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Mitgliedschaft GKV

Verfasst: 22.03.2010, 20:28
von Max123
Hallo,

bei der GKV dürfen bekanntlich Arbeitnehmer, Selbstständige, Familienmitglieder, Studenten und Arbeitslose Mitglieder sein.

Wenn jemand nicht zu diesen Gruppen gehört, etwa weil er ein kleines Vermögen geerbt hat und davon leben kann, hat er dann Anspruch auf eine Mitgliedschaft?

Danke,
Max.

Verfasst: 22.03.2010, 20:35
von RHW
Wenn jemand schon in der GKV über 12 Monate als Mitglied oder als Familienversicherung versichert, kann er in der GKV bleiben.

Entscheidung ist also die Versicherung vor der Erbschaft.

Wenn es eine Privatversicherung war, besteht weiterhin die Privatversicherung.

Verfasst: 23.03.2010, 19:54
von Max123
Danke für die Antwort. Berechnet sich der Tarif in der GKV aus den Einnahmen, z.B. Kapitaleinkünfte, oder wird automatisch der Höchsttarif genommen?

Grüße,
Max

Verfasst: 23.03.2010, 21:20
von RHW
Es sind immer die tätsächlichen Einnahmen maßgebend.
Ausnahmen: Mindesteinnahme (ca. 800 EUR mtl.) oder Beitragsbemessungsgrenze bei höheren Einnahmen