Seite 1 von 1
Krankengeld - ALO-Geld - Krankengeld
Verfasst: 23.03.2010, 21:48
von pebbles2304
Eine Freundin von uns ist derzeit krankgeschrieben und muss sich nach Aussteuerung arbeitslos melden, da sie ihren Job nicht mehr ausüben kann (ist noch ungekündigt).
Sie kann auf Grund ihres Alters 2 Jahre ALO-I erhalten.
Nun ist dann ja die Blockfrist vorbei und eine neue hat begonnen; deshalb meint sie, dass sie sich vor Ende der ALG-Zeit eigentlich wieder für 78 Wochen krankschreiben lassen könnte (Sie ist wirklich übel + chronisch krank)
Geht das tatsächlich?
Verfasst: 23.03.2010, 22:50
von ratte1
Hallo,
der Plan Ihrer Freundin wird wahrscheinlich nicht aufgehen.
Wenn sie chronisch krank ist, wird sie wahrscheinlich schon bald von der Arbeitsagentur aufgefordert werden, einen Antrag auf Reha zu stellen. Wenn dabei eine verminderten Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.Rechtsgrundlage: § 125 SGB III
MfG
ratte1
Verfasst: 23.03.2010, 23:36
von pebbles2304
Hallo ratte1,
hm, von diesem Paragraphen habe ich auch schon gehört.
Ihr wurde aber geraten, sich zur Verfügung zu stellen und in der ALO-I-Zeit nicht AU zu sein, da sie 1. auf Grund des Alters (58) eh nicht mehr vermittelbar sei und 2. es mit ALO-Geld nach §125 wohl immer wieder Ärger gebe.
Mich hätte aber einfach grundsätzlich interessiert, ob das funktionieren kann?? M. E. darf kann das doch wohl nicht sein, oder?
Verfasst: 24.03.2010, 01:21
von Czauderna
Hallo,
also wenn die Blockfrist abgelaufen ist und alle Voraussetzungen (die sind im Schreiben über das Leistungsende genannt) erfüllt sind, dann besteht bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit während des ALG-Bezuges wieder ein Krankengeldanspruch für maximal 78 Wochen.
Während des Krankengeldbezuges wird hier nicht das Arbeitsamt sondern die Krankenkasse tätig was Reha usw. betrifft.
Mein Rat - lass dich bei deiner Krankenkasse dazu beraten.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 24.03.2010, 15:19
von ratte1
Hallo
ich habe den TE so verstanden, dass die Freundin bis zur Aussteuerung Krankengeld beziehen will und dann 2 Jahre Arbeitlosengeld. Im Anschluss will sie dann wieder Krankengeld beziehen, weil ja dann eine neue Blockfrist begonnen hat.
Daher mein Einwand, dass die Arbeitsagentur wahrscheinlich gar nicht so lange bezahlen wird, da sie bei Ausgesteuerten i.d.R. den Arbeitsmedizinischen Dienst zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit einschaltet. Sollte er zur Auffassung gelangen, dass diese gemindert ist, wird der TE aufgefordert, einen Reha-antrag zu stellen. Wenn dieser wegen verminderter Erwerbsfähigkeit abgelehnt wird, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld auch schon vor 2 Jahren und damit evt. vor Beginn der neuen Blockfrist.
MfG
ratte1
Verfasst: 24.03.2010, 22:52
von Grampa
man wird nicht nur deshalb arbeitsfähig weil man ausgesteuert wird...
warum sollte die Kasse glauben/anerkennen, dass nach Aussteuerung auf einmal Arbeitsfähigkeit bestanden haben soll und dann bei neuer Blockfrist wegen einer chronischen Erkrankung urplötzlich wieder AU bestehen soll? das klingt ja schon derbe nach Erschleichung Sozialleistungen...
entweder ist sie wirklich so schlimm chronisch krank dass die Kasse von durchgehender AU ausgeht - dann gibs auch in der neuen Blockfrist nichts s. §48 Abs. 2 SGB V - oder aber eine erneute AU wg. der chronischen Erkrankung wird nicht anerkannt, man kann ja gesundheitliche Einschränkungen für die Vermittlung bei der Agentur für Arbeit anzeigen die die AfA dann berücksichtigen muss, wenn es eine chronische Erkrankung ist und keine akute Verschlimmerung eingetreten ist besteht auch keine AU im rechtlichen Sinne