktikum handelt.

Du könntest Dich von der Versicherungspflicht als Student befreien lassen. Hat nur den Nachteil, dass du, wenn es grundsätzlich nach Ende des Praktikums noch möglich wäre, nicht mehr in die FAMI kannst.

Daher empfehle ich Dir die KVdS abzuschließen. Bei welcher KK musst du entscheiden (WAHLRECHT).

VG
Hucky

Verfasst: 26.03.2010, 10:09
von mikado
Vielen Dank.

Aber im Prinzip ist die Kasse doch egal, da die gesetzlichen Krankenkassen doch alle den selben Beitrag haben.

Jepp

Verfasst: 26.03.2010, 10:38
von Schisma
Im Prinzip ist es egal. Wenn du mit deiner Kasse soweit zufrieden bist, lohnt es sich nicht zu wechseln.

Verfasst: 27.03.2010, 23:28
von dresdner
vielleicht kannst du folgenden hinweis noch prüfen lassen um so etwas geld zu sparen:

grundsätzlich kann geprüft werden,ob von deinem verdienst noch werbungskosten abzuziehen sind. diese betragen pauschal 920 euro pro kalenderjahr.

ich lese heraus, dass du für nur 4 monate befristet beschäftigt bist.

wenn davor und danach keine weitere beschäftigung lief, kannst du also deine werbungskostenpauschale in einem block abziehen.

beispiel:
Abzug Arbeitnehmer-Pauschbetrag en bloc

Das anrechenbare regelmäßige Gesamteinkommen beträgt für
Juni 0,00 EUR (700,00 EUR - 700,00 EUR)
Juli 480,00 EUR (700,00 EUR - 220,00 EUR)
August 700,00 EUR (700,00 EUR - 0,00 EUR)
Das regelmäßige Gesamteinkommen übersteigt die maßgebende Einkommensgrenze
von 360,00 EUR (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V) ab 01.07. Die Familienversicherung
ist daher bis zum 30.06. möglich

...

Verfasst: 19.11.2010, 18:39
von Fridolin65

Verfasst: 19.11.2010, 19:41
von Czauderna
dresdner hat geschrieben:vielleicht kannst du folgenden hinweis noch prüfen lassen um so etwas geld zu sparen:

grundsätzlich kann geprüft werden,ob von deinem verdienst noch werbungskosten abzuziehen sind. diese betragen pauschal 920 euro pro kalenderjahr.

ich lese heraus, dass du für nur 4 monate befristet beschäftigt bist.

wenn davor und danach keine weitere beschäftigung lief, kannst du also deine werbungskostenpauschale in einem block abziehen.

beispiel:
Abzug Arbeitnehmer-Pauschbetrag en bloc

Das anrechenbare regelmäßige Gesamteinkommen beträgt für
Juni 0,00 EUR (700,00 EUR - 700,00 EUR)
Juli 480,00 EUR (700,00 EUR - 220,00 EUR)
August 700,00 EUR (700,00 EUR - 0,00 EUR)
Das regelmäßige Gesamteinkommen übersteigt die maßgebende Einkommensgrenze
von 360,00 EUR (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V) ab 01.07. Die Familienversicherung
ist daher bis zum 30.06. möglich
Hallo dresdener, hast dafür eine Quelle im SGB, die diese Rechnung stützt ?
Danke !

Gruss
Czauderna