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ausgesteuert -was nun?

Verfasst: 24.03.2010, 17:22
von hape50
hallo, ich hätte folgende frage: meine frau,56,beschäftigt(nicht gekündigt) ist seit 78 wochen krank und nun ausgesteuert.sie ist im augenblick bis zum 31.3. krank geschrieben und wird es wohl auch weiter werden.seit jan ist die berufsunfähigkeitsrente beantragt und eine reha. sie ist zu 90% schwerbehindert(ausweis).die krankenkasse hat sie aufgefordert sich beim arbeitsamt zu melden was sie am gleichen tag gemacht hat.dort wurde ihr nach einer woche arbeitslosengeld bewilligt und inzwischen kam auch ein brief das sie sich beim medizinischen dienst melden soll(freiwillig).allerdings hat der sachbearbeiter arbeitsamt ihr empfohlen sich nicht weiter krank zu melden.
für uns stellt sich die frage was sie nun machen soll?? meldet sie sich nicht krank muss sie doch arbeiten gehen,meldet sie sich krank steht sie doch dem arbeitsamt nicht zur verfügung?
danke im voraus für die antworten

Verfasst: 24.03.2010, 23:14
von Grampa
solange keine Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente vorliegt muss das Arbeitsamt nach § 125 SGB III Arbeitslosengeld zahlen, also unbedingt weiter krankschreiben lassen

wenn der Rentenantrag abgelehnt wird ist es etwas komplizierter, da dann das Arbeitsamt unterstellt, dass ein Leistungsvermögen von über 3 Stunden täglich vorliegt und sie verlangen können, dass man sich entsprechend diesem festgestellten Leistungsvermögen vermittelbar melden muss, der § 125 ist quasi nur eine Übergangsregelung bis zur Feststellung des Leistungsvermögens

sollte also ein Leistungsvermögen festgestellt werden, sprich die Rente wird abgelehnt, bleibt i.d.R. nur der Ausweg, sich vermittelbar zu melden und ggf. einen anderen Job anzunehmen wenn denn die AfA einen anbietet

Problem bei der ganzen Sache ist nach meiner Erfahrung, dass man trotz Feststellung eines generellen Leistungsvermögens durchaus akut weiterhin arbeitsunfähig sein kann und damit auch nicht einen anderen Job annehmen kann, in solchen Fällen wird nach meiner Erfahrung kein ALG nach §125 weitergezahlt

vllt. liest ja hier mal ein kompetenter Mitarbeiter der Agentur mit (ja die soll es auch geben 8) ) und kann dazu Stellung nehmen

Verfasst: 23.08.2010, 10:51
von Junior80
Hallo,

ich bin in der gleichen Situation.
Bin auch auf §125 ausgesteuert worden, habe meine Sachbearbeiter gefragt wem ich jetzt die Zahlscheine geben soll. Sind ja keine gelben AU mehr, zuletzt nur noch Zahlscheine. Die Dame sagte mir, das Amt brauch diese nicht, da ich ja für meinen Beruf "AU" bin laut §125 und daran würde sich nichts ändern. So, wie soll ich mich jetzt Verhalten? Vorallem habe ich keine Vordrucke vom Amt bekommen, die den Zahlscheinen gleichen?

Verfasst: 23.08.2010, 18:40
von Czauderna
Junior80 hat geschrieben:Hallo,

ich bin in der gleichen Situation.
Bin auch auf §125 ausgesteuert worden, habe meine Sachbearbeiter gefragt wem ich jetzt die Zahlscheine geben soll. Sind ja keine gelben AU mehr, zuletzt nur noch Zahlscheine. Die Dame sagte mir, das Amt brauch diese nicht, da ich ja für meinen Beruf "AU" bin laut §125 und daran würde sich nichts ändern. So, wie soll ich mich jetzt Verhalten? Vorallem habe ich keine Vordrucke vom Amt bekommen, die den Zahlscheinen gleichen?
Hallo,
da gibt es keine "Auszahlscheine" sondern auf Antrag die Leistungsabewilligung des Arbeitsamtes. Dann wird die Leistung automatisch
überwiesen. Ob und inwieweit dem Arbeitsamt die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden muss - das sagt am besten das Arbeitsamt selbst.
Gruss
Czauderna