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reha mit zwei kinder oder mutter kind kur???
Verfasst: 22.03.2010, 21:41
von puma21382
Hallo ihr lieben
ich bin seit 4 monate krankgeschrieben wegen deprissionen.
ich habe einen sohn der ist 18 monate und ein sohn der 9 jahre alt ist
jetzt hat mich die kk aufgefordert ein reha antrag zu stellen
ich will ja auch aber was mache ich mit meine kinder ich habe niemanden der mir helfen könnte oder die kinder nehmen könnte dazu kommt auch das mein grosser sohn auch sehr viele probleme hat er ist auch bei eine phisologe ich weiss nicht weiter wenn ich kein antrag stelle bekomme ich auch kein kg mehr somit können wir keine miete bezahlen können mir geht es so richtig schlecht ich weiss nicht mehr weiter ich habe paar fragen vieleicht könnt ihr mir helfen
1. wie kann ich am besten die reha herauszögern so das es in 4 monate los geht weil vieleicht könnte da zu dieser zeit meine mutter die kinder nehmen
2.bekomme ich in der zeit wo ich in der reha bin krankengeld???
3.gibt es ein gesetzt wo bestimmt das ich meine kinder mit nehem kann
ich muss dazu sagen das mein arzt dagengen ist das ich in die reha geh ohne den kindern weil die reha dann nichts bringt ich werde nur mehr und mehr krank meine kinder sind alles was ich noch habe ich lebe nur weil es die gibt ohne die zwei 4 wochen ich glaub das pack ich nicht
mein arzt will eine Mutter kind kur das sagte mir die kk MA wird sofort abgelehnt
BITTE UM HILFE ICH KANN NICHT Mehr
Verfasst: 23.03.2010, 18:43
von KKbine
Hallo!
Du hast insofern die Möglichkeit, das Antragsverfahren zu verlängern, indem du den Antrag erst am letzten Tag der Frist stellst, da die Bearbeitung beim Rentenversicherungsträger auch noch dauert. Ob das dann alles so funktioniert, wie du es dir wünscht, wage ich zu bezweifeln, ist aber auch nicht sinnvoll, denn du möchtest doch gesund werden?
Wenn eine solche Maßnahme genehmigt wird, bekommst du in der Zeit Übergangsgeld vom RV-Träger, finanziell bist du also abgesichert.
Bezüglich deiner Kinder kannst du einen Antrag auf Haushaltshilfe beim RV-Träger stellen bzw. auch die Mitaufnahme deiner Kinder.
Hier der Gesetzesauszug:
( § 54 SGB VI)
(1) Haushaltshilfe wird geleistet, wenn
1.
den Leistungsempfängern wegen der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist,
2.
eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und
3.
im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
§ 38 Abs. 4 des Fünften Buches ist sinngemäß anzuwenden.
(2) Anstelle der Haushaltshilfe werden auf Antrag die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des Kindes bis zur Höhe der Kosten der sonst zu erbringenden Haushaltshilfe übernommen, wenn die Unterbringung und Betreuung des Kindes in dieser Weise sichergestellt ist.
(3) Kosten für die Betreuung der Kinder des Leistungsempfängers können bis zu einem Betrag von 130 Euro je Kind und Monat übernommen werden, wenn sie durch die Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben unvermeidbar entstehen. Leistungen zur Kinderbetreuung werden nicht neben Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 erbracht. Der in Satz 1 genannte Betrag erhöht sich entsprechend der Veränderung der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches; § 77 Abs. 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
Such dir mal eine Beratungsstelle der Rentenversicherung in deiner Nähe im Telefonbuch raus und lass dir einen Beratungstermin geben.
Gruß, die Bine
Verfasst: 23.03.2010, 20:41
von puma21382
Danke für deine antwort
Natürlich will ich wieder gesund werden aber nicht auf kosten meiner kinder die werden darunter sehr leiden.
ich habe mit der RV gesprochen die meinten es wäre besser eine Mutter kind kur zu machen.
Aber die kk will das nicht genehmigen.
ich habe jetzt ein termin bei der beratungsstelle caritas vieleicht können die mir mehr sagen der mitarbeiter der RV meinte es wäre gedient wenn ich in der frist von 10 wochen den mutter kind kur beantrage somit kann KK mein KG nicht verweigern.
MFG Sarah
Verfasst: 24.03.2010, 20:30
von KKbine
Hallo!
das ist so leider nicht richtig, da hat es sich der Herr von der Rentenversicherung etwas zu einfach gemacht. Wenn du von der Krankenkasse aufgefordert wurdest, einen Rehaantrag zu stellen, dann bezieht sich auf Leistungen zur medizinischen Reha über den RV-Träger.
Eine Mutter-Kind-Maßnahme zählt dazu nicht. Also wird die KK das Krankengeld einstellen, wenn du nicht dieser Verpflichtung nachkommst.
Wenn du einen Antrag auf eine MUKI-Kur stellst, bist du nicht dieser Verpflichtung nachgekommen. Sorry, ist aber leider so.
Und warum nicht eine Reha zu Lasten des RV-Trägers, wenn du dort deine Kinder mitnehmen kannst. Ich muss das so sagen: Du bist bei der Rentenversicherung schlecht beraten worden, insbesondere da es ja auch um deine wirtschaftlichen Interessen geht.
Gruß, die Bine
Verfasst: 25.03.2010, 18:46
von minka
Hallo,
eine Mutter-Kind-Kur ist eine Vorsorgemaßnahme, das heisst, sie soll eine Krankheit möglichst verhindern. Da du schon krank bist, macht eine MuKiKu keinen Sinn und würde deiner Erkrankung vermutlich auch nicht gerecht werden. Und wird deshalb von der Krankenkasse auch nicht genehmigt werden.
Ich kann dir nur raten, den Antrag innerhalb der Frist zu stellen. Dann muss man ohnehin schauen, ob die RV diesen bewilligt. Zudem sind momentan die Wartezeiten in den Kliniken bei deiner Diagnose recht lang, so dass es vor Sommer vermutlich eh nicht zu einer Reha käme, selbst, wenn du jetzt schon den Antrag stellst.
Lass dich bei der Caritas beraten auch was die Unterbringung deiner Kinder angeht. In der Regel ist es aber kein Problem die Kinder als gesunde Begleitkinder mit in die Reha zu nehmen.
Eine Frage noch: Wie wirst du bisher behandelt? Machst du eine Psychotherapie?
Verfasst: 26.03.2010, 10:57
von puma21382
am 17 april fange ich eine gesprächtherapie an dafür habe ich echt lang kämpfen müssen weil die warte zeiten sehr lange sind der arzt hat mich vorgezogen.
ich bin auch am überlegen ob ich nicht selber mein arbeitsplatz kündigen.
ich arbeite bei der telekom in der beschwerde hotline da bekommst du nur leute dran die nicht zahlen können die dir stundenlang von ihre probleme erzählen und das hat mich mit den jahren sehr kaput gemacht das ist auch der hauptgrund das ich jetzt zusammengebrochen bin ich habe nur angst das ich noch eine sperre vom arbeitsamt bekomme
was meint ihr dazu ????
gruss sarah
Verfasst: 26.03.2010, 18:35
von minka
Das heisst, du beginnst jetzt erst die Therapie. Es könnte daher gut möglich sein, dass die Rentenversicherung die Reha deswegen ablehnt. Denn erstmal ist die normale Krankenbehandlung zu Lasten der Krankenkasse vorrangig. Das beurteilt aber die Rentenversicherung.
Es gibt die Möglichkeit, dass man gesundheitsbedingt kündigt, dann hättest du sehr wahrscheinlich auch keine Sperrzeit beim Arbeitsamt und könntest Arbeitslosengeld I bekommen. Dazu ist es wichtig, dass dein Arzt dir VOR der Kündigung empfiehlt, aus gesundheitlichen Gründen die Beschäftigung aufzugeben. Dies sollte er am besten schriftlich tun.
Was das beste für dich ist, kannst nur du (vielleicht mit deinem Arzt oder bald mit deinem Therapeuten zusammen) entscheiden.