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Angestellt beim angestellten Ehemann

Verfasst: 23.03.2010, 16:54
von Addi
Liebe Experten,

wir haben folgendes Problem bzw. eine Frage:
Mein Ehemann ist angestellt (PKV) ich bin Hausfrau (freiwillig GKV). Wir kaufen ein Haus, in dem wir selber wohnen und zwei Wohnungen vermieten. Mein Mann wird keine Zeit haben, sich um das Haus, Vermietung, Abrechnungen, Handwerker, Garten etc. etc. zu kümmern. Das werde ich machen. Ist es legal bzw. überhaupt möglich und sinnvoll, dass ich von meinem Mann als Hausverwalterin eingestellt werde? Natürlich möchte ich damit auch den hohen Beitrag, den ich z.Zt. für die freiwillige GKV zahle, etwas drücken. Aber ich mache die Arbeit ja auch wirklich, es ist nichts Fingiertes. Nur - kann man als Angestellter überhaupt jemanden versicherungspflichtig anstellen?

Mit bestem Dank und lieben Grüßen
von Addi

Verfasst: 23.03.2010, 22:09
von heinrich
warscheinlich zahlt Du in der gesetzlichen KK derzeit 304,69 oder 309,38 EUR Beitrag.

basierend auf dem halben Familieneinkommen (hauptsächlich den Einnahmen des Mannes) und der halbem Beitragsbemessunsgrenze.

Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten werden immer kritisch betrachtet und es wird geprüft, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Ich möchte es einmal ganz klar sagen. Ich würde, wenn ich diesen Fall auf den Tisch bekäme n i c h t anerkennen.

Hier kommt meines Erachtens noch dazu, dass das Haus doch auf den Namen von Euch BEIDEN steht ("wir kauften).

WIR = mehrere = BGB-Gesellschaft oder Gbr.
Da bist Du auch dabei. Und für sich selbst kann man nie und nimmer
sv-pflichtig beschäftigt sein.

Wenn Dir die 300 EUR zu teuer sind, müsste man überlegen, ob für Dich auch die "private KV" eine Lösung ist. Z.B. da wo Dein Mann ist.

Oder Du findest eine fremde Anstellung ü b e r 400 EUR.

Verfasst: 25.03.2010, 12:54
von Addi
Danke Heinrich.

Ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt. Mein Mann wird ein Haus kaufen, dass ihm gehören wird, in dem wir aber zusammen eine Wohnung beziehen und zwei weitere vermieten werden.

Selbstverständlich geht es mir darum, den hohen Beitrag zur GKV zu drücken. Beitrag zur PKV plus Beitrag zur frw. GKV plus Beiträge zur Pflegeversicherung......erreichen jeden Monat bald die Höhe eines durchschnittlichen Nettoeinkommens.

Ich weiß, ich weiß, jammern auf höchsten Niveau, sagen jetzt viele. Aber die Bezieher mittlerer Einkommen werden in diesem Land zur Zeit mehr als gestraft.

Ich erlaube mir trotzdem noch eine Frage in die Runde. Wenn ich mich mit einer Hausverwaltung selbstständig machen würde und dann die Immobilie meines Ehemannes verwalte, was ist dann mit den Krankenkassenbeiträgen. Natürlich könnte ich von diesen Einkünften aus selbstständiger Arbeit nicht leben. Oder geht das sowieso alles nicht bei einer selbstbewohnten Immobilie.

Vielen Dank für eine Antwort
einen schönen Tag noch wünscht Addi

Verfasst: 25.03.2010, 19:46
von heinrich
jetzt erscheint ja ein total neuer Sachverhalt.

haus = alleine vom Mann

Du nicht mehr als Beschäftigte, sondern jetzt mit dem Gedanken der Selbstständigkeit.

Das rede ich Dir jetzt mal schnell aus.

Bisher erfolgte die Beitragsberechnung in der freiwl Versicherung sicherlich nach der halben Beitragsbemessungsgrenze (1875 EUR) zu einem Beitrag von 304,69 oder 309,38 EUR Beitrag. Leider hast Du dies nicht bestätigt oder verneint, dann würde ich jetzt ein bischen mehr wissen.

Jetzt kommt die Idee mit der Selbstständigkeit. Ob man sich damit (gewerberechtlich oder wie auch immer) selbstständig machen kann, weiß ich als KK-Mitarbeiter nicht. Ich gehe aber davon aus, dass es so ist.

Jedenfalls wird dann der Beitrag nicht günstiger als bei der Berechnung aus 1875 EUR.

Bei hauptberuflich Selbstständigen wird sogar mindestens aus 1916,25 EUR berechnet. Beitrag daraus 311,39 oder 316,18.

FAZIT: das bringt üüüüüberhaupt nix.

Nicht, dass ich Dir einen niedrigeren Beitrag nicht gönne. Tipp: Beschäftigungsverhältnis üüüüüber 400 EUR bei fremdem Arbeitgeber.
Dies ist eine legale saubere Sache.

Verfasst: 26.03.2010, 13:49
von Addi
Hallo Heinrich,

vielen Dank für die Antwort.

Ja, ich bin nach der halben Beitragsbemessungsgrenze versichert, hatte ich vergessen zu bestätigen, sorry.

Wühle mich z.Zt. durch div. Internetseiten und habe da etwas von nebenberuflich selbständig gelesen. Also im "Hauptberuf" Hausfrau, voll vom Ehemann unterstützt sozusagen.

Ich verstehe schon, ein Job in der Gleitzone wäre perfekt. Aber es findet sich noch nicht einmal ein Minijob. (Wohne sehr ländlich und bin nicht mehr die allerjüngste).

Schwierig, schwierig. Werde wohl doch einmal einen Steuerberater hinzuziehen.

Vielen Dank für die Antworten
und ein schönes Wochenende
wünscht Addi

Verfasst: 26.03.2010, 15:55
von Bully
Natürlich kann Dein Ehemann ein Gewerbe anmelden, und Dich einstellen.
Er sollte aber vorher in seinem Arbeitsvertrag schauen, ob es ausdrücklich untersagt ist,oder ob er eine Genehmigung seines Arbeitgebers benötigt.
( öffentliche Arbeitgeber haben meißtens so eine Klausel ) wenn das geklärt ist, steht eine Gewerbeanmeldung und somit Deiner Einstellung nichts im Wege
Dann würden laut einem KK-Gehaltsrechner folgende Beträge fällig

Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer -- Arbeitgeber -- Gesamt
Brutto: 401,00 Euro
Krankenversicherung 17,32 Euro--28,07 Euro --45,39 Euro
Pflegeversicherung 2,79 Euro --3,91 Euro --6,70 Euro
Rentenversicherung 20,72 Euro --39,90 Euro-- 60,62 Euro
Arbeitslosenversicherung 2,91 Euro --5,61 Euro --8,52 Euro

Gruß Bully

Verfasst: 26.03.2010, 17:53
von Paule
Ja, vergiss aber das Finanzamt nicht., und Berufsgenossenschaft usw.

Verfasst: 26.03.2010, 18:19
von heinrich
sorry Bully,

meine kritischen Hinweise zu einem Beschäftigungsverhältnis hast Du jetzt aber übersehen, wenn Du hier Auskunft gibt, wie hoch der Beitrag wäre, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beim Ehemann bestünde.
(was ja nach meiner Auffassung überhaupt nicht der Fall ist; auch dann nicht, wenn die Immobilie allein auf den Namen des Mannes steht).


Auch wäre noch zu beachten, dass dann, wenn Frau (dann doch) als versicherungspflichtige Arbeitnehmerin anerkannt wird (was ja das Ziel ist)
der Mann KEINEN Anspruch auf einen Zuschuss von seinem eigenen Arbeitger zu privaten Kranken/Pflegeversicherung hat.
Auf § 257 SGB V verweise ich hier der Einfachheit halber mal.
Da fehlen dann mal locker 200 bis 300 EUR.

Dieser monetäre Hinweis wird Fragesteller dann sicherlich von der Ursprungsidee eines Beschäftigungsverhältnisses über 400 EUR beim Ehemann abhalten.

Verfasst: 28.03.2010, 22:42
von dresdner
heinrich meint, soweit ich das jetzt richtig übersetze, dass der ehemann -sobald er jemanden mehr als geringfügig beschäftigt - versicherungsrechtlich nicht mehr als "nur-arbeitnehmer" zu bewerten ist, sondern er selbst zum hauptberuflich selbständigen (arbeitgeber-funktion) wird und als selbständiger versicherungsfrei ist, der "nebenbei" arbeitet.

heinrich :?:

Verfasst: 29.03.2010, 22:36
von heinrich
hi dresdner,

so ist es. ja, so habe ich es gemeint.