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KVdR+Vorversicherungszeiten

Verfasst: 22.03.2010, 12:45
von Rentnerin
Warum werden nicht sämtliche Jahre, die man bei der BEK versichert war, zur Vorversicherungszeit hinzugezählt. Ich war von 1961 bis 1975 bei der Barmer versichert, aber die Jahre zählen nicht mehr, nur die letzten 20 Jahre, so dass mir 5 Jahre zur Pflichtversicherung fehlen. Zwischenzeitlich war ich privat bei der Debeka versichert. Dafür werde ich jetzt "bestraft".Wer macht so blöde Gesetze!!. Außerdem ärgert mich, dass das Einkommen meines Ehemannes bei der Berechnung meiner Krankenversicherung hinzugezählt wird, er will doch nicht versichert werden, sondern ich.
Bemerken möchte ich noch, dass diese Vorversicherungszeitenberechnung nur für die "Wessis" gilt, für die "Ossis" gelten die nicht, auch nicht für Übersiedler und andere Ausländer. Wo ist da die Gerechtigkeit

Re: KVdR+Vorversicherungszeiten

Verfasst: 22.03.2010, 14:10
von GerneKrankenVersichert
Rentnerin hat geschrieben:Warum werden nicht sämtliche Jahre, die man bei der BEK versichert war, zur Vorversicherungszeit hinzugezählt.
Weil laut Gesetz nur die zweite Hälfte der Erwerbstätigkeit zählt. Jetzt willst du bestimmt wissen, warum das so ist. Damals, 1989, zeigte sich bereits die in den folgenden Jahren immer stärker werdende Tendenz, dass diejenigen, die in die PKV wechseln konnten, dies in jungen Jahren taten. Um dann, wenn sie älter und kränker wurden und die Beiträge in der PKV stiegen, zurück in die GKV zu wechseln, um als Rentner günstig versichert zu sein. Diesem Vorgehen wurde ein Riegel vorgeschoben.
Rentnerin hat geschrieben: Wer macht so blöde Gesetze!!.
Der Gesetzgeber, zum Schutz der Solidargemeinschaft. Also derjenigen, die auch in jungen Jahren höhere Beiträge zahlen, um dann im Alter von günstigen Beiträge zu profitieren.

Rentnerin hat geschrieben: Außerdem ärgert mich, dass das Einkommen meines Ehemannes bei der Berechnung meiner Krankenversicherung hinzugezählt wird, er will doch nicht versichert werden, sondern ich.
Es geht um die Unterhaltsansprüche, die du gegenüber deinem Mann hast. Und diese werden bei der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Hättest du ein eigenes, angemessen hohes Einkommen, würde das Gehalt deines Mannes nicht interessieren.


Rentnerin hat geschrieben: Bemerken möchte ich noch, dass diese Vorversicherungszeitenberechnung nur für die "Wessis" gilt, für die "Ossis" gelten die nicht, auch nicht für Übersiedler und andere Ausländer. Wo ist da die Gerechtigkeit
Woher hast du denn diese Stammtischweisheit? In der DDR gab es keine PKV und alle Bürger waren gesetzlich versichert, deshalb werden diese Zeiten anerkannt. Genauso verhält es sich bei Übersiedlern und anderen Ausländern. Jemand, der aus dem Ausland zuzieht und keine Vorversicherungszeiten im Rahmen der EU-Verordnungen vorweisen kann, wird auch nicht in der KVdR versichert.

GKV

Verfasst: 22.03.2010, 20:41
von RHW
eine kleine Ergänzung:
Bei Spätaussiedlern werden unter ganz bestimmten Voraussetzungen keine Vorversicherungszeiten geprüft:
§ 5 Abs. 1 Nr. 12 SGB V:
"Versicherungspflichtig sind:
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie zu den in § 1 oder § 17a des Fremdrentengesetzes oder zu den in § 20 des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung genannten Personen gehören und ihren Wohnsitz innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Stellung des Rentenantrags in das Inland verlegt haben"

Verfasst: 23.03.2010, 17:39
von Rossi
Ich muss Dir ehrlich eingestehen - Rentnerin1 - das kommt davon wenn man etwas sparen will und in die PKV wechselt. Jenes war doch mit Sicherheit damals der Grund, oder etwa nicht? Man hätte ja auch freiwillig in der GKV bleiben können, oder etwa nicht?

Die KVdR ist ein Bonbon für langjährig treue Mitglieder der Solidargemeinschaft, mehr nicht! Flüchtet man, dann gibt es dieses Bonbon nicht!

Verfasst: 23.03.2010, 21:59
von Gast
@Rossi
Sehr treffend formuliert 8)

Tja..so ist das mit dem Solidaritätsprinzip...erst sich selbst diesem entziehen und dann hinterher Forderungen stellen funktioniert nicht.

Verfasst: 24.03.2010, 15:38
von freiwillig
out

Verfasst: 24.03.2010, 20:37
von RHW
Oder ein anderer Erklärungsversuch:
Wer in der ersten für sich (und ggf. seine Angehörigen) unterdurchschnittlich verdient und von der Solidarität anderer profitiert (und wahrscheinlich auch nicht in die PKV wechseln kann)
und
dann in der zweiten Hälfte seines Berufslebens überdurchschnittlich (oder zumindest mehr als in der ersten Hälfte) verdient und dann nicht solidarisch zur Finanzierung beiträgt

kann dann nach seinem Berufsleben nicht auf die Solidarität anderer hoffen (oder sogar rechnen).

Diese Regelung ist seit 1989 bekannt und sollte keinen überraschen, der sich vorher informiert hat.

Verfasst: 24.03.2010, 20:53
von GerneKrankenVersichert
freiwillig hat geschrieben:Enorm logisch:

Wer in der ersten Hälfte seinen Schaffens, gesund und als gutes Risiko, billig privat krankenversichert ist und nichts zur GKV beiträgt

und anschließend

als ergrautes schlechtes Risiko die schlechte Hälfte seiner Zeit bei der GKV fristet ( und den steigenden Kosten der PKV entflieht )

der darf anschließend zur Belohnung in die KVdR.
Durch die Neuregelung ab 1989 war es nicht mehr möglich, das Gehalt kurz vor Rentenbeginn zu reduzieren, dadurch in die GKV zu kommen und dann aufgrund der früheren Versicherungszeiten (Stichwort: Halbbelegung) in die KVdR zu kommen. Damals ein beliebtes Vorgehen. Bereits mitten im Berufsleben länger auf Gehalt zu verzichten, um wieder in die GKV zu kommen, ist bei weitem nicht so verbreitet.

GKV