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Kündigung Wahltarif nach Beitragserhöhung

Verfasst: 03.03.2010, 18:56
von arme Sau
Liebe Forenmitglieder,

bin neu hier und bräuchte eure Hilfe!

Bin momentan als Pflichtmitglied (angestellt) bei der KKH im Wahltarif, die Jungs erhöhen ja bald die Beiträge. Im Internet steht nun überall, dass ich mich dagegen nicht wehren kann... ein Sonderkündigungsrecht gäbe es nicht.

-->eine rechtliche Grundlage hierzu kann ich nirgens finden. auch fällt in meinen Augen die Vertragsgrundlage weg... die Kunden wären ihren Gesellschaften ja schutzlos ausgeliefert im Wahltarif.

Bitte um Hilfe, Danke!

eine arme Sau

Verfasst: 03.03.2010, 19:08
von MarcellosWallos
Mit einem Wahltarif hast du eine dreijährige Bindung an die Krankenkasse erklärt. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag besteht nicht. Sie es positiv, durch den Wahltarif bekommst du Gelder zurückerstattet, weil du die Krankenkasse selten in Anspruch nimmst. Gleichzeitig ist dein Risiko beim Selbstbehalt sehr gering. Nicht jede Krankenkasse hat solche Wahltarife im Angebot oder hat schlechtere Konditionen

Verfasst: 03.03.2010, 19:28
von arme Sau
Danke für die Antwort, aber wo steht das?

ich habe mit der Wahl des Tarifes eine 3-jährige Bindung, und die dafür Narrenfreiheit? (ein anderer hat ja auch eine 18-monatige Bindung, er kann kündigen).

und positiv sehen kann ich in diesem System schon mal gar nichts... wurde vor 2 Jahre erst enteignet, nur weil die Sonderschultante Geld gebraucht hatte. sry, aber so ist das.

Verfasst: 03.03.2010, 19:34
von Agion
§ 53 SGB V ( 8 ) S. 1 + 2

Die Mindestbindungsfrist für Wahltarife mit Ausnahme der Tarife nach Absatz 3 beträgt drei Jahre. Abweichend von § 175 Abs. 4 kann die Mitgliedschaft frühestens zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__53.html

Verfasst: 03.03.2010, 19:40
von arme Sau
Danke agion,

wie siehst du in dem Zusammenhang die Tatsache, dass die Kasse nun die Vertragsgrundlage entzieht? (bei einem privaten Vertrag wäre eine Beitragsanpassung ja auch ein Sonderkündigungsgrund).

Genau hier fühle ich mich gelinde gesagt veräppelt....

Verfasst: 03.03.2010, 19:49
von Metzgermeister
Ganz ehrlich bist du da ne Arme Sau, denn raus kommst du da vorest nimmer.

Hättest aber auch genauer schauen sollen, was du da unterschreibst. Die Vertragsbedingungen mussten dir nämlich mitausgeteilt werden. Und dein Krankenkassenberater hätte es dir fairerweise auch sagen sollen. Vielleicht solltest du dich mal bei dem bedanken....

Verfasst: 03.03.2010, 19:56
von Agion
Du hast allen Grund Dich veräppelt zu fühlen, wenn Du bei Abschluss des Wahltarifes nicht über die längere Bindungsfrist informiert wurdest. Ob dies so war oder ob diese Information im Kleingedruckten stand kann ich nicht beurteilen.

Ggf. könntest Du über diesen Weg der fehlenden Information versuchen der KKH zu erklären, dass sie ihre Pflichten (Auskunft, Beratung, Aufklärung) nicht eingehalten hat. Sie müsste die Information an Dich über die 3-jährige Bindungswirkung nachweislich dokumentiert haben.

Wenn nicht, hast Du vielleicht eine Chance hier eher rauszukommen.

Ob das klappt weiß ich nicht, nur eine Idee.

Verfasst: 03.03.2010, 20:25
von dresdner
ich halte diese hoffnungsmache für noch mehr veräppelung!

es ist doch schwer vorstellbar, dass der fragende seinen wahltarif auf einem bierdeckel unterschrieben hat. die kkh nutzt zum abschluss dieser verträge wie alle anderen kassen auch rechtssichere anträge. es macht also wenig sinn hier auf einen beratungsfehler der kkh zu spekulieren. als die wahltarife angeboten wurden, muss es für den fragesteller ja eine gewisse attraktivität gegeben haben, bei der aufwand und nutzen durchgerechnet wurden. nur weil damals keiner von zusatzbeiträgen geredet hat ist es doch heute kein beratungsfehler. sicher ist es ärgerlich, aber veräppeln geht anders!

Verfasst: 03.03.2010, 20:26
von MarcellosWallos
Also, ganz ehrlich. Jeder ist dafür selbst verantwortlich, was er unterschreibt und ist auch verpflichtet, das Kleingedruckte zu lesen. Da stehen die Sozialrichter hinter den Krankenkassen. Als arme Sau würde ich hier niemanden bezeichnen. Ich habe auch einen Wahltarif bei der KKH-Allianz. Der Krankenkassenmitarbeiter muss niemanden über die Bindungsfrist aufklären. Es steht alles in den Vertragsunterlagen drinnen. Es ist immer einfach gesagt, die Kasse hat schuld. Sonst werden diese Verträge auch vom BVA nicht abgesegnet.

Verfasst: 03.03.2010, 20:30
von jens16232
Ich gehe mal von uns (Knappschaft) aus. Unsere Wahltarife muss der Versicherte zwingend gesondert abschließen (Extraformular). Dort wird ausdrücklich auf die 3jährige Bindungsfrist hingewiesen. Bei anderen Kassen wird das sicher auch so sein. Keine Kasse wird so "doof" sein die "Verträge" nicht wasserdicht zu machen.

In der Vergangenheit haben verschiedene Kassen immer mit Vorteilen von teilweise mehreren hundert Euro gelockt. Sicher wurde da oft nicht auf die 3 Jahre hingewiesen. Aber hat der Versicherte nach Risiken gefragt? Keine Kasse hat etwas zu verschenken...

Verfasst: 08.03.2010, 11:56
von anfaenger
@MarcellosWallos

ich denke schon, das der MA der Kasse über die Bindefrist aufklären muß.
Aber die meisten KK machen das wohl eher nicht und ob das in diesen
Fall passiert ist, kann ich nicht beurteilen.
Gruß

Verfasst: 08.03.2010, 12:11
von Platon67
.. es ist schon erstaunlich, was von den KK erwartet wird, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.... Insbesondere dann, wenn sich die ach so tollen Angeobte plötzlich nicht mehr so toll sind...

Auch im echten Leben wird man nicht ausdrücklich auf jedes bestehende Risiko aufmerksam gemacht. Vielmehr ist es völlig normal, vor einem Vertragsabschluss auch das Kleingedruckte zu lesen und sich umfassend im Vorfeld zu informieren. Wenn man Aktien kauft, wird man auch nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Kurs fallen könnte!

.. und wenn ich das nicht getan habe - mein Fehler! Und dann muss ich die Konsequenzen aus meinem Handeln selbst tragen...

Ihr seit doch erwachsene Menschen, die eine Entscheidung getroffen habt. Jetzt zu jammern, das das schief gegangen ist , ist m. E. unangebracht.

Verfasst: 08.03.2010, 22:51
von arme Sau
danke für die Antworten...

@platon: ich jammere nicht, ganz im gegenteil: wenn die alle kaputt sind, werde ich ne schöne flasche schampus aufmachen. viel gebe ich auf die gkv eh nicht, war zuvor richtig versichert und hab grad mal die hälfte bezahlt... naja, dafür bekomme ich heute halt für >600€ im Monat noch nicht mal mehr nen Termin beim Arzt.

bin halt der Sonderschultante ihren Taschenspielertricks zum Opfer gefallen und wurde enteignet. alternativ hätte ich halt den Job nicht angenommen... aber ist schon ok.

gruss & schönen abend,

harry

Verfasst: 08.03.2010, 23:08
von Czauderna
Hallo,
das mit den Wahl-Tarifen ist ein kassenübergreifendes Thema, betrifft also nicht nur die KKH.
Vertrag ist Vertrag, aber anders als bei den Abzockern im Internet die Abos an den Mann oder die Frau bringen wollen handelt es sich hier um eindeutige rechtsgültige Veträge, deren Inhalt gesetzlich abgesegnet sind.
Solche Verträge rechnen sich für die Kassen nur bei einer längeren Laufzeit und natürlich rechnen sie sich auch für die Versicherten.
Solche Verträge werden auch nicht, und das wurde hier auch schon geschrieben, beiläufig irgendwie abgeschlossen sondern gesondert beantragt und da gilt lesen, genau lesen bevor unterschrieben wird.
Das ist in der Privatwirtschaft übrigens nicht anders.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 09.03.2010, 09:36
von anfaenger
ich denke das Problem liegt bei den einzelnen Beratern:
Jeder der im Vertrieb der KK zuständig ist unterliegt einen gewissen Zahlendruck und um diese Zahlen zu erreichen, wird halt mal was verschwiegen. Das ein Wahltarif auch gewisse Risiken bürgt sollte aber nicht verschwiegen werden.
Was mich mal Interessieren würde, hast Du den Tarif als schon bestehendes Mitglied abgeschlossen oder wurdest Du damit geködert.
Das ist aber ein Problem aller Kassen.