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Verbotene Werbeanrufe
Verfasst: 11.03.2010, 14:08
von anfaenger
Hallo,
gilt es als verbotener Werbeanruf ,wenn nach einer Kündigung die Kasse anruft und nachfragt welche Kasse gewählt wurde.
Er sagt es geht darum, wenn der Kündiger zu einen späteren Zeitpunkt aus versehen noch seine alte Versicherten Karte benutzt, damit sie die Kosten erstattet bekommen.
Bei der Kündigung steht aber ausdrücklich drauf, "das hiermit die Erlaubnis entzogen wird, mich anzurufen."
Gruß
Verfasst: 11.03.2010, 17:01
von KKbine
Hallo!
Das ist im Moment auch bei uns ein sehr heikles Thema. Grundsätzlich darf nicht angerufen werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Mit der Aussage, dass man wegen der Krankenversicherungskarte anruft, hat die Kasse ja ein konkretes Anliegen. Dass heißt, sie übt eine Beratung im Hinblick auf die noch bestehende Mitgliedschaft aus. Und das ist nicht verboten.
Natürlich kommt dann eben noch der Schwenk auf die gewählte Krankenkasse.
Gruß, die Bine
Verfasst: 11.03.2010, 19:00
von Czauderna
Hallo,
ich kann die Ausführungen von KKbine voll bestätigen - ein heikles Thema.
Klar, es kann ein Grund gefunden werden anzurufen ohne das dieser Anruf gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstösst und der von KKbine genannte z.B. ist einer. Die Frage ist nur ob solche konstruierten Gründe auch im Ernstfall vor Gericht bestand haben.
Gerne wird immer die Krankenversichertenkarte als Grund genommen um den Versicherten darauf hinzuweisen dass diese nach dem Ende der Mitgliedschaft nicht mehr benutzt werden darf, also ich weiss nicht ob das so wirklich passt.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 11.03.2010, 19:10
von KKbine
Hallo!
Ob das passt, ja nun, weiß ich auch nicht.
Wir sind schon gehalten, sehr sensibel damit umzugehen. Aber wie will ein Gericht nachweisen, dass ich bei einer Klärung zur Mitgliedschaft gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen habe? Will nicht heißen, dass ich das gut finde, aber man versucht eben, genau diese Bestimmungen in irgendeiner Form "aufzuweichen". Mich stört es auch!
Gruß, die Bine
Verfasst: 11.03.2010, 21:14
von dresdner
es besteht doch eine geschftsbeziehung, auch nach kündigung und wenigstens bis ende der mitgliedschaft.
ist es denn ein werbeanruf? ich denke, das sind zwei verschiedene sachverhalte.
Verfasst: 11.03.2010, 21:31
von Czauderna
Hallo,
bis zum September letzten Jahres war das auch so, aber nach dem neuen Telefon-Gesetz zum Schutz der Verbraucher gegen nicht gewollte Anrufe
wurde das auch auf Bestandskunden erweitert, d.h. im Falle der Krankenkasse, wir dürfen unsere Kunden nur dann anrufen wenn es einen konkreten Anlass gibt, also etwas direkt mit einer Leistung oder mit der Klärung des Versicherungsverhältnisses zu tun hat. Anrufe die dazu diesen beispielsweise Wahltarife oder Zusatzversicherungen anzubieten oder auch diese Rückwerbeanrufe sind nach diesen neuen Bestimmungen nur dann zulässig wenn der Angerufene eine Einverständniserklärung für solche Anrufe erteilt hat. Wer dagegen verstösst kann im Ernstfall zu einem Bussgeld verurteilt werden, was aber der Hammer an der Sache ist, nicht nur der Arbeitgeber des Anrufenden sondern dieser selbst auch kann dann zur Kasse gebeten werden. Meiner Auffassung nach schützt auch nicht die Begründung "Ich habe auf Anweisung gehandelt".
Klar, mit dieser neuen Bestimmung sind nun nicht explizit die Krankenkassen gemeint sondern mehr die dubiosen Telefeonwerbefirmen, aber es trifft eben die Krankenkassen auch.
Klar ist auch, solange das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, solange wird die bisherige "Praxis" wohl noch ausgeübt werden.
Ich habe allerdings schon vorgeschriebene Kündigungsschreiben gesehen, die von einer Krankenkasse gefaxt wurden, die folgenden Text
enthielt - " Hiermit entziehe ich Ihnen jegliche Erlaubnis mit mir künftig einen telefonischen Kontakt aufzunehmen, auch nicht zu Rückwerbezwecken".
Da ist doch wohl schon klar wer dann vor den Kadi ziehen wird wenn sich daran nicht gehalten wird.
Gruß
Czauderna