Privatrezepte über Kassenleistungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Privatrezepte über Kassenleistungen
Mein Vater (Kassenpatient) ist zum Ende des letzten Quartals im Pflegeheim an den Folgen einer Krebserkrankung gestorben. Nach einem Monat erhielt ich die Endabrechnung des Heimes. Mit der Abrechnung wurden mir auch diverse Privatrezepte der Ärztin meines Vaters in Rechnung gestellt. Meine Nachforschung ergab, dass die verordneten Medikamente - insbesondere Infusionen, da mein Vater in der Endphase keine Nahrung mehr angenommen hat - durchaus auf Kassenrezept hätten abgerechnet werden können. Die Ärztin hat jedoch alles - ohne Rücksprache - über Privatrezept ausgestellt. Obwohl die Ärztin dem Pflegeheim gegenüber zwischenzeitlich einen Fehler eingeräumt hat, sind weder die Ärztin noch die gesetzliche Krankenkasse meines Vaters bereit mir die entstandenen Kosten über ca. 200 € zu ersetzen. Was kann ich tun ?
Vielen Dank im voraus !
Vielen Dank im voraus !
Hallo,
da hier der Ärztin ein Fehler (oder mehrere) unterlaufen ist, würde ich mich bei der kassenärztlichen Vereinigung beschweren. Denn, da sie ja scheinbar zugelassene Kassenärztin ist, darf sie nicht einfach Privatrezepte für Medikamente ausstellen, die über die Kasse hätten abgerechnet werden können.
da hier der Ärztin ein Fehler (oder mehrere) unterlaufen ist, würde ich mich bei der kassenärztlichen Vereinigung beschweren. Denn, da sie ja scheinbar zugelassene Kassenärztin ist, darf sie nicht einfach Privatrezepte für Medikamente ausstellen, die über die Kasse hätten abgerechnet werden können.
...beschweren ist ja okay und die Kv sicher auch die richtige Stelle.
Aber : Das Problem bleibt ungelöst!
Das Verhalten der Kasse ist eher kleinkariert - da könnte man etwas mehr Unterstützung erwarten und m. E. etwas kundenfreundlicher lösen.....
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
Schriftlichen Antrag mit ausführlicher Schilderung des Sachverhaltes bei der Kasse einreichen und bei Ablehnung in den Widerspruch gehen -> bis zur Widerspruchstelle.
Aber : Das Problem bleibt ungelöst!
Das Verhalten der Kasse ist eher kleinkariert - da könnte man etwas mehr Unterstützung erwarten und m. E. etwas kundenfreundlicher lösen.....
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
Schriftlichen Antrag mit ausführlicher Schilderung des Sachverhaltes bei der Kasse einreichen und bei Ablehnung in den Widerspruch gehen -> bis zur Widerspruchstelle.
Ich habe große Zweifel, dass das funktioniertPlaton67 hat geschrieben:...beschweren ist ja okay und die Kv sicher auch die richtige Stelle.
Aber : Das Problem bleibt ungelöst!
Das Verhalten der Kasse ist eher kleinkariert - da könnte man etwas mehr Unterstützung erwarten und m. E. etwas kundenfreundlicher lösen.....
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
Schriftlichen Antrag mit ausführlicher Schilderung des Sachverhaltes bei der Kasse einreichen und bei Ablehnung in den Widerspruch gehen -> bis zur Widerspruchstelle.
Die KK darf Leistungen nur übernehmen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Die Entscheidung hierüber trifft der behandelnde Arzt. Dieser hat durch die Ausstellung von Privatrezepten klargestellt, dass er diese nicht für notwendig erachtet. Der richtige Ansatzpunkt ist also der Arzt.
Ein "kleinkariertes Verhalten der Kasse" kann ich bei Einhaltung von gesetzliche Bestimmungen nicht nachvollziehen.
MfG
ratte1
...prinzipiell richtig! Aber ich habe unterstellt, das hier dem Arzt, der die Verordnung ausgestellt hat, tatsächlich ein formaler Fehler unterlaufen ist und das nichts mit der medizinischen Notwendigkeit zu tun hatte.
Insoweit bin ich weiter der Auffassung, das man das als Kasse besser hätte lösen könnte ....
Insoweit bin ich weiter der Auffassung, das man das als Kasse besser hätte lösen könnte ....
Und ich gehe eher davon aus, dass der Arzt das übliche Verfahren gewählt hat, wenn er zwar von der Sinnhaftigkeit, nicht aber von der medizinischen Notwendigkeit der Arzneimittel überzeugt ist und auch eine Anrechnung auf sein "Budget" vermeiden will.Platon67 hat geschrieben:...prinzipiell richtig! Aber ich habe unterstellt, das hier dem Arzt, der die Verordnung ausgestellt hat, tatsächlich ein formaler Fehler unterlaufen ist und das nichts mit der medizinischen Notwendigkeit zu tun hatte.
Mfg
ratte1
Danke allerseits für die Hilfe !
Von einer Beschwerde bei der kassenärztlichen Vereinigung habe ich abgesehen, da ich mit der ärztlichen Leistung der Ärztin zufrieden bin und meine Mutter, die im selben Pflegeheim untergebracht ist, weiterhin von der betreffenden Ärztin behandelt wird.
Nach der ersten Ablehnung durch die zuständige KK-Filiale habe ich mich jetzt an die Hauptverwaltung der Kasse gewand und gebeten zu prüfen, ob zumindest ein Teil der Medikamentenkosten von der Kasse übernommen wird, da nach Aussage des Pflegepersonal des Heimes die medizinische Notwendigkeit eines Teils der verordneten Medikamente - insbesondere was die Kosten für die Infusionen in der finalen Sterbephase anbetrifft, da mein Vater nicht mehr in der Lage war ausreichend zu trinken - außer Frage steht.
Eine Stellungnahme der KK-Hauptverwaltung steht noch aus.
MfG
Immejupp
Von einer Beschwerde bei der kassenärztlichen Vereinigung habe ich abgesehen, da ich mit der ärztlichen Leistung der Ärztin zufrieden bin und meine Mutter, die im selben Pflegeheim untergebracht ist, weiterhin von der betreffenden Ärztin behandelt wird.
Nach der ersten Ablehnung durch die zuständige KK-Filiale habe ich mich jetzt an die Hauptverwaltung der Kasse gewand und gebeten zu prüfen, ob zumindest ein Teil der Medikamentenkosten von der Kasse übernommen wird, da nach Aussage des Pflegepersonal des Heimes die medizinische Notwendigkeit eines Teils der verordneten Medikamente - insbesondere was die Kosten für die Infusionen in der finalen Sterbephase anbetrifft, da mein Vater nicht mehr in der Lage war ausreichend zu trinken - außer Frage steht.
Eine Stellungnahme der KK-Hauptverwaltung steht noch aus.
MfG
Immejupp
Hallo,
ich denke, man muss wirklich unterscheiden zwischen einer einmaligen Sache, also dass dem Arzt wirklich ein Fehler unterlaufen ist und einer gezielten sprich gewollten Privatverordnung von an sich Kassenleistungen.
Wenn man mal sich schlau macht wie das läuft mit den Kassenleistungen über KVK und Kassenrezept dann wird man feststellen dass durch die Kopfpauschalen diese Leistungen bereits allesamt bezahlt sind und von daher werden auch die Budgets der Ärzte festgelegt. Alle anderen Leistungen werden hiervon nicht erfasst und ich kann mir vorstellen dass hier keine Kasse einen "Handlungsspielraum" hat. Nur beantragte Kostenerstattungsverfahren werden hier berücksichtigt. Sicher wäre es dem Betroffenen zu wünschen dass die Kasse hier eine "Ausnahme" macht aber man bedenke das solche Fälle wirklich keine Seltenheit sind wo Ärzte einfach ein Privatrezept ausstellen mit der lapidaren Begründung die Kasse zahlt nicht oder das Budget sei erschöpft.
Gruß
Czauderna
ich denke, man muss wirklich unterscheiden zwischen einer einmaligen Sache, also dass dem Arzt wirklich ein Fehler unterlaufen ist und einer gezielten sprich gewollten Privatverordnung von an sich Kassenleistungen.
Wenn man mal sich schlau macht wie das läuft mit den Kassenleistungen über KVK und Kassenrezept dann wird man feststellen dass durch die Kopfpauschalen diese Leistungen bereits allesamt bezahlt sind und von daher werden auch die Budgets der Ärzte festgelegt. Alle anderen Leistungen werden hiervon nicht erfasst und ich kann mir vorstellen dass hier keine Kasse einen "Handlungsspielraum" hat. Nur beantragte Kostenerstattungsverfahren werden hier berücksichtigt. Sicher wäre es dem Betroffenen zu wünschen dass die Kasse hier eine "Ausnahme" macht aber man bedenke das solche Fälle wirklich keine Seltenheit sind wo Ärzte einfach ein Privatrezept ausstellen mit der lapidaren Begründung die Kasse zahlt nicht oder das Budget sei erschöpft.
Gruß
Czauderna