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Kündigung trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses
Verfasst: 07.03.2010, 12:43
von Mr.Kennedy
Hallo,
ich habe am Freitag einen Brief erhalten, der mich doch schwer geschockt hat. Die IKK hat mir folgendes Geschrieben:
Sie sind zurzeit bei unserer IKK versichert. Für Ihr vertrauen danken wir Ihnen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ihr Versicherungsschutz aufgrund uns vorliegenden Informationen (z.B. Abmeldung des Arbeitgebers bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder Ende des Leistungsbezuges von der Agentur für Arbeit) ggf. Rückwirkend zum 28.02.2010 endet....
Ich weiß aber nicht, was ich jetzt machen soll. Befinde mich in der Ausbildung im 2.Lehrjahr und habe weder eine Info, noch eine Kündigung meines Betriebes erhalten.
Die einzige Info die mir vorliegt, ist das die Firma bei der ich arbeite (Apollinaris) vollständig von Coca Cola ab dem 01.03.2010 integriert wurde. Aber hätte ich da nicht von einer Krankenkasse eine neue Karte oder einen Brief erhalten müssen?
Kann mir einer helfen was da vor sich geht, da ich niemanden erreicht habe bisher.
Danke!
Verfasst: 07.03.2010, 13:41
von Sunnyboy
Hi,
ich würde mal vom Gefühl her sagen, dass du dir nicht allzuviele Gedanken machen solltest.
Ich gehe mal davon aus, dass Apollinaris dich unter ihrer Betriesnummer zum 28.02.2010 abgemeldet hat und du ab dem 01.03.2010 von Coca Cola unter einer anderen Betriebsnummer angemeldet wirst. Solche Sachen kommen bei uns ganz oft vor, weil Ab- und Anmeldungen oft zeitversetzt erfolgen.
Ruf einfach mal die IKK an und erklär ihnen das ganze kurz so wie du es hier beschrieben hast, die werden dir dann sicherlich weiterhelfen können.
Gruß
Verfasst: 07.03.2010, 13:48
von Rentner
Sunnyboy hat geschrieben:
Ich gehe mal davon aus, dass Apollinaris dich unter ihrer Betriesnummer zum 28.02.2010 abgemeldet hat und du ab dem 01.03.2010 von Coca Cola unter einer anderen Betriebsnummer angemeldet wirst. Solche Sachen kommen bei uns ganz oft vor, weil Ab- und Anmeldungen oft zeitversetzt erfolgen.
genau so ist es, nur hätte die IKK diese Briefe erst gar nicht versenden sollen, sofern die Sachbearbeiter durchdachter gearbeitet hätten.
Verfasst: 07.03.2010, 13:58
von Mr.Kennedy
Okay vielen Dank... ich rufe da morgen mal an und frage nach.
Damit wäre der erste Schock schoneinmal überwunden.
Verfasst: 07.03.2010, 22:18
von dresdner
solche briefe werden bei einigen kassen automatisch dann verschickt, wenn durch die abmeldung des alten arbeitgebers ein ungeklärtes versicherungsverhältnis besteht. in deinem fall bist du abgemeldet wurden,jedoch liegt der kasse entweder die neue anmeldung noch nicht vor oder sie konnte dort noch nicht verarbeitet werden. meld dich einfach und alles ist wieder gut.
Verfasst: 07.03.2010, 23:41
von windkom
Da hilft nur eins: Kündigen!!!
Auf Kassen, die Versicherten "vollautomatisch" rausschmeissen, sollte man pfeiffen.
Außerdem existiert seit 2007 eine allg. Versicherungspflicht, so dass man bei einer Abmeldung vom Arbeitgeber gar nicht rausfallen darf.
Verfasst: 08.03.2010, 09:19
von ippuj
Da kann ich mich nicht beherrschen:
Wieder einmal ein Beweis für eine fürchterliche Ahnungslosigkeit...
Ups, ich wollte ja den Troll nicht füttern...
Verfasst: 08.03.2010, 11:16
von windkom
Erklären Sie es mir Ippuj:
Wie kann ein Versicherungsschutz rückwirkend zum 28.02.2010 enden, wenn doch eine allgemeine Versicherungspflicht gilt, wenn man in Deutschland lebt?
Verfasst: 08.03.2010, 11:44
von CiceroOWL
Ein Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 trit denn in Gänze auf wenn keine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr 1 - 12 oder § 9 vorliegt, im Zweifellsfall käme denn noch § 19 SGB V zum tragen.
Die Versicherungspflicht kann erst dann festgestellt werden wenn alle anderen Punkte abgehakt wurden.Es gilt erst lesen, denn denken, denn handeln, den den Versicherten anschreiben und sagen: Hallo du bist nicht versichert.
Aber wir leben im automatisierten Zeiten.
Verfasst: 08.03.2010, 12:52
von windkom
Es ist jedenfalls keine Ausnahme in Deutschland, dass es Betriebsübergänge gibt bzw. der Lohnbuchhaltungsdienstleistler gewechselt wird.
Die beiden Dinge führen nämlich oftmals zu Abmeldungen, obwohl das Arbeitsverhältnis noch weiter besteht.
Krankenkassen sollten sich eben nicht auf die automatisierten Geschäftsprozesse verlassen, weil eben von den Prozess-Spezialisten nicht alle Eventualitäten erfasst werden können.
Verfasst: 08.03.2010, 14:10
von Czauderna
Hallo,
ach Windkom !!!! - Das, was hier geschehen ist, das passiert nahezu immer
bei einer Betriebsübernahme und meist erfahren das die betroffenen Kassen auch erst hinterher. Es ist die Ausnahme dass die Abmeldung der einen Firma und die Anmeldung der anderen Firma am gleichen Tag eingeht, da die Meldungen maschinell übermittel werden gibt es anhand des Meldegrundes eben keinen Hinweis auf eine Betriebsübernahme. Abmeldung bleibt Abmeldung und Anmmeldung bleibt Anmeldung.
In der Praxis läuft es eben so ab, dass sich die Versicherten aufgrund des Anschreibens bei der Kasse melden und eben sagen dass es sich um eine Übernahme handelt - dann ist die Sache auch geklärt und in Ordnung - der Versicherungsschutz ist keinesfalls gefährdet.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 08.03.2010, 15:40
von windkom
Ich würde mich gar nicht bei der Kasse melden.
Ich würde eben erst nach einem Verwaltungsakt einstweiligen Rechtsschutz beim SG beantragen.
Verfasst: 08.03.2010, 15:48
von Platon67
...entrschuldigung- aber das grenzt schon an unqualifiziertem Geschwätz..!!
Und wenn Sie in den Tagen nach der Abmeldung ins Krankenhaus kommen, wundern Sie sich, das die Kasse die Kostenübernahme ablehnt, weil die Mitgliedschaft ungeklärt ist!! Viel Spaß bei der Klärung!
Wenn hier bestimmte Leute offensichtlich so schlau sind und wissen, wie es bei einer KK läuft ohne jemals dort gearbeitet zu haben - bitte schön: Jeder kann sich bewerben ...!!
Verfasst: 08.03.2010, 16:16
von KKbine
Ich habe da einen ganz anderen Vorschlag: Wir stellen bei jeder Kasse zig Mitarbeiter ein, damit diese bei jeder Abmeldung den Arbeitgeber, den Versicherten etc. kontaktieren, alles manuell nachbearbeiten und damit lustig die Verwaltungskosten in die Höhe getrieben werden. Dürfte auch Windkom freuen, wenn wir dann 20 % Krankenkasse zahlen.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich zu gewissen Themen einfach nicht äußern. Oder halt einfach immer lustig das SG einschalten. Dass machst du solange, bis ein Richter dich mal fragt, ob du nichts besseres zu tun hast, und glaube mir: Da reißt auch so einigen Richtern gerne mal der Geduldsfaden, wenn Klage eingereicht wird ( da ja auch lustig kostenfrei!), nur weil der Versicherte sagen wollte, wie ungerecht er alles findet!
In diesem Sinne: Mach weiter so !
Gruß die Bine
Verfasst: 08.03.2010, 17:17
von Paule
windkom hat geschrieben:Da hilft nur eins: Kündigen!!!
Gehen Sie nicht immer von sich aus. Ich hoffe, Mr. Kennedy hat ein anderes Hobby als "Kassenmitarbeiter nerven".