Student über 30 - Abfindung mit eingerechnet ?
Verfasst: 19.03.2010, 00:26
Hallo,
ich bin über 30 und beginne nochmals ein Studium.
Ende des Jahres beendete ich meine Arbeit mit einer Abfindung die im Januar ausbezahlt wurde("die parteien sind sich einig,daß das Arbeitsverhältnis..auf Veranlassung de rGesellschaft einvernehmlich fristgerecht enden wird..")
Von Mitte Januar bis Ende Februar war ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
Seit März studiere ich nun. Auf telefonische Nachfrage erhielt ich die Auskunft,daß ich den Höchstbetrag von ca.EUR 520 zu zahlen habe.
Auf dem schriftlichen Antrag für Studenten war nicht vermerkt,daß die KK eine Kopie des Vertrages wünscht(normales Studentenformular).
Daraufhin gab es die schriftliche Info,daß der normale Betrag(EUR 140) zu zahlen sei.
Nach telefonischer Auskunft bei einer anderen KK, erklärte mir diese,daß ich keinen Mehrbetrag bei Ihnen zu zahlen habe(hinge von der Formulierung des Abfindungsvertages ab.)
Jetzt bin ich sehr verunsichert,was zu machen ist ?
KK wechseln ? Oder prüft meine jetztige KK meinen Betrag nochmals(am Ende des Jahres?) Wie ist der Ablauf bei KK bzw.wer hat denn nun recht bzw.können dieses die KK unterschiedlich handhaben(Gesetz?).
Ich würde mich freuen,wenn mir jmd.dabei helfen könnte !
ich bin über 30 und beginne nochmals ein Studium.
Ende des Jahres beendete ich meine Arbeit mit einer Abfindung die im Januar ausbezahlt wurde("die parteien sind sich einig,daß das Arbeitsverhältnis..auf Veranlassung de rGesellschaft einvernehmlich fristgerecht enden wird..")
Von Mitte Januar bis Ende Februar war ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
Seit März studiere ich nun. Auf telefonische Nachfrage erhielt ich die Auskunft,daß ich den Höchstbetrag von ca.EUR 520 zu zahlen habe.
Auf dem schriftlichen Antrag für Studenten war nicht vermerkt,daß die KK eine Kopie des Vertrages wünscht(normales Studentenformular).
Daraufhin gab es die schriftliche Info,daß der normale Betrag(EUR 140) zu zahlen sei.
Nach telefonischer Auskunft bei einer anderen KK, erklärte mir diese,daß ich keinen Mehrbetrag bei Ihnen zu zahlen habe(hinge von der Formulierung des Abfindungsvertages ab.)
Jetzt bin ich sehr verunsichert,was zu machen ist ?
KK wechseln ? Oder prüft meine jetztige KK meinen Betrag nochmals(am Ende des Jahres?) Wie ist der Ablauf bei KK bzw.wer hat denn nun recht bzw.können dieses die KK unterschiedlich handhaben(Gesetz?).
Ich würde mich freuen,wenn mir jmd.dabei helfen könnte !