vorzeitige Mutter-Kind Kur, ärztl. Dringlichkeitsattest

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Alice_111
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vorzeitige Mutter-Kind Kur, ärztl. Dringlichkeitsattest

Beitrag von Alice_111 » 09.03.2010, 11:18

Hallo
Wieviel zählt das ärztliche Dringlichkeitsattest bei einem Antrag auf vorzeitige Wiederholung einer Mutter Kind Kur?
Bei der Absage der Krankenkasse wurde in keinster Weise vom MD auf das ärztliche Dringlichkeitsattest Bezug genommen.
Darf das sein?
Wir hoch sind die Chancen beim Widerspruch?

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 09.03.2010, 12:26

... zu den Chancen des Widerspruchs kann mann hier wenig sagen. Das hängt hier wirklich vom EInzelfall ab. D.h. man müsste hier sämtliche Atteste, Entlassungsbericht der letzten Maßnahme, Leistungsdaten ect. für eine Beurteilung heranziehen.

Es lässt sich lediglich so viel ssagen:

Wenn Sie die Ablehnung nicht nachvollziehen können, sollten Sie in jedem Fall Widerspruch hiergegen einlegen oder ein klärendes Gespräch mit ihrem Kundenberater bei der KK suchen....

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