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Beitragsfreistellung von KV irrtümlich -muss ich nachzahlen?

Verfasst: 16.03.2010, 11:33
von an.ja
Hallo,
ich brauche dringen Rat! Mir droht eine Nachzahlung von ca. 1000 Euro KV Beiträgen, obwohl ich eigentlich laut Krankenkasse (KKH) seit Nov. 09 freigestellt war. Vor einer Woche flatterte mir plötzlich ein Antrag auf freiwillige Versicherung zu - ohne jeglichen Kommentar. Auf nachfrage teilte mir ein Sachbearbeiter mit, er hätte gerade meinen Fall übernommen und festgestellt, dass ich vom letzten Sachbearbeiter irrtümlich beitragsfrei gestellt wurde, da eine Gesetzesänderung nicht berücksichtigt sorden sei. Nun soll ich den Antrag ausfüllen und muss die Beiträge nachzahlen, und das obohl ich ohne Einkommen bin! Hilfe!!!
Zum Hintergrund: ich war von Okt. 2004 bis Okt. 08 wg. einer Erkrankung 100% erwerbsminderungsverrentet, dann hat die DRV den Verlängerungsantrag abgelehnt, ich habe Widerspruch eingelegt, währenddessen von 11/08 bis 10/09 AlgI erhalten, Widerspruch wurde in 09/09 abgelehnt. Dann habe ich Klage beim Sozialgericht gegen die DRV eingereicht, das KLageverfahren läuft noch.

Ich habe der KKH in 09/09 mitgeteilt, dass der Widerspruch abgelehnt wurde und Klage eingereicht wurde, ebenso, dass AlgI in 10/09 ausläuft und ich danach keine weiteren Ansprüche auf Leistungen wg. Lebensgemeinschaft habe. Die KKH teilte mir zunächst mit. ich müsse mich dann freiwillig versichern, ich zwar verzweifelt, da noch mehr Kosten und kein Geld mehr, aber da mein 2jähriger Sohn bei mir mitversichert ist und ich sehr krank habe ich ständig Angst um unsere KV und es war mir sehr wichtig, dass das alles geregelt ist und ich nicht nach Ablauf des Alg aus der KV fliege.

Nachdem ich Antrag auf freiwillige Vers. schon abgeschickt hatte, bekam ich per Tel. von der KKH mitgeteilt, dass ich nun doch keine Beiträge zahlen müsste, da ich als Rentenantragsstellerin gelte und es eine Gesetzesänderung gegeben hätte. Ich war heilfroh und habe seitdem nichts von der Kasse gehört.

Im Dezember 09 haben mein Mann (Kindsvater, selbstständig, privatversichert) und ich geheiratet und ich habe dies der Kasse gemeldet und neue Karten für meinen Sohn und mich (Namensänderung) beantragt. Dabei teilte mir die KKH mit, dass nun geprüft werden müsse, ob mein Sohn noch weiter familienversichert sein könnte, das der Vater privatversichert ist. Ich habe die geforderten UNterlagen eingereicht und bis vor einer Woche nichts mehr gehört. Dann kam wie gesagt der Antrag auf freiwillige Versicherung und ich rief an und fragte nach, ob das was mit der Familienversicherungsüberprüfung zu tun hätte. Dann kam der große Schock! Nebenbei man dan noch raus, dass mein Sohn weiter bei mir versichert bleiben kann, da mein Mann ungterhalb einer Einkommensgrenze liegt.

Nun brauche ich dringend Rat:
soll/muss ich den Antrag stellen - ist das nach dem vielen hin und her denn nun überhaupt richtig, dass ich Beiträge zahlen muss?

Muss ich wirklich von 11/09 an Nachzahlen, obwohl es eine Falschauskunft mit anschließendem enstrechendem Verhalten der KKH war und ich stets über alles informiert habe?

Muss ich nun auch noch den Zusatzbeitrag zahlen (seitdem habe ich schon wieder zwei Briefe bekommen, einen mit der Aufforderung zu zahlen, einen mit der Info, dass ich freigestellt sei).

Ich möchte noch hinzu fügen, dass ich seit 38 Jahren in der KKH bin und bisher stets sehr zufrieden. Aber nun geht alles schief, und ich true der Allianz keinen Millimeter! Kann es sein, dass seit der Fusion alles drunter und drüber geht in der KKH?

Sollte ich das Sonderkündigungsrecht nutzen und lieber Wechseln oder ist es in meiner Situation (chronisch krank) besser, dort zu bleiben?

Sorry für den langen Text, aber ih habe hier ein wenig rumgelesen und hatte das Gefühl, dass man hier bei entsprechenden gründlichen Infos wirklich gute Auskünfte bekommt! Danke für jeden Beitrag im Vorraus!

Verfasst: 16.03.2010, 16:01
von Dr. eisenbarth
Als Rentenantragsteller ist man nur beitragsfrei versichert, wenn grds. Anspruch auf Familienversicherung besteht. Da Du nicht verheiratet warst, kann hier auch kein Anspruch auf FV bestehen. Nach der Heirat ebenfalls nicht, da Dein Ehemann PKV versichert ist. Von daher ist die Beitragszahlung richtig. Eine Gesetzesänderung diesen Sachverhalt betreffend ist mir in letzter Zeit nicht bekannt.

Ob eine Falschauskunft der KKH-Allianz vorliegt kann ich nicht beurteilen. Wenn Zeugen für das Telefonat vorhanden sind, hast Du evtl. eine minimale Chance. Die Beweislast liegt bei Dir. Also mein Tipp, mit der KKH-Allianz sprechen und hören, ob Ratenzahlung vereinbart werden kann.

Die Familienversicherung für Deinen Sohn kannst Du beruhigt beantragen, aber vor dem Hintergrund des ganzen Hickhacks würde ich mir den Ausgang der Überprüfung schriftlich geben lassen.

Ob und inwieweit Du der KKH-Allianz noch vertraust?? Deine Entscheidung, aber wenn Du bis jetzt zufrieden warst...

Verfasst: 16.03.2010, 16:10
von an.ja
Danke für die Antwort! Ich habe eine schriftliche Bestätigung der KKH gefordert und erhalten, aus der hervorgeht, dass die KV mich fälschlicherweise beitragsfrei gestellt hat. Wenn das richtig ist mit den nun zu zahlenden Beiträgen kann es doch aber nicht sein, dass ich rückirkend zahlen muss, oder?

Verfasst: 16.03.2010, 16:37
von Gast
ich möchte noch etwas anderes hinterfragen. hast du über das Ende der Rentenzahlung und Einreichen der Klage nur telefonisch mündlich informiert, oder hast du auch schriftlich Unterlagen eingereicht? letztendlich kann die Krankenkasse nur reagieren, wenn entweder das maschinelle Meldeverfahren vom Rententräger vorliegt, oder eben entsprechende Unterlagen. mal abgesehen von der Falschauskunft, ist die Frage, wann der KKHAllianz entsprechende Daten (schriftlich oder per Datenübertragung) vorlagen. oftmals wird das maschinelle Meldeverfahren zur KVdR nicht zeitnah durchgeführt, sodass es rückwirkend Auswirkungen für den Versicherten gibt.

ansonsten kann ich mich den Aussagen von Dr. eisenbarth nur anschließen

Verfasst: 16.03.2010, 16:54
von an.ja
Danke für die Antwort. Ich habe sowohl eine Kopie des abschlägigen Widerspruchs als auch die Eingangsbestätigung des Sozialgerichts zum KLageverfahren auf Wunsch der Kasse hingeschickt. Ich gehe also davon aus, dass alles komplett vorlag.