Beitragsbemessung Stipendium, Kündigen oder Widerspruch?
Verfasst: 03.03.2010, 10:55
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen, eine günstige Strategie zu wählen.
Ich war erst familienversichert, dann ca. anderthalb Jahre freiwillig versichert, danach hatte ich einen sozialversicherungspflichtigen Job für ca. 1 Jahr, danach war ich 5 Monate arbeitslos und habe ALGII bekommen und nun habe ich seit November letztens Jahres ein Promotionsstipendium. (immer in der gleichen gesetzlichen KKV)
Bevor ich mich wieder freiwillig versichert habe, habe ich mich telefonisch bei meiner KK bezüglich der Beitragsbemessung informiert. Es wurde mir gesagt, dass bei einem Stipendium nur der Mindestsatz zur Beitragsbemessung herangezogen werde. Als ich das ganze dann schriftlich bekam, wurde auf einmal der komplette Betrag berechnet.
Auf meinen ersten Widerspruch hin behauptete die KK, dass der Abzug zweckgebundener Leistungen (Forschung, Büchergeld, etc.) nicht möglich sei. Das werde ihr vom Bundesversicherungsamt (?) so vorgeschrieben...
Wie seht ihr nun die Möglichkeiten? Bin ich jetzt erstmal wieder 18 Monate an diese KK gebunden, oder besteht aufgrund meiner vorherigen freiwilligen Versicherungszeit die Möglichkit zu kündigen und in einer andere KK zu wechseln, die nur den Mindestsatz berechnet? Oder bleibt mir nur übrig, erneut Widerspruch gegen den abschlägigen Bescheid auf meinen ersten Widerspruch einzulegen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Grüsse theise
Ich war erst familienversichert, dann ca. anderthalb Jahre freiwillig versichert, danach hatte ich einen sozialversicherungspflichtigen Job für ca. 1 Jahr, danach war ich 5 Monate arbeitslos und habe ALGII bekommen und nun habe ich seit November letztens Jahres ein Promotionsstipendium. (immer in der gleichen gesetzlichen KKV)
Bevor ich mich wieder freiwillig versichert habe, habe ich mich telefonisch bei meiner KK bezüglich der Beitragsbemessung informiert. Es wurde mir gesagt, dass bei einem Stipendium nur der Mindestsatz zur Beitragsbemessung herangezogen werde. Als ich das ganze dann schriftlich bekam, wurde auf einmal der komplette Betrag berechnet.
Auf meinen ersten Widerspruch hin behauptete die KK, dass der Abzug zweckgebundener Leistungen (Forschung, Büchergeld, etc.) nicht möglich sei. Das werde ihr vom Bundesversicherungsamt (?) so vorgeschrieben...
Wie seht ihr nun die Möglichkeiten? Bin ich jetzt erstmal wieder 18 Monate an diese KK gebunden, oder besteht aufgrund meiner vorherigen freiwilligen Versicherungszeit die Möglichkit zu kündigen und in einer andere KK zu wechseln, die nur den Mindestsatz berechnet? Oder bleibt mir nur übrig, erneut Widerspruch gegen den abschlägigen Bescheid auf meinen ersten Widerspruch einzulegen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Grüsse theise