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Kündigungsbestätigung innerhalb 14 Tage

Verfasst: 01.03.2010, 18:46
von robbyugo
Mittlerweile haben die meisten Krankenkassen, die wegen Zusatzbeiträge, die Kündigung Ihrer derzeitigen Noch-Mitglieder erhalten, echt viel Streß, dieses in 14 Tagen auch gesetzmässig umzusetzen, aufgrund der Vielzahl von bisher eingegangenen Kündigungen.
Die Mitarbeiter haben echt derzeit eine Flut von Kündigungsbestätigungen zu versenden, wahrscheinlich viel mehr als derzeit Neu-Anmeldungen zu bearbeiten.
Ich gehöre auch zu den Wechslern und muss hier mal sagen, dass meine Kündigungsbestätigung zu Beginn des Februars innerhalb von sage und schreibe 2 Tagen , nach Kündigung, in meinem Briefkasten war, wogegen mein Bekannter, der bei gleicher Krankenkasse wie ich bin, am 23.02.2010, gekündigt hat,und bis dato immernoch auf eine Kündigungsbestätigung her wartet.
Laut Krankenkasse ist die Kündigung eingegangen und geht in den nächsten Tagen per Post raus.
Es ist aufgrund der Vielzahl von Kündigungen nicht schneller durchführbar, so die Krankenkasse.

Verfasst: 01.03.2010, 19:51
von jens16232
Das hat nichts mit der "Kündigungswelle" zu tun. Einige Kassen haben immer schon die 14 Tage nicht bei jedem Fall eingehalten.

Verfasst: 01.03.2010, 21:05
von Czauderna
Hallo,
beide meiner Vorschreiber haben recht - so ist eben die Praxis.
Ich will aber ganz klar feststellen, die Kündigungsbestätigung muss innerhalb der vom Gesetzgeber geforderten 14 Tage nach Eingang der Kündigung versandt werden, ohne Ansehen der Person oder der Kasse.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 03.03.2010, 15:29
von windkom
Falsch! Czauderna!

Mir wurde in diesem Forum deutlich gemacht, dass die 14-Tage Frist aufgrund von § 140 BGB nicht gilt, z.B. wenn man schon sehr früh innerhalb der 18-monatigen Bindungsfrist kündigt.

http://www.krankenkassenforum.de/-vp16151.html

Beitrag von sven211:
1. Im beschriebenen Fall hat die Krankenkasse die Kündigungsbestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen auszustellen (auch wenn Du das tausendmal hier postest).
Begründung:

Wird die Mitglied¬schaft zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der Bindungs¬frist gekündigt, ist die Kündigung in eine Kündigung zum nächst¬mög¬lichen Zeitpunkt umzudeuten. (So steht es im von dir genannten Rundschreiben). Jedoch ist in diesem Falle die Kündigungsbestätigung frühestens ab dem 1. des Monats, der sich vom Ende der Bindungs¬frist aus der Rückrechnung der gesetz¬lichen Kündi¬gungs¬frist ergibt. Die Rechtsgrundlage ergibt sich hier aus § 140 BGB

Verfasst: 03.03.2010, 18:16
von dresdner
windkom, du lernst ja lesen! GLÜCKWUNSCH!

aber lesen und verstehen sind zwei paar verschiedene schuhe. denn hier ging es um die sonderkündigung wegen zusatzbeitrag, da muss die kündigungsbestätigung innerhalb der 14 tage zugestellt werden, da diese sonderkündigung nun mal nicht schon vorsorglich für 2011 für den fall eines möglichen zusatzbeitrages ausgesprochen wurde.

klaro?

Verfasst: 04.03.2010, 20:18
von Hucky
ich kann dresdner mal wieder nur zustimmen :)

Verfasst: 05.03.2010, 08:33
von sven211
und ich freu mich, dass er meine meinung als richtig akzeptiert :D

das hat er in dem damaligen thread nicht getan :lol: :lol: :lol: