§ 116 SGB VI Übergangsgeld oder Krankengeld ?
Verfasst: 14.03.2010, 16:25
Ich beziehe seit dem 1.8.2009 Krankengeld und nach Aufforderung durch meine Kasse
habe ich am 18.12.2009 einen Reha- Eilantrag bei der DRV-Bund gestellt und gehe am
17.3.10 für 4 Wochen in eine Reha Einrichtung.
Während der Reha Massnahme bekomme ich von DRV-Bund Übergangsgeld, das wohl
niedriger als das Krankengeld ist. Dafür entfällt die Zuzahlung von 10 €/Tag.
Meine Kasse hatte mir in 2009 geschrieben:
"Der Rentenversicherungsträger kann lhren Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation, gegebenenfalls auch
nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme, in einen Antrag auf Rente umdeuten. In diesem Falle wird er
Sie entsprechend unterrichten und zur Antragstellung auffordern. Sie können dann nicht mehr uneingeschrän
über Art und Beginn der zu bewilligenden Rente oder über die Rücknahme des Antrages bestimmen. Wenn S
das dennoch beabsichtigen, holen Sie bitte vorher, unter Angabe der Gründe, die Zustimmung lhrer
Hamburg Münchener ein. Sollten Sie ohne Zustimmung den Antrag zurückziehen, müssen wir die Zahlung des
Krankengeldes einstellen."
Was passiert, wenn ich nach der Reha weiterhin "au" bin ? Bekomme ich dann Krankengeld oder weiterhin
Übergangsgeld ? Ist es möglich, "au" aus der Reha zu kommen, aber keinen Rentenantrag zu stellen ?
Wenn DRV-Bund mich zur Antragstellung auffordert, bekomme ich dann Krankengeld oder Übergangsgeld ?
Gibt es dann irgendeine Frist, in der ich den Antrag stellen muss ?
Die Erwerbsminderungsrente Rente würde sicher irgendwie rückwirkend gezahlt. Lt. Rentenauskunft erfülle ich die Anforderungen für
diese Rentenart erfüllen. Was bedeutet dieses Satz in der Praxis: "Sie wird frühestens mit beginn des 7. Kalendermonats nach
Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt". Wann ist der Eintritt der Erwerbsminderung ? Rückwirkend mit der
Zahlung der Krankengeldes , nach Beendigung der Reha oder der Tag der Antragsstellung ?
Wenn ich nach der Reha zunächst "au" bin, mir meine ambulanten Ärzte dann z.B. nach 4 - 6 Wochen
wieder meine Arbeitsfähigkeit bescheinigen, ist der Rentenantrag dann hinfällig ?
Gruss Ede
habe ich am 18.12.2009 einen Reha- Eilantrag bei der DRV-Bund gestellt und gehe am
17.3.10 für 4 Wochen in eine Reha Einrichtung.
Während der Reha Massnahme bekomme ich von DRV-Bund Übergangsgeld, das wohl
niedriger als das Krankengeld ist. Dafür entfällt die Zuzahlung von 10 €/Tag.
Meine Kasse hatte mir in 2009 geschrieben:
"Der Rentenversicherungsträger kann lhren Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation, gegebenenfalls auch
nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme, in einen Antrag auf Rente umdeuten. In diesem Falle wird er
Sie entsprechend unterrichten und zur Antragstellung auffordern. Sie können dann nicht mehr uneingeschrän
über Art und Beginn der zu bewilligenden Rente oder über die Rücknahme des Antrages bestimmen. Wenn S
das dennoch beabsichtigen, holen Sie bitte vorher, unter Angabe der Gründe, die Zustimmung lhrer
Hamburg Münchener ein. Sollten Sie ohne Zustimmung den Antrag zurückziehen, müssen wir die Zahlung des
Krankengeldes einstellen."
Was passiert, wenn ich nach der Reha weiterhin "au" bin ? Bekomme ich dann Krankengeld oder weiterhin
Übergangsgeld ? Ist es möglich, "au" aus der Reha zu kommen, aber keinen Rentenantrag zu stellen ?
Wenn DRV-Bund mich zur Antragstellung auffordert, bekomme ich dann Krankengeld oder Übergangsgeld ?
Gibt es dann irgendeine Frist, in der ich den Antrag stellen muss ?
Die Erwerbsminderungsrente Rente würde sicher irgendwie rückwirkend gezahlt. Lt. Rentenauskunft erfülle ich die Anforderungen für
diese Rentenart erfüllen. Was bedeutet dieses Satz in der Praxis: "Sie wird frühestens mit beginn des 7. Kalendermonats nach
Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt". Wann ist der Eintritt der Erwerbsminderung ? Rückwirkend mit der
Zahlung der Krankengeldes , nach Beendigung der Reha oder der Tag der Antragsstellung ?
Wenn ich nach der Reha zunächst "au" bin, mir meine ambulanten Ärzte dann z.B. nach 4 - 6 Wochen
wieder meine Arbeitsfähigkeit bescheinigen, ist der Rentenantrag dann hinfällig ?
Gruss Ede