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Krankenkasse Nachzahlen?

Verfasst: 11.03.2010, 20:09
von Beach6
Hallo Zusammen,

Ich habe folgendes Problem, ich habe am 19.02.2010 einen brief von der AOK bekommen wo drinnen steht das ich noch 694,93€ nachzahlen soll für den Zeitraum 01.09.2009 bis 31.01.2010 für die Krankenversicherungspflicht und pflegeversicherungspflicht.

Ich war von 01.08.2009 bis 14.08.2009 in der schule (fachoberschule für Techik) habe diese abgebrochen weil es zu schwer war.

Habe dann seit 01.09.2009 bis 30.11.2009 in einem Kiosk für 400€ basis gearbeitet und von 18.01.2010 bis 24.02.2010 IN einen Bildungsgesselschaft damit ich nicht mehr als arbeitslos gelte.

Ich bin seit April diesen jahren 23 jahre alt also 1986 Geboren, und somit laut Sachbearbeiterin der AOK nicht mehr Familienversicherungspflichtig, also nicht mehr über mein Vater versichert.

"Der Bemessung der beiträge liegt ein Monatliches Einkommen in Höhe von 840,00€ und ab 01.01.2010 851,67 € zugrunde (gesetzlicher Mindestwert) Sollte sich das der Beitragsbemessung zugrunde gelegte einkommen ändern, bitte wir um Information"

Ich glaube ich hatte bei einem schreiben was sie mir geschickt haben ausversehen Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn,Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) 800€ angegeben, was natürlich ein ausversehen war, kann es damit zusammen hängen?

muß ich auch für den zeitraum von 04.2010 bis 09.2010 zahlen?

Ich kenne mich leider nicht damit aus und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt, da ich zurzeit arbeitslos bin und kein einkommen habe und nicht weiss wie ich das bezahlen soll.

Ich habe 1Monat zeit Mündlich oder Schriftlich Wiederspruch einzulegen, weiss einer was ich schreiben soll oder machen soll damit ich den Betrag nicht bezahlen muß.

Ich bin für jede hilfe sehr dankbar und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.

Mit besten Dank im voraus
beach6

Verfasst: 11.03.2010, 20:40
von Hucky
Hallo Beach6,

wenn du Jahrgang 1986 bist, dann bist du letztes Jahr (April 2009) 23 Jahre alt geworden. Damit endet grunsätzlich die Familienversicherung (FAMI). Sofern man sich Berufs- oder Schulausbildung befindet ist die FAMI bis zur Vollendung des 25. LJ möglich.

Ist die FAMI nicht mehr möglich, dann besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung. Dies ist bei Dir der Fall. Ich vermute, du hast die Ausbildung am 1.8.2008 begonnen und am 14.8.2009 abgebrochen. Dann würde alles, entgegen Deiner Angaben, einen Sinn ergeben. Ich gehe davon aus, dass dies der AOK jetzt erst bekannt geworden ist. Daher auch erst jetzt das Schreiben der AOK. Die FAMI endet mit Ende Deiner Ausbildung. Somit erfolgt seitens der AOK rückwirkend eine Beitragseinstufung auf Grundlage der Angaben auf dem Antrag. Die 694,93 EUR sind der Gesamtbeitrag bis Januar 2010. Diese Höhe ist nach meiner Auffassung auf Grund Deiner hier gemachten Angaben korrekt, weil die Mindestbemessungsgrunddlage auch ohne Deiner event. fehlerhaften Angabe im Antrag angsetzt werden muss.

Insofern ist ein Widerspruch nicht sehr sinnvoll, weil für mich keine Fehler zu erkennen sind.

VG
Hucky

Verfasst: 11.03.2010, 20:43
von Hucky
Nachtrag:

Formloser Ratenzahlungsantrag um einem Leistungsruhen zu entgehen. Laufender Beitrag (140,53 EUR) zzgl. Rate X.

Verfasst: 12.03.2010, 15:41
von Beach6
Danke für die schnellen Antworten,
wie ist das wenn ich die versicherung wechsel?

Gerne auch PN.

Vielen Dank im voraus
Beach6

Verfasst: 12.03.2010, 17:52
von Hucky
Hilft Dir nicht wirklich, weil jede andere KK es auch so umsetzen müsste.

Zudem hast Du Dein Wahlrecht jetzt ausgeübt. Damit bist du eine Bindefrist von 18 Monaten eingegangen. Du musst also bei Deiner AOK bleiben.

VG
Hucky

Verfasst: 12.03.2010, 17:56
von Beach6
wie meinst du mit ich bin eine bindefrist eingegangen?
ich arbeite seit 24.02.2010 wieder

Verfasst: 12.03.2010, 17:58
von windkom
Haben Sie einen Zwangsdienst absolviert? (z.B. bei der deutschen Armee oder im Altersheim)

Falls ja, dann verlängert sich der Anspruch auf die Familienversicherung um die Dauer des Zwangsdiensts.

Verfasst: 12.03.2010, 18:05
von Beach6
Hallo @windkom,
Ich wurde leider ausgemustert weil ich cronische schmerzen beim sport habe. also habe leider kein Zwangsdienst absolviert,

Verfasst: 12.03.2010, 18:13
von Dr. eisenbarth
windkom hat geschrieben:Haben Sie einen Zwangsdienst absolviert? (z.B. bei der deutschen Armee oder im Altersheim)

Falls ja, dann verlängert sich der Anspruch auf die Familienversicherung um die Dauer des Zwangsdiensts.
Gilt leider nur bei der Grenze für 25-Jährige (also bei Schulausbildung oder Studium). Bei der Grenze für 23-Jährige gibt es keine Verlängerung. Von daher wäre es egal, ob Bundeswehr oder Zivildienst geleistet wurde.

Verfasst: 12.03.2010, 18:38
von Hucky
Bindefrist:

Mit dem Abschluss einer freiwilligen Mitgliedschaft bist dueine Bindefrist eingegangen. Dass heißt, du bist verpflichtet bei der AOK als Mitglied 18 Monate zu verbleiben. Erst nach Ablauf dieser Frist, sofern die Mitgliedschaft ununterbrochen besteht, kannst du Dein Wahlrecht wieder ausüben. Ausnahme ist der Wechsel innerhalb des AOK-Systems oder bei Ausübung eines Sonderkündigungsrechts.

@windkom:

Dr. eisenbarth hat es ja schon geschrieben. Wie soll man eine FAMI über das 25. Lebensjahr verlängern, wenn die Ausbildung angebrochen wird. Total unlogisch. Hier wurde das 25 LJ. noch nicht mal ausgeschöpft. Zum "Zwangsdienst" erspare ich mir jeden Kommentar.

VG
Hucky

Verfasst: 12.03.2010, 18:55
von Hucky
Sorry, ich laube Irrtum vom Amt:

Ich denke, der AOK wurde der Beginn Deiner Beschäftigung zu 24.02.2010 gemeldet. Zwischen dem Ende der Ausbildung und dem Beginn der Beschäftigung besteht eine Versicherungslücke, die seit dem 1.4.2007 nicht mehr sein darf. Diese soll nun geschlossen werden.

Du hast mit Sicherheit dem AG gesagt, dass er Dich zur AOK anmelden soll. Also durch die erfolgte Anmeldung hast indirekt Dein Wahlrecht ausgeübt. Die gilt nun auch rückwirkend bis Sept. 09.

Ich glaube jetzt eergibt alles eines Sinn oder? :oops:

Verfasst: 12.03.2010, 19:17
von Beach6
@ Hucky
ja, bei der Anmeldung beim Arbeitgeber habe ich ein fragebogen ausgvefüllt wo ich auch angeben mußte bei welcher Krankenversicherung ich bin.

Verfasst: 12.03.2010, 19:50
von Hucky
OK, dann ist es so wie ich geschrieben habe.

Nun, du warst offenkundig nicht versichert. Ob du Lstg. über die Karte der AOK in Anpsruch genommen hast, weiß ich nicht. Grundsätzlich besteht für in der Lücke Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, unabhängig ob du Lstg. in Anspruch genommen hast oder nicht. Sie wird wie die freiwillige Versicherung verbeitragt. Grundsätzlich darf die AOK nicht so einfach die Anmeldung für diese Vers. durchführen. Bitte sprich mit der AOK warum sie dies einfach getan haben. Wenn Lstg. in Anspruch genommen wurden, dann ist die Anmeldung von Amts wegen i.O..

VG
Hucky

Verfasst: 12.03.2010, 20:19
von Beach6
@ Hucky
Danke für deine ausführliche Antwort, das heißt ich muß den beitrag bezahlen oder verstehe ich das falsch?

Danke nochmal
Gruß
Beach6

Verfasst: 12.03.2010, 20:38
von Hucky
Da es sich um eine Versicherungspflicht handelt, ja.

Bitte auf jeden Fall eine Ratenzahlung beantragen, weil im schlimmsten Fall Kontopfändung, Lohnpfändung drohen KANN. Das muss man sich nicht antun. Weil du ja keinen lfd. Beitrag hast, würde ich die Raten möglichst hoch ansetzen. Also auf zur AOK oder per Fax/E-Mail an den SB einen Vorschlag schicken.