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Widerspruchsverfahren

Verfasst: 06.03.2010, 14:12
von edeh
Hallo,

ich habe bei DAK Widersprüche eingelegt. Wie läuft so ein Widerspruchsverfahren ab ? Geht das alles nur nach Aktenlage
oder kann man sicher auch selber in einer Verhandlung vertreten ?

Wie lange dauert idR so ein Widerspruchsverfahren ?

Gruss Ede

Verfasst: 06.03.2010, 15:39
von Czauderna
Hallo,
je nach Fall-Konstellation kann die Bearbeitungsdauer natürlich unterschiedlich sein - in der Regel läuft das so ab, dass ein Widerspruch auf einen mit einer Rechtsbeheöfsbehrung versehenen Bescheid nochmals fachlich überprüft wird und dann dem Widerspruchsausschuß der jeweiligen Krankenkasse vorgelegt wird - dieser tagt in regelmäßigen Abständen
(Quartalsweise oder monatlich) und besteht, zumindest bei den Ersatzkassen nur aus Mitgliedern der Kasse, also keinen Angestellten der Kasse. Dort wird dann entschieden ob dem Widerspruch abgeholfen weerden kann oder ob eine klagefähiger Bescheid erteilt wird.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 07.03.2010, 23:44
von windkom
Wenn mehr als 3 Monate vergehen, bis der Widerspruchsbescheid, dann ist es dem Versicherten möglich, eine Untätigkeitsklage zu erheben.

Verfasst: 08.03.2010, 10:27
von edeh
Hallo Kollegen,

danke für die Infos, ich habe 2 weitere Fragen:

1. Wird der Betroffene zu einer Anhörung eingeladen oder geht das nur nach Aktenlage ?

2. Werden bei der DAK alle Widersprüche zentral verhandelt oder gibt es regionale Gremien ? Wenn das nur zentral erfolgen würde, wäre das sicher schon eine Ganztagesjob für ide Mitglieder.

Gruss Ede

Verfasst: 08.03.2010, 11:15
von Czauderna
Hallo,
nein, meines Wissens nach gibt es keine persönliche Anhörung vor dem Widerspruchsausschuss und ja, ers gibt regiaonale Ausschuesse.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 08.03.2010, 11:15
von Czauderna
Hallo,
nein, meines Wissens nach gibt es keine persönliche Anhörung vor dem Widerspruchsausschuss und ja, es gibt regionale Ausschuesse.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 08.03.2010, 14:05
von RHW
Von persönlichen Anhörungen habe ich auch noch nie etwas gehört. Wenn noch Unklarheiten bestehen, werden diese im Vorfeld (schriftlich, telefonisch oder in besonderen Fällen persönlich in der Geschäftsstelle) geklärt. Ob es regionale Widerspruchsausschüsse gibt, scheint von Kasse zu Kasse unterschiedlich zu sein. Der Widerspruchsausschuss tagt nicht öffentlich und besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates: gewählte Vertreter der Arbeitgeber und Mitglieder (Ersatzkassen: nur Mitgliedervertreter).
Einzelheiten sind teilweise in der Satzung und/oder auf der Internetseite der KK beschrieben.

Verfasst: 08.03.2010, 17:27
von edeh
Hallo Kollegen,

danke für die Infos. Ich habe nach 35 Jahren Ha-Mü ohne Widersprüche jetzt 2 Widersprüche bei DAK eingereicht. Neben den sachlichen Themen geht es mir auch um die Art und Weise, wie DAK die Übernahme der Ha-Mü gestaltet. Unabhängig davon, ob DAK im Recht ist, hätte man mich (und wahrscheinlich auch andere Ha-Mü Mitglieder ?) über eine völlig andere Berechnung im Kostenerstttungsverfahren informieren müssen.

Die von mir erhoffte pers. Anhörung wird es dann leider nicht geben.
So ein Widerspruchsverfahren ist wohl auch als Vorstufe vor einer Klage beim Sozialgericht erforderlich.

Gruss Ede

Verfasst: 08.03.2010, 19:42
von devil767
Das ist korrekt. Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden (auf deutsch: Zu Gunsten des Versicherten), so kann Klage beim Sozialgericht werden.

Verfasst: 08.03.2010, 23:22
von dresdner
windkom hat geschrieben:Wenn mehr als 3 Monate vergehen, bis der Widerspruchsbescheid, dann ist es dem Versicherten möglich, eine Untätigkeitsklage zu erheben.
na klar windkom

wenn mehr als 3 monate vergehen, bis der widerspruchsbescheid...

kann man jemanden eigentlich auch auf blödheit verklagen?