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Kündigungsfrist für Ha-Mü Mitglied bei DAK

Verfasst: 06.03.2010, 14:08
von edeh
Ich habe mit der DAK viel Zoff und habe 2 X Widerspruch gegen Ablehnungen eingelegt. Das wird sicher einige Zeit dauern, bis
der Widerspruch bearbeitet ist.

Ich bin 35 Jahre Mitglied der Ha-Mü und bin jetzt in der DAK.
Ha-Mü war auch kein Billigversicherer, trotzdem habe ich nie wegen der Beiträge gekündigt.

Ich habe die Kündigungsmöglichkeiten so verstanden:

Wegen der DAK Zusatzbeitrags spätestens am 15.3. zum 31.5.
Der 15.3. ist ein Montag. Reicht es, wenn ich die Kündigung am 15.3. über DAKexclusiv über die Homepage absetze oder muss ich bereits am
Freitag 12.3. kündigen ?


Wenn ich diesen Termin verstreichen lasse, wann kann ich dann mit welchen Fristen wieder kündigen ? Ich gehe davon aus, das Ha-Mü und DAK als eine einheitliche Versicherungszeit zählen.

Gruss Ede

Verfasst: 06.03.2010, 14:27
von Hucky
Hallo,

die Hompage kannst du nicht nutzen, weil du unterschreiben musst. Sofern die Möglicchkeit besteht, solltest du Deine Kündigung faxen. Die Kündigung ist bis zu ersten Fälligkeit im Rahmen des Sonderkdg.-recht möglich. Also wäre der 15.03.2010 zu spät. Fristende wäre der 14.03.. Jedoch ist der ein Sonntag. Damit sind wir dann wieder beim 15.03. Man muss es jedoch nicht so knapp machen, wenn man sich bei der Kdg. sicher ist.

Kündigung im März zum 31.05.2010.

VG
Hucky

Verfasst: 06.03.2010, 14:38
von edeh
Hallo Hucky,

bei DAK kann man über die Homepage im geschlossenen Bereich DAK exclusiv auch Dateien z.B. Briefe mit Unterschrift an DAK schicken.
Diese Vorgänge werden von DAK sehr schnell bearbeitet.

Kann ich z.B. auch Ende Mai zum 31.7. kündigen ?

Gruss Ede

Verfasst: 06.03.2010, 15:05
von KassenKenner
Du kannst auch Ende Mai zum 31.7. kündigen solange du bereits seit mehr als 18 Monaten Mitglied der Ha-Mü bzw. DAK bist - wovon ich nach deiner Beschreibung ausgehe.

Dann musst du allerdings bis einschließlich Juli den Zusatzbeitrag von 8 Euro monatlich zahlen.

Der Zusatzbeitrag entfällt nur bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts.