Kündigungsfrist für Ha-Mü Mitglied bei DAK
Verfasst: 06.03.2010, 14:08
Ich habe mit der DAK viel Zoff und habe 2 X Widerspruch gegen Ablehnungen eingelegt. Das wird sicher einige Zeit dauern, bis
der Widerspruch bearbeitet ist.
Ich bin 35 Jahre Mitglied der Ha-Mü und bin jetzt in der DAK.
Ha-Mü war auch kein Billigversicherer, trotzdem habe ich nie wegen der Beiträge gekündigt.
Ich habe die Kündigungsmöglichkeiten so verstanden:
Wegen der DAK Zusatzbeitrags spätestens am 15.3. zum 31.5.
Der 15.3. ist ein Montag. Reicht es, wenn ich die Kündigung am 15.3. über DAKexclusiv über die Homepage absetze oder muss ich bereits am
Freitag 12.3. kündigen ?
Wenn ich diesen Termin verstreichen lasse, wann kann ich dann mit welchen Fristen wieder kündigen ? Ich gehe davon aus, das Ha-Mü und DAK als eine einheitliche Versicherungszeit zählen.
Gruss Ede
der Widerspruch bearbeitet ist.
Ich bin 35 Jahre Mitglied der Ha-Mü und bin jetzt in der DAK.
Ha-Mü war auch kein Billigversicherer, trotzdem habe ich nie wegen der Beiträge gekündigt.
Ich habe die Kündigungsmöglichkeiten so verstanden:
Wegen der DAK Zusatzbeitrags spätestens am 15.3. zum 31.5.
Der 15.3. ist ein Montag. Reicht es, wenn ich die Kündigung am 15.3. über DAKexclusiv über die Homepage absetze oder muss ich bereits am
Freitag 12.3. kündigen ?
Wenn ich diesen Termin verstreichen lasse, wann kann ich dann mit welchen Fristen wieder kündigen ? Ich gehe davon aus, das Ha-Mü und DAK als eine einheitliche Versicherungszeit zählen.
Gruss Ede