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Rückzahlung "Stoiber-Klausel"

Verfasst: 03.03.2010, 20:50
von stefan1005
Hallo liebe Forumschreiber,

bei uns war gestern in der Zeitung ein Artikel gestanden, dass die AOK Bayern eine große Rückzahlung zu leisten hat.

Ich habe im Internet recherchiert und bin auf folgenden Artikel gestoßen.

-http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/9735.html

Hier sind doch viele Kassenprofis. Kann mir das mal jemand erklären? Muss ich jetzt, wenn die AOK soviel zurückzahlt, auch mit Zusatzbeiträgen - entgegen der Aussage meiner Kasse - rechnen?

Vielen Dank schon mal!

Verfasst: 03.03.2010, 21:46
von Steinlaus
Hallo,

von dieser Rückzahlung habe ich auch schon was mitbekommen.
Die AOK Bayern hat bis jetzt den Zusatzbeitrag bis Juli 2010 ausgeschlossen, soweit ich es mitbekommen habe. Ich denke man wird den nächsten BVA Bescheid abwarten und dann wird man mehr erfahren.

Ciao
die Laus

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Verfasst: 15.03.2010, 22:41
von yerry
Die AOK Bayern hat zugesichert bis mitte des Jahres 2010 keinen Zusatzbeitrag zu erheben. Ab dann muss man erst mal sehen. Zudem werden viele Versicherte von den Kassen mit Zusatzbeitrag zur AOK gewechselt haben. Somit würden wieder mehr Einnahmen in die Kassen fließen und ein Zusatzbeitrag würde wieder unwahrscheinlicher...

Verfasst: 16.03.2010, 12:23
von Hibl
yerry hat geschrieben:Die AOK Bayern hat zugesichert bis mitte des Jahres 2010 keinen Zusatzbeitrag zu erheben.
Dieser Satz ist doch selbstredend.

Verfasst: 16.03.2010, 19:58
von CiceroOWL

Verfasst: 17.03.2010, 21:03
von yerry
Hier ein Bericht der AOK Bayern vom 05.03.2010
Die AOK Bayern erwartet unverändert, dass die für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009 zugesagten Finanzmittel aus der so genannten Konvergenzklausel in Bayern verbleiben. Das Bundesversicherungsamt hatte im Dezember 2008 auf Basis der damals geltenden Rechtsverordnungen den bayerischen Krankenkassen Finanzzusagen in beträchtlicher Höhe gemacht, darunter rund 90 Millionen Euro für die AOK Bayern. Zu keinem Zeitpunkt während des vergangenen Jahres hatten die Krankenkassen die Möglichkeit, die Berechnungen des Bundesversicherungsamts (BVA) zu überprüfen. Die AOK Bayern hatte wegen fehlender Transparenz bereits im Mai 2009 beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen das Bundesversicherungsamt Klage eingereicht. Veränderungen der Rechengrundlagen für die Bescheide sind durch die Kassen im Detail nicht nachvollziehbar. [...]